Montag, 21. Januar 2019

Nach dem russischen Schutzantrag kommt auch die US Eucom in die Bötte, man muss sich fragen, ist es so arg um Deutschland bestellt?



https://newstopaktuell.wordpress.com/2015/10/14/besatzungsmaechte-dulden-nicht-laenger-auspluenderung-der-menschen-in-deutschland/?fbclid=IwAR2EDeW0AyPBPwpqFBRM8F7m-ics6JfIyA0B01U_qpLObvX8kXR0Jyv2x5o

 

Besatzungsmächte dulden nicht länger Ausplünderung der Menschen in Deutschland


Besatzungsmächte dulden nicht länger Ausplünderung der Menschen in Deutschland

Für uns steht schon länger die Frage im Raum: Werden die Besatzungsmächte den Menschen in Deutschland helfen?


Es geht bei dieser Frage um nichts geringeres, als um die Ausplünderung der Menschen des hiesigen Landes, durch eigene Landsleute, welche sogenannte „Behörden“ erschaffen haben.


Nun schaut es ganz so aus, als ob Hilfe naht:



Die 

 

US European Command (EUCOM) 

 

teilt den Opfern von Justizterror und Justizwillkür geschädigten Menschen in Deutschland mit, dass die Besatzungsmächte es nicht länger dulden, wie im besetzten Gebiet entrechtete Bürger mit Hilfe von Scheinurteilen, Bußgeldbescheiden etc. ausgeplündert werden.

 

 

Alle HLKO-Verstöße werden von den Besatzungsmächten bestraft. Zu diesem Zweck wurden in allen Ländern (Baden, Bayern etc.) Sammelstellen von Scheinurteilen u. Bußgeldbescheiden eingerichtet, welche diese dem „War Office of London“ zur Abrechnung vorlegt und zur Auszahlung an die Justizgeschädigten anweist.


Beamte haben die Rechtsgrundlagen zu kennen

Richter und Notare, die ohne eine Genehmigung der Besatzungsmacht Urteile fällten, bzw. Bußgelder zur Konfiszierung veranlassten und dubiosen Gerichtsvollziehern (ohne Genehmigung) unter Gewaltanwendung kleinste Beträge bei unschuldigen Bürgern plünderten, werden zur Rechenschaft gezogen.


 

Bei den geplünderten, insbesondere alten u. gebrechlichen Menschen, kam es in der Vergangenheit zu schwersten psychischen und physischen Verletzungen, die nunmehr unter Androhung von Gefängnisstrafen und hohen Geldstrafen von den Militärstaatsanwälten geahndet werden.

 

Die Oberlandeskassen werden aufgefordert, ab sofort ihre dubiosen Handlungen (Androhung von Gerichtsvollziehern und der üblichen Zwangsversteigerungen der Bürgerhäuser) einzustellen, denn auch dieses ist nach den SHAEF-Gesetzen eine Straftat, die unter die HLKO fällt.

 

Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig.

 

Irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches sind ungültig.

 

Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes durchzusetzen oder auszuführen.

 

Nichtbefolgung dieser Anordnung stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.

 

Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin; Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg, Landeshauptstadt Stuttgart
Kommandierender General des US European Command (EUCOM) sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europe der NATO: James G. Stavridis

 

Patch Barracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Support Office: The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM


Militärgesetz Nummer 2, Artikel V. 9:
Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden.
Liegt diese Genehmigung schriftlich bei Ihnen vor?
Das Strafgesetzbuch von 1948 wurde von den Alliierten als bereinigt am 22. Mai 1949 festgelegt.
Es besitzt volle Rechtskraft und durfte vom Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland niemals verändert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat war.


Illegale Zwangsversteigerung. ÜB AZ: 2 C 1025 / 09 07551/93639-111 STO 07771/93 82 40

Aufhebung des Gesetzes über die Zwangsvollstreckung



„Sehr geehrter“ Ausführer dieser ungesetzlichen Zwangsversteigerung: Sie sind im Begriff, einem Menschen seine Schlafstätte in ungesetzlicher Art und Weise zu entreißen.

 

 

Warum ungesetzlich: Deutschland ist kein souveräner Staat, sondern militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung v.12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF – Gesetze Nr. 52, Art.1).

 

 

Die BRD ist kein völkerrechtlich anerkannter Staat und somit ohne jegliche Befugnisse, schon gar nicht gegen Bürger des DEUTSCHEN REICHES, eine solche Zwangsmaßnahme durchzuführen, sondern eine „BRD – Finanzagentur GmbH“ (HRB 51411 der Stadt Frankfurt Main, eingetragen am 29.08.1990 –nach-dem der territoriale Geltungsbereich des GGs gelöscht wurde ), sondern ein Bandentum, vergleichbar mit der Mafia.

 

 

Niemand ist rechtlich verpflichtet, irgendwelche Zwangsgelder oder Gebühren zu bezahlen!

 

 

Hoffen wir, dass die Bedrohung und Beraubung der Bevölkerung des hiesigen Landes endlich ein Ende findet, dass Schadenersatz fließt und die Tätergemeinschaften, die sich aus eigenen Landsleuten zusammensetzen, empfindlich bestraft werden.

 

Volksverräter, Kriegstreiber, absoluter UNMensch, wird noch immer in Deutschen Medien chauffiert. Das sagt ja alles zum Charakter dieser Medien..
Besatzungsmächte dulden nicht länger Ausplünderung der Menschen in Deutschland.