Mittwoch, 7. April 2021

Knifflige Rechtsentscheidung: Trump gegen Twitter

 



 

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Trump gegen Twitter

 

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Der oberste Gerichtshof der USA hat am Montag die Klage von Präsident Trump gegen Twitter zurückgewiesen. Die Gründe dafür hat Richter Clarence Thomas in seiner Richterentscheidung kurz und deutlich für jedermann verständlich erklärt.  
 
 

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Kniffliege Rechtsentscheidung macht nach reiflicher Überlegung Sinn. Hier muss man tiefer in die Thematik eingehen und nicht flott darüber fahren. 

 

Was würde der Leser sagen: wenn täglich in Österreich Sebastian Kurz über die Kronen Zeitung (meistgelesen..)  seine Meinung kundtun würde,  - und dies gratis in bester Platzierung rechts oben neben der Nackten..auf Seite 3 oder 5 lay outet bekommt. Als geneigte Leser (hier ist noch zu unterscheiden ob gekauft oder  gratis, periodisch..)  würde er es letztlich schräg anschauen und den Inhalten einseitige politische Beeinflussung nachsagen. Die Tageszeitung muss das Recht haben ihre Redaktionslinie im Rahmen des Mediengesetzes selber zu bestimmen, aber nicht redaktionsfremd (also nicht der Redaktionslinie entsprechend)  unkontrolliert  also fremde Beeinflussung zuzulassen. Daher gibt es ja auch Interviews die wiederum meinungsbildend sein können oder seriöser informativer natur sein können. 

 

Anderseits wiederum hinkt dieser Vergleich:..Weil bei diesen `Medien´ Giganten nur technische Plattformen zur Verfügung gestellt  ... und selber keine redaktionellen Inhalte verbreitet werden. Somit sind es keine Medienunternehmen im engsten Sinn.

 

Hier schaut es etwas anders aus. Sozusagen ist Twitter  das Werkzeug und der Verwender die Redaktion. 

Dieses Werkzeug wird gratis zur Verfügung gestellt und lebt von Werbeeinnahmen. Es obliegt allerdings dem Werkzeug wer es bedienen darf oder nicht. Wem es nicht passt sollte sich sein eigenes Werkzeug gründen.  

 

Man könnte auch locker sagen, mit diesem Welt-Gag hat sich die Twitter Plattform bestens vermarketet und wie wir hören heute weltweit mehr Mitglieder als vor dem Rauswurf Trumps.

 

Der Fehler meiner Meinung nach war: man hätte ihn als Präsident schon Anfangs nicht auf Twitter regelmäßig direkt sprechen lassen sollen.. Weil er als Präsident eines öffentlichen Amtes  - nicht als Privater...   

andere Veröffentlichungsmöglichkeiten hat..  als eben ein Privater. 

 

Die einseitige Abneigung der anderen MMedien .... und das permanente Schlechtmachen dort ist presserechtlich, in Wahrheit zulasten ihres geneigten Klientels bedenklich, doktrinierend, einseitig,  .. daher gefühlt von mir abzulehnen; allerdings rechtlich schwer in den Griff zu kriegen.

 

Hier ist wie wir erkennen können voll und ganz von mafiösen, beeinflussenden cabalen Strukturen zu sprechen. (Eigentümerschaften, Finanzierungen, dahinterliegende politische Einflussnahmen, bis zum pädophilen deep state Eskapaden.. Scull & Knochen.. Octagon.. satanisch...   etc..) 

 

Ein Staatsfunk kann nie frei seine Meinung kundtun wenn er vom Staat finanziert wird (Wer zahlt schafft an...) . Die Rundfunkgebühren sind Goodys und Zubrot. Geschenke an MMedien vom Volke, werden allerdings anmaaßend wie Kirchensteuer  gesetzlich verordnet, sind also zwingend vorgeschrieben. 

Das sind alles Steuerungen, die dem Staat normal nichts angehen. 

 

In GESARA wird man Derartiges nicht finden ... ist  verpönt.

 

lg wolf.

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 mach Musik..

 


Ladies of Soul 2018 | Soul Medley

 

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