Da löst sich ein Problem in Luft auf. Ich würde sagen, da kann der
saubere Herr Spahn sich seine Bußgeldbescheide da hin stecken, wo die
Sonne nie hinscheint.
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Danke liebe Mechthild. Als es mit der Impfspaltung losging wurde das Urteil des von Hr. Dr. Lanka erreichten Erfolgs schon mehrfach geteilt an ängstliche Patienten oder Elternteile oder auch Gegner........schon ne Weile her .
Da hat man dann argumentiert fachsimpelei .. auf Masern bezogen, nicht auf KOmb-Impfung .
Ich hoffe es fruchtet nun mehr.
In dem Wortlaut z.t. .............Die Frage, ob das Masern-Virus existiere oder nicht, wurde ausdrücklich nicht vom OLG geklärt, wie der Richter betonte.
Wenn die Virusgläubigen verbreiten, es sei unstreitig gewesen, oder die Gerichte dies bestätigt hätten, dann ist das eine Falschmeldung!
Die Richter beider Instanzen haben bloß ihre Meinung dazu gesagt, daß sie von der Existenz überzeugt seien wie der Gutachter, das ist aber nur eine Meinung und nicht ein Ergebnis einer gerichtlichen Beweisaufnahme, die mit dem Gutachten der Klägerseite begonnen, aber nicht weitergeführt wurde, etwa durch ein Gegengutachten für Dr. Lanka, weil das OLG schnell die formal-juristische Notbremse gezogen hat, gleichzeitig ihm aber das Recht zusprach, weiterhin an der Existenz des Masern-Virus zweifeln zu dürfen.
Diese Frage könne aber kein Gericht klären, das müsse die Wissenschaft tun.