(David Berger) Das Landgericht Stuttgart hat die Klage gegen den Querdenken Gründer Michael Ballweg nun in wesentlichen Teilen abgewiesen. Fast ein Jahr saß Ballweg wegen der haltlosen Vorwürfe in Untersuchungshaft, wurde wie ein Schwerverbrecher behandelt. Immer deutlicher kommt die Frage auf: War Ballweg ein politischer Gefangener?
Als der Querdenken Gründer Michael Ballweg im April 2023 freikam, war er bereits fast ein ganzes Jahr in Untersuchungshaft in Stuttgart-Stammheim gesessen. Der Vorwurf gegen den Mann, der Millionen coronakritischer Menschen in Deutschland eine Stimme gab: Betrug, Geldwäsche und Steuerhinterziehung im großen Stil.
Nicht einmal hinreichender Tatverdacht
Reichlich spät, erst im März 2023 hatte die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Diese wurde nun in allen wesentlichen Teilen vom Gericht abgewiesen. Nicht einmal ein hinreichender Tatverdacht auf Betrug oder Geldwäsche sei vorhanden, auch die Steuersache wird sich als ein peinlicher Missgriff der Staatsanwaltschaft herausstellen.
Der Vorwurf: Ballweg habe mehr als 500.000 Euro Steuern hinterziehen wollen, weil er die Frist zur Abgabe der Steuererklärung am 31.08.22 nicht einhielt. Dass Ballweg in dieser Zeit in U-Haft in einer Einzelzelle ohne Handy und Internet saß und gar keine Steuererklärung abgeben konnte, scheint die Staatsanwaltschaft nach wie vor nicht zu interessieren. Auch hier scheint der Ausgang klar.
Ein politisches Verfahren
Nius kommentiert der Vorgang treffend: „Der komplette Wegfall des Kernvorwurfs, Ballweg habe seine Anhänger abgezockt und Hunderttausende Euro in der eigenen Tasche verschwinden lassen, lässt die Anklage in einem neuen Licht erscheinen.“ Und fragt dann: „War Ballweg am Ende wirklich ein politischer Gefangener, wie seine Unterstützer, Anwälte und er selbst immer wieder erklärt haben?“
Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel antwortet: „Nichts spricht dafür, dass in Sachen Ballweg rechtsstaatliche Grundsätze eine Rolle gespielt haben. Es war ein politisches Verfahren, eine unbequeme Stimme wurde für neun Monate einfach weggeschlossen. Die Frage nach der strafrechtlichen Aufarbeitung mit Blick auf die Ermittler stellt sich jetzt mit großer Dringlichkeit. Die mit bis zu zehn Jahren Haft bedrohte strafbare Verfolgung Unschuldiger ist geradezu greifbar.“
Ähnlich sein Kollege, der Star-Anwalt Gerd Strate, der es für möglich hält, dass die voreilige Verhaftung und lange U-Haftzeit von oben angeordnet war: „Politisch motivierte Verfahren hat es in Deutschland schon immer gegeben. Und wird es auch weiterhin geben.“ (Quelle)
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