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Mit mehr als achthundert Menschen an Bord warten drei Schiffe von NGOs darauf, auf dem italienischen Festland anzulegen. Premierministerin Giorgia Meloni und Innenminister Matteo Piantedosi wollen auch weiterhin „Nein“ zu diesem Unterfangen sagen.
Das römische Außenministerium bestätigte am Donnerstag: Es habe Berlin zuvor angewiesen, diejenigen zu übernehmen, die mit dem unter deutscher Flagge fahrenden Schiff Humanity 1 ankommen und per mündlicher Note für asylberechtigt erklärt werden. Die deutsche Seite hätte bereits um Informationen über die an Bord befindlichen Personen gebeten.
Das diplomatische Dokument vom 23. Oktober wurde am Mittwoch vom öffentlich-rechtlichen Fernsehsender „RAI 3“ veröffentlicht. In seiner Antwort forderte das Auswärtige Amt in Berlin Rom auf, den Menschen auf dem NGO-Schiff, darunter mehr als hundert Minderjährige, frühzeitig Hilfe zu leisten. Mit 179 Menschen an Bord wartet „Humanity 1“ etwa 18 Kilometer von italienischen Hoheitsgewässern entfernt.
Mit 572 Menschen an Bord liegt auch ein Schiff namens „Geo Barents“, das von „Ärzte ohne Grenzen“ unterhalten wird, sowie eines mit mehr als zweihundert Menschen, welches von der „Ocean Viking“, einem Schiff der französischen Organisation „SOS Mediterranee“ und mit norwegischem Hoheitszeichen, vor Italien. Die Schiffe hatten zwischen dem 22. und 29. Oktober Menschen in internationalen Gewässern an Bord genommen. Italien hatte eine Anlegeerlaubnis verweigert. „Ocean Viking“ hatte bereits am Donnerstag Spanien, Frankreich und Griechenland zu einer Anlegeerlaubnis aufgefordert.
Der italienische Innenminister Matteo Piantedosi sagte am Mittwoch in einem „Corriere della Sera“-Interview: Rom werde unter der neuen Rechts-Regierung keine Menschen mehr aufnehmen, die von ausländischen Schiffen auf See an Bord aufgegriffen werden. Er betonte, dass NGO-Schiffe ihre Aktivitäten regelmäßig ohne minimale Beteiligung der Behörden ausüben.
Der Minister merkte an: „16 Prozent derjenigen, die an Italiens Küsten ankommen, kommen mit NGO-Booten, während die lokalen Behörden auch den restlichen 84 Prozent helfen müssen.“ sagte der Minister.
Laut Piantedosi sollten diejenigen, die mit NGOs ankommen, von europäischen Ländern akzeptiert werden, welche das Hoheitszeichen für ihre Schiffe bereitstellen. Seiner Meinung nach wäre der einzige Weg, den Migrationsstrom zu lösen, die Abgänge zu stoppen. Der Innenminister hatte zuvor ein Dekret erlassen, wonach das Anlegen von „Humanity 1“ und „Ocean Viking“ aus nationalen Sicherheitsgründen für gefährlich erklärt wurden.
Giorgia Meloni schrieb in einem Buch, das am Freitag veröffentlicht
wurde, aber bereits in Auszügen veröffentlicht wurde: „Wir dürfen nicht
vergessen, welches Recht auf See gilt.“
Und sie präzisierte: „Wenn eine Schiffsbesatzung zwischen der
afrikanischen Küste und Italien mit Migranten hin und zurück fährt,
verstoße dies offen gegen das See- und das Völkerrecht. Wenn es dann ein
NGO-Schiff ist, nehmen wir an, dass es unter deutscher Flagge zwei
Möglichkeiten gibt: Entweder Deutschland erkennt es an und übernimmt es,
oder es wird zu einem Piratenschiff.“
Der Bürgermeister von Lampedusa, Filippo Mannino, gab bekannt, dass am Donnerstag wieder mehr als eintausendfünfhundert Menschen im Lager, welches für dreihundertfünfzig Menschen gedacht war, untergebracht sind. Gleichzeitig kündigte die deutsche NGO „Sea Watch“ an, mit „Sea Watch5“ ein fünftes Schiff im Mittelmeer vom Stapel zu lassen.
Erst im Januar letzten Jahres war ein neues Gerichtsverfahren wegen Verleumdung gegen den italienischen Ex-Innenminister Matteo Salvini eröffnet, nachdem dieser die Kapitänin Carola Rackete des Schiffes „Sea-Watch 3“, als „Kriminelle und Komplizin von Menschenhändlern“ bezeichnet hatte, weil sie ohne Erlaubnis mit illegalen Einwanderern an Bord an italienischen Küsten anlandeten.
Daraufhin klagte der Mailänder Staatsanwalt Giancarlo Serafini Matteo Salvini an. Er sagte, da es sich um ein Verbrechen handelt, das mit bis zu vier Jahren Gefängnis bestraft werden kann, besteht keine Notwendigkeit für eine vorläufige Gerichtsverhandlung.
Dieser Artikel erschien zuerst auf
Übersetzung ins Deutsche von
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