Brutales Urteil gegen Dr. Belsky:
Ein Jahr bedingte Haft nach dem NS-Verbotsgesetz. Hätte er den Vergleich mit dem Kommunismus gezogen, wäre das nicht passiert, ärgert er sich heute.
https://www.wochenblick.at/verglich-corona-diktatur-mit-nazi-regime-massnahmenkritiker-verurteilt/
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Verglich Corona-Diktatur mit Nazi-Regime:
Maßnahme-Kritiker verurteilt
Jetzt sitzt der Schock tief. Denn wie die Staatsanwältin erklärte, müsse man nun mal kein Nazi sein, um nach dem Verbotsgesetz verurteilt zu werden.
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Verglich Corona-Diktatur mit Nazi-Regime: Maßnahmenkritiker verurteilt
Am heutigen Donnerstag fand im großen Schwurgerichtssaal
im Wiener Landesgericht für Strafsachen der Prozess gegen den bekannten
Corona-Maßnahmenkritiker Dr. Jaroslav Belsky statt. Ihm wurde auf Grund
von §3h des Verbotsgesetzes die Verharmlosung der NS-Diktatur
vorgeworfen. Sieben der acht Geschworenen bekannten ihn nach dem
sechsstündigen Prozess für schuldig. Belsky betonte während des
Prozesses, wie auch zuvor, dass er jede Form des Totalitarismus ablehne.
Jetzt sitzt der Schock tief. Denn wie die Staatsanwältin erklärte,
müsse man nunmal kein Nazi sein, um nach dem Verbotsgesetz verurteilt zu
werden. Grundlage für das Urteil ist ein Video, in dem er u.a.
Corona-Quarantäne-Lager mit Konzentrationslagern verglich. Wochenblick war exklusiv vor Ort beim packenden Prozess gegen den Maßnahmenkritiker.
Eine Reportage von Bernadette Conrads
- Großer Schwurgerichtssaal wurde für Prozess gegen Corona-Maßnahmenkritiker beansprucht
- Zum Teil gelangweilt folgten Geschworene dem mehr als einstündigen Video mal mehr, mal weniger
- Belsky verglich darin die Corona-Politik mit dem Nationalsozialismus
- Anzeige durch das umstrittene „Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands“ (DÖW)
- Vorwurf: Verstoß gegen Verbotsgesetz §3h und Verhetzungsparagraph
- Belsky: Wollte nur Totalitarismus bekämpfen
- Urteil (nicht rechtskräftig): 12 Monate bedingte Haft, 3 Jahre Bewährung nach §3h
- Belsky bleibt dabei: „Lassen Sie sich nicht impfen!“
- Vergleich Corona-Diktatur mit Stalin wäre nicht strafbar gewesen
Eine Stunde und 16 Minuten ist das Video lang, wegen dem sich Belsky am heutigen Donnerstag vor Gericht verantworten musste. Das gesamte Video wurde während des Prozesses abgespielt. Das wohl erwartete, große Medieninteresse blieb jedoch aus, die Reihen für die Presse blieben im großen Schwurgerichtssaal am Straflandesgericht großteils leer. Teils nervös, teils gelangweilt schienen die Geschworenen dem Video mal mehr, mal weniger zu folgen.
Sieben von acht Geschworenen folgten der dringenden Empfehlung der Staatsanwältin, ihn schuldig zu sprechen.
Sie argumentierte: Nur weil jemand kein Nazi sei, heiße das nicht, dass er sich nicht nach dem Verbotsgesetz schuldig gemacht habe. Hätte er den Vergleich mit dem Kommunismus gezogen, wäre das nicht passiert, ärgert er sich heute. Denn es sei ihm lediglich darum gegangen, vor Totalitarismus zu warnen, so Jaroslav Belsky gegenüber Wochenblick.
Ende
Stark und was ist gerecht?