Große Schweinerei wird endlich erkannt.
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Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat die
Rechtswidrigkeit von PCR-Tests in einer ostfriesischen Schule
festgestellt – ein bundesweit einmaliger Vorgang.
Am Vormittag des 9. September 2020 betraten mehrere Mitarbeiter des
Gesundheitsamtes des Landkreises Aurich (Ostfriesland) die dortige
Waldorfschule. In Absprache mit der Schulleitung nahmen sie
PCR-COVID-19-Tests an mindestens acht Schulkindern im Alter von neun und
zehn Jahren vor.
Dieser Vorfall – an vielen deutschen Schulen in der Pandemiezeit eine
Alltagsszene – hat zu langen juristischen Auseinandersetzungen geführt.
Der „Fall Aurich“ umfasst mittlerweile drei verschiedene Prozesse.
Fangen wir an mit dem Tatbestand. Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche vertritt
die Mutter eines Kindes, das in der Waldorfschule Aurich auf SARS-CoV-2
getestet wurde. Der Haken an dem Test: Die Mutter wurde nicht gefragt. Nach ihren Angaben
hat man sie noch nicht einmal informiert, bevor ihrem Kind dreimal ein
Teststäbchen in den Rachen geschoben wurde, um Proben abzunehmen. (Epoch Times berichtete)
Mitarbeiter in Schutzanzügen sahen aus wie Astronauten
Ihr Anwalt hatte Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Aurich wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt nach Paragraf 340 Strafgesetzbuch gestellt. Er schreibt über den Vorfall in einer Mitteilung:
„Einige der Kinder hatten Angst, weil die Mitarbeiter in
Astronauten-ähnlichen Schutzanzügen vermummt auftauchten. Einige Kinder
weinten.“ Einige dachten nach Schilderungen der Mutter darüber nach,
durch das Fenster zu fliehen. Das Kind der Klägerin sei dann von der
Klassenlehrerin belogen worden. „Deine Mutter weiß Bescheid“, soll die
Lehrerin zur Besänftigung gesagt haben, so Anwalt Knoche.
Die „Ostfriesischen Nachrichten“ stellen die Testung der Kinder mit Verweis auf das Gesundheitsamt anders dar:
„Vor nahezu allen Untersuchungen wurden die
Erziehungsberechtigten der Schüler telefonisch informiert und es wurde
eine mündliche Einverständniserklärung eingeholt. Bei einem einzigen
Schüler gelang die telefonische Kontaktierung der Erziehungsberechtigten
nicht, sodass in diesem Einzelfall die Untersuchung in direkter
Absprache mit dem betroffenen Schüler durchgeführt worden sei. Weinende
Kinder oder Fluchtversuche aus dem Fenster des Klassenraumes hätten die
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes nicht erlebt.“
Kind geschockt und traumatisiert
Die Folgen der Zwangstestung seien für das Kind erheblich gewesen, berichtet die Mutter in einem Interview mit „Aurich TV“
am Tag danach. Ihr Kind sei „geschockt und traumatisiert. Wir haben
eine schlaflose Nacht hinter uns. Es wurde sehr viel geweint.“ Das Kind
soll tagelang unter Halsschmerzen infolge des dreifachen Rachenabstrichs
gelitten haben, zudem unter Schlafstörungen, Albträumen, Ängsten und
depressiven Phasen. Dies wurde fünf Tage später von einer Fachärztin für
Allgemeinmedizin nach einer einstündigen Untersuchung bestätigt.
Trotz des ärztlichen Attests wurde das Verfahren drei Monate später
mangels Tatverdacht eingestellt. Eine dagegen eingelegte Beschwerde
wurde wenig später zurückgewiesen. Daraufhin veranlasste die Mutter in
letzter Instanz ein Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht
Oldenburg. Auch diese Klage wurde verworfen, mit dem Argument, die
Maßnahme sei geeignet und verhältnismäßig gewesen, um einer weiteren
möglichen Ausbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken.
Vielmehr wurde daraufhin die Ärztin von der Staatsanwaltschaft Aurich
angeklagt und wegen Ausstellen eines falschen Gesundheitszeugnisses zu
einer Geldstrafe von 7.000 € verurteilt. Gegen das Urteil hat die Ärztin
Berufung eingelegt.
Parallel zu dem strafrechtlichen Teil des Falles hatte die Mutter für
ihr Kind vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg eine
Fortsetzungsfeststellungsklage eingereicht. Damit sollte die
Rechtswidrigkeit der Zwangstestung und der anschließenden Quarantäne des
Kindes geklärt werden.
Rechtswidrigkeit der Zwangstestung des Kindes eindeutig festgestellt
Mit seinem heutigen Urteil (nachzulesen hier)
hat das Verwaltungsgericht die Rechtswidrigkeit der PCR-Tests in dieser
Angelegenheit festgestellt – ein bundesweit einmaliger Vorgang. Jetzt
ist es amtlich, bestätigt durch das Verwaltungsgericht Oldenburg, dass
das neunjährige Kind Zwangs-getestet wurde, und das unrechtmäßig.
Dazu Rechtsanwalt Dr. Christian Knoche, im Interview,
der zweieinhalb Jahre für das Recht des Kindes vor Gericht gekämpft
hatte: „Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eindeutig festgestellt,
dass diese PCR-Zwangstestung des neunjährigen Kindes damals (…) 2020
rechtswidrig war und dass auch die anschließende Quarantänemaßnahme
rechtswidrig war.“
Das Gericht argumentierte in dem Urteil, dass die Einstufung des
Kindes als Kontaktperson nicht zulässig gewesen ist. Das Kind war zur Zeit der Zwangstestung kerngesund („symptomfrei“) und hatte nie
Kontakt zu einer auf Corona positiv getesteten Person. Auch bei der
Frage nach der „Einwilligung des Kindes“ war die Haltung des
Verwaltungsgerichtes eindeutig, zumal eine Zustimmung der Sorge
berechtigten Mutter trotz Erreichbarkeit nicht eingeholt wurde. Im
Urteil heißt es dazu:
„An die Feststellung der Einwilligungsfähigkeit eines Minderjährigen
(…) sind hohe Anforderungen zu stellen. (…) Es ist bereits nicht
dargelegt und anhand der Verwaltungsvorgänge ersichtlich, dass die
Mitarbeiter des Gesundheitsamtes die Einsichtsfähigkeit des Klägers,
also des Kindes, im Einzelfall überhaupt eruiert und dann die
Einsichtsfähigkeit aufgrund ihrer Erkenntnisse positiv festgestellt
haben“. Das bedeutet, erläutert Anwalt Knoche, es wurde überhaupt nicht
geprüft, was hätte geprüft werden müssen. Weder die
Einwilligungsfähigkeit des neunjährigen Kindes lag vor, noch die der
Mutter wurde eingeholt – es wurde einfach „drauflos getestet“.
Signalwirkung über Landkreis Aurich hinaus
Das Argument sei immer gewesen: hier sei Gefahr im Verzug. Eine solche
Gefahrenlage aber als Voraussetzung für unmittelbaren Zwang habe
eindeutig nicht vorgelegen, das hat das Gericht in Oldenburg jetzt
beschieden. Damit habe der Landkreis Aurich klar verloren, so Knoche.
„Man muss hier berücksichtigen, dass viele sehr zweifelhafte
Coronamaßnahmen in den vergangenen drei Jahren von den Gerichten,
insbesondere von den Verwaltungsgerichten, abgesegnet worden sind. Ich
denke hier zum Beispiel an die äußerst fragwürdige Entscheidung vom
Verfassungsgericht zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht im
Gesundheitswesen. Das ist hier jetzt anders“, so abschließend
Rechtsanwalt Knoche:
„Dieses Urteil hat für meine Begriffe eine hier deutliche
Signalwirkung, dass man vorwiegend bei Kindern nicht jede beliebige Coronamaßnahme nach Belieben durchsetzen darf. Da hat das Gericht in
Oldenburg einen klaren Urteilsspruch gefällt und ich denke, dass diese
Signalwirkung weit über den Landkreis Aurich hinausgeht.“
Ende