b o e r s i. Dieses Schreiben ist so unverändert hier eingestellt und wurde mir von einem höhergestellten (ehemaligen rechtskundigen Beamten...) einem Vereinsmitglied von uns zugesandt. Ich kann dafür keine Haftungen übernehmen; bin zu wenig Profi oder fachkundiger Rechtsanwalt. Auch bin ich Österreicher.
From: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sent: Sunday, February 28, 2021 1:07 PM
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landesredaktion.polizei@mik.nrw.de ; poststelle.aachen@polizei.nrw.de ; poststelle.bielefeld@polizei.nrw.de ;
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poststelle.coesfeld@polizei.nrw.de ; poststelle.dortmund@polizei.nrw.de ; poststelle.duisburg@polizei.nrw.de
; poststelle.dueren@polizei.nrw.de ; poststelle.duesseldorf@polizei.nrw.de ; poststelle.ennepe-ruhr-
kreis@polizei.nrw.de ; poststelle.essen@polizei.nrw.de ; poststelle.euskirchen@polizei.nrw.de ;
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poststelle.hagen@polizei.nrw.de ; poststelle.hamm@polizei.nrw.de ; poststelle.heinsberg@polizei.nrw.de ;
poststelle.herford@polizei.nrw.de ; poststelle.hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de ;
poststelle.hoexter@polizei.nrw.de ; Poststelle.Kleve@polizei.nrw.de ; poststelle.koeln@polizei.nrw.de ;
poststelle.krefeld@polizei.nrw.de ; poststelle.lippe@polizei.nrw.de ; poststelle.maerkischer-
kreis@polizei.nrw.de ; poststelle.mettmann@polizei.nrw.de ; poststelle.minden-luebbecke@polizei.nrw.de ;
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poststelle.recklinghausen@polizei.nrw.de ; Poststelle.Rhein-Erft-Kreis@polizei.nrw.de ;
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kreis@polizei.nrw.de ; poststelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de ; poststelle.soest@polizei.nrw.de ;
poststelle.steinfurt@polizei.nrw.de ; poststelle.unna@polizei.nrw.de ; poststelle.viersen@polizei.nrw.de ;
poststelle.warendorf@polizei.nrw.de ; poststelle.wesel@polizei.nrw.de ;
poststelle.wuppertal@polizei.nrw.de ; poststelle.lzpd@polizei.nrw.de
Subject: Fw: Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze!
An den "Landespolizeipräsident" des Landes Nordrhein-Westfalen,
an alle "Polizeipräsidenten" des Landes Nordrhein-Westfalen,
und sämtliche weitere, vermeintliche Beamte:
Guten Tag meine Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen heute als amerikanischer Staatsangehöriger. Um weiteren Schaden von den auf
deutschem Boden lebenden Menschen abzuwenden und, um Sie selbst vor weiterem Schaden zu
bewahren, fordere ich Sie hiermit offiziell dazu auf, umgehend eine offizielle Anfrage an die US-
EUCOM (https://www.eucom.mil/) bezüglich der Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze auf dem
besetzen deutschen Gebiet zu richten und das Ergebnis Ihren Mitarbeitern sofort mitzuteilen!
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird jedwede weitere “Amtshandlung” als
vorsätzlicher Verstoß gegen die S.H.A.E.F.-Gesetze gewertet werden, was die nachfolgend
aufgezeigten Konsequenzen bei späteren Verhandlungen vor einem Militärgericht definitiv nach
sich ziehen wird! Denn nach meiner nachfolgenden Aufklärung und meiner Aufforderung gelten
Sie nun nicht mehr als Unwissende oder von “Vorgesetzten” falsch informierte Personen. Darüber
sollten Sie sich absolut im Klaren sein!
Hierzu leite ich Ihnen mein Schreiben an einige Ihrer Kollegen aus Bayern weiter, welches an
diesem Wochenende auch auch die Polizeipräsidenten der anderen Bundesländer von mir
zugesendet bekommen haben, mit derselben Aufforderung. Alles was in diesem Schreiben steht,
gilt für alle vermeintlichen “Amtsinhaber” der BRiD, ohne Ausnahme, also selbstverständlich auch
für Sie selbst und Ihre Kollegen!
Mit freundlichem Gruß
X. Xxxxxxxxxxxxxx
From: xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sent: Thursday, February 25, 2021 3:18 PM
To: pp-obn.ffb.kpi@polizei.bayern.de ; poststelle@ag-m.bayern.de ; poststelle@ag-ffb.bayern.de ;
poststelle.fa-ffb@finanzamt.bayern.de
Cc: Xxxxxxxx Xxxxxx
Subject: Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze!
· "Kriminalkommissar" Eugen Städler, pp-obn.ffb.kpi@polizei.bayern.de
· "Kriminalhauptmeisterin" Muggli , pp-obn.ffb.kpi@polizei.bayern.de
· "Richter" Martin Hausladen der Firma "Amtsgericht München", poststelle@ag-m.bayern.de
· "Richter" Steigmayer der Firma "Amtsgericht Fürstenfeldbruck", poststelle@ag-ffb.bayern.de
· "Justizhauptsekretär" Steinherr der Firma "Amtsgericht Fürstenfeldbruck", poststelle@ag-
ffb.bayern.de
· "Richter" Frau Friemel der Firma "Amtsgericht Fürstenfeldbruck", poststelle@ag-ffb.bayern.de
· Frau Sailer der Firma "Amtsgericht Fürstenfeldbruck", poststelle@ag-ffb.bayern.de
· Frau Schieder der Firma "Finanzamt Fürstenfeldbruck", poststelle.fa-ffb@finanzamt.bayern.de
Meine Damen und Herren,
ich schreibe Ihnen heute als amerikanischer Staatsangehöriger, weil mir durch Herrn Xxxxxxx
Xxxxxx zu Ohren gekommen ist, dass bei Ihnen die dringende Notwendigkeit dazu besteht.
Zunächst einmal sollten Sie folgenden Sachverhalt kennen, falls das wegen mangelnder
Allgemeinbildung noch nicht der Fall sein sollte, wie es den Anschein hat:
Bereits Präsident Barack Obama hat mehrfach deutlich zu verstehen gegeben, dass Deutschland
immer noch besetzt ist und auch bis auf Weiteres bleibt.
Im Jahr 2010 hat die “Bundesregierung” der BRD eine Anfrage an die US-EUCOM bezüglich der
Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze gestellt, die von Admiral James G. Stavridis in seiner damaligen
Position als Leiter des US European Command (EUCOM) und Oberbefehlshaber der
amerikanischen Streitkräfte in Europa, „Supreme Allied Commander Europe“ (SACEUR der NATO),
beantwortet wurde. In dieser Antwort hat er deutlich formuliert, was die Gültigkeit der SHAEF-
Gesetze für die BRD bedeutet. Hier ein Auszug daraus:
---------------------------------
„Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland ist keine Staatsgründung gewesen, sondern die
Gründung eines besatzungsrechtlichen Mittels zur Selbstverwaltung der drei besetzten Zonen der
Westalliierten (Anm.: gemäß Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907, RGBl. v. 1910 S. 147).
Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkriegs kein souveräner Staat mehr, sondern ein
militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es
durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF Gesetz Nr. 52, Artikel 1 §1).
Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch de facto und zu
keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt!
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit dem 18.07.1990
(Anm.: also seit Abschluss der 2+4 Verträge) eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten
Siegermächte.
Alle Militärregierungsgesetze, besitzen bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland
als Ganzem, in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937, also bis zum heutigen Tage,
uneingeschränkte, volle Rechtskraft.
ES IST NIEMAND RECHTLICH VERPFLICHTET, IRGENDWELCHE GELDER ODER GEBÜHREN WEITERHIN ZU ZAHLEN. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfen betrügerischer Manipulationen.
NIEMAND DARF IN DER BRD OHNE GENEHMIGUNG DER AMERIKANISCHEN MILITÄRREGIERUNG ALS RICHTER, STAATSANWALT, NOTAR ODER RECHTSANWALT TÄTIG WERDEN! Die Genehmigung
einer solchen Tätigkeit muss vorher – also vor Beginn der Tätigkeit – für jeden Einzelfall in
schriftlicher Form eingeholt werden.
DA ABER DIE ANORDNUNGEN DER MILITÄRREGIERUNG NICHT KÖRPERLICH FÜR JEDEN EINZELNEN
FALL VORLIEGEN, SIND ALLE BETEILIGTEN JURISTEN AN JEDEM BUNDESDEUTSCHEN GERICHT NUR PRIVAT HAFTENDE UND PRIVAT HANDELNDE PERSONEN OHNE JEGLICHE RECHTSGRUNDLAGE, DA DIE BRD ZU KEINER ZEIT EIN STAAT IST ODER JEMALS WAR. Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position als Privatpersonen auch nicht unterschreiben. Aus diesem Grund werden Abschriften vom Original auch nicht beglaubigt.
BEWEISFÜHRUNG: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisen-
Beschaffer der DDR, Dr. Alexander Schalk Golodkowski, 1996 (Anm.: also 6 Jahre nach den 2+4
Verhandlungen, die der BRD ja angeblich die volle Souveränität gebracht haben!) verurteilt. Damit
ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD-
Befehle und SHAEF-Gesetze von den USA im vollem Umfang angewendet werden.“
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Am 17.Juli 1990, bei den 2+4 Verhandlungen in Paris, hat der US-Außenminister „James Baker“
dem BRD Außenminister „Hans Dietrich Genscher“ damals mitgeteilt, dass, neben der Aufhebung
der "Verfassung der DDR" der Artikel 23 des "Grundgesetzes FÜR die Bundesrepublik Deutschland"
per 18. Juli 1990 um 0.00 Uhr gestrichen ist. Nach diesem Zeitpunkt war kein Bundestag mehr
berechtigt, staats- und völkerrechtliche Handlungen vorzunehmen.
Mit dem daraus erfolgten Verlust des territorialen Geltungsbereiches verlor das "Grundgesetz FÜR
die Bundesrepublik Deutschland" somit als Ganzes, mit Wirkung zum 18.07.1990, seine Gültigkeit
(weswegen es überhaupt erst möglich war, den unwissenden Deutschen auf Demonstrationen das
Mitführen und Präsentieren des Grundgesetzes zu untersagen). Siehe hierzu BGBl. 1990, Teil II,
Seite 885, 890 vom 23.09.1990.
Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBl. 1910) ist ein "Grundgesetz"
ohnehin nur ein "Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch
besetzten Gebiet für eine bestimmte Zeit". Diese provisorische Natur kommt im "Grundgesetz" Im
Art. 146 zum Ausdruck.
Da die BRD verfassungsrechtlich ihre Hoheit ausdrücklich auf den Geltungsbereich des
Grundgesetzes bezog, ist von den USA, mit dem Verlust des territorialen Geltungsbereiches des
Grundgesetzes (welches von den Deutschen ohnehin nie ratifiziert worden ist), das
besatzungsrechtliche Mittel "BRD" aufgelöst worden. Seit diesem Zeitpunkt – 18.07.1990 –
existiert das besatzungsrechtliche Provisorium namens "Bundesrepublik Deutschland" nicht mehr!
(das ist im Übrigen auch die Erklärung dafür, warum Frau Angela Merkel das Wimpel der BRD
Fahne so abfällig weggeworfen hat. Sie kennen den Ausschnitt sicherlich)
Dies wird unter anderem von "Politikern" der BRD bestätigt, wovon man sich selbst durch
öffentlich frei zugängliche Videos auf youtube überzeugen kann.
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https://www.youtube.com/watch?v=UJf_rTgz5WM
https://www.youtube.com/watch?v=3Pe1i_LVCtA
Inhalt der Videos:
Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010: "Genauso
wenig wie es eine gültige Rechtsordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat "Bundesrepublik
Deutschland".
Gregor Gysi, Rechtsanwalt und Fraktionsvorsitzender der Linken, interviewt zum Thema
"Besatzungsstatus der BRD/Souveränität Deutschlands" in der Sendung "Vor Ort" des Senders
"Phönix": "Also ich muss ihnen mal ganz ehrlich sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt.
Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013!"
Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender auf dem Sonderparteitag in Dortmund, 27.Februar 2010: "Wir
haben gar keine Bundesregierung! Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen
Nichtregierungsorganisation in Deutschland!"
Das ZDF in der Sendung "Frontal 21" vom 21.11.2012: "Es ist schon erstaunlich, dass wir auf die
Frage nach der Souveränität Deutschlands von mehreren Behörden nur ausweichende Antworten
bekommen."
Wolfgang Schäuble auf dem European Banking Congress 18.11.2011 in Frankfurt a.M.: "Wir in
Deutschland sind seit dem 08.Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen."
Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident, bei Erwin Pelzig, 20. Mai 2010: "Diejenigen, die
entscheiden, sind nicht gewählt, und diejenigen die gewählt werden, haben nichts zu
entscheiden!"
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Alle von der Regierung und den Behörden der untergegangenen "Bundesrepublik Deutschland"
seit ihrem Erlöschen getätigten Rechtsgeschäfte und Verwaltungsakte sind danach, mangels
hoheitlicher Rechte, rechtswidrig und ungültig.
Selbst das eigene Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2012 (BVerfG, 25.07.2012 – 2
BvF 3/11; 2 BvR 2670/11; 2 BvE 9/11) festgestellt, dass unter der „Geltung“ des
Bundeswahlgesetzes – Ausfertigungsdatum 07.05.1956 – sogar noch nie „ein verfassungsmäßiger
Gesetzgeber“ am Werk war und somit insbesondere alle erlassenen „Gesetze“ und
„Verordnungen“ ohnehin seit 1956 nichtig sind und gar keine Regierung in den Bundestag hätte
einziehen und schon gar keine Gesetze hätte erlassen dürfen.
Da offensichtlich notwendig, hier ein klein wenig Nachhilfe zum 2+4 Vertrag, welcher der BRD ja
angeblich die volle Souveränität gebracht hätte:
Art. 2 des "2+4 Vertrages": "Alle Rechte und Verpflichtungen der alliierten Behörden bleiben in
jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft."
Art. 4 des "2+4 Vertrages": "Alle Urteile und Entscheidungen der alliierten Behörden bleiben in
jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtswirksam und rechtskräftig (Bundesgesetzblatt 1990,
Teil II, Seite 1274 sowie BGBl. II 1994, S. 40ff. und BGBl. II, S.1386).
Vereinbarung vom 27./28.09.1990 zum Vertrag über die Beziehungen der BRD und den Drei
Mächten: "Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder
Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden begründet oder festgestellt worden sind, sind
und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft." (Bundesgesetzblatt 1990 Teil II, Seite
1386 ff., Teil I, Art. 2, Abs. 1)
Am 24.04.2006 und am 29.11.2007 wurden im Bundesanzeiger mehrere Bundesgesetzblätter
veröffentlicht, die sogenannten „Bereinigungsgesetze“. Die Gesetze über die Bereinigung von
Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz unter der Überschrift
„Bedarf keiner Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat“ (da von den Besatzungsmächten
angeordnet!) traten damals in Kraft (BGBl. 2006, Teil I, Nr. 18, S. 866 ff. und BGBl. 2007, Teil I, S.
2614 ff.).
Mit dem ersten Bereinigungsgesetz ist die Strafprozessordnung (StPO), die Zivilprozessordnung
(ZPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) gelöscht worden, indem das zugehörige
Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Im selben Schritt ist auch der § 5, der den Geltungsbereich
von ZPO, StPO und GVG geregelt hat, weggefallen.
Mit dem zweiten Bereinigungsgesetz wurde zudem am 11.10.2007 das Einführungsgesetz für das
OWIG vom Bundestag rückwirkend aufgehoben. Somit existiert, seit der Bekanntgabe im
Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614), selbst für sämtliche Ordnungswidrigkeiten
keine rechtliche Grundlage mehr (siehe hierzu auch
http://www.buzer.de/gesetz/7965/a152523.htm)
Mit Artikel 3 der Bereinigungsgesetze ist auch das ehemalige Recht der Länder auf Erlass eines
Staatshaftungsgesetzes (StHG) erloschen. Das Staatshaftungsgesetz hat allerdings schon seit 1982
keine Gültigkeit mehr.
Das Staatshaftungsgesetz von 1981 wurde durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom
19.10.1982 (BVerfGE 61, 149) für nichtig erklärt. Stattdessen wurde § 839 BGB („Haftung bei
Amtspflichtverletzung“) wieder eingeführt. Damit ist der früher gesetzliche Anspruch des
„Bundesbürgers“ auf Entschädigung gegenüber der „Bundesrepublik“ entfallen. Doch ein Anspruch
auf Entschädigung gegen die handelnden „Beamten“ selber besteht nur bei Verwaltungsakten, die
von diesen unterschrieben sind (bei Kriegsverbrechen jedoch schon!). „Das ist das einzige Motiv
für die heutige Verweigerung der Unterschriften unter allen Beschlüssen, Bußgeld- / Steuer- /
Vollstreckungs-Bescheiden, Haftbefehlen, Urteilen etc.!“, heißt es dazu kommentierend.
Die Besatzungsmächte haben in diesen Bereinigungsgesetzen mehrere hundert Gesetze
aufgehoben. Dabei handelte es sich eben unter anderem auch um zahlreiche Einführungsgesetze,
in denen regelhaft der territoriale, zeitliche und personelle Geltungsbereich eines jeden
Gesetzeswerkes definiert war. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz
besitzen oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstoßen, sind „in die Zukunft
von Haus aus nichtig“, urteilte das Bundesverfassungsgericht bereits schon im Jahre 1953.
Mit den Bereinigungsgesetzen haben die Alliierten der „BRD“ sämtliche Gesetze entzogen, die im
weitesten Sinne hoheitliche Befugnisse verkörpern. Aus diesem Grund ist die BRD nach den heute
verbliebenen, rechtlichen Bestimmungen zu keinerlei Zwangsmaßnahmen gegenüber den auf
deutschem Boden lebenden Menschen mehr befugt. Sämtliche Interaktionen mit dem BRD-System
beruhen daher ausschließlich auf Freiwilligkeit oder auf Täuschung und Betrug – ganz wie man es
sehen will...
Seit dem 18.07.1990 agiert die Nichtregierungsorganisation (NGO) „Bundesrepublik Deutschland“
also auf dem Boden des Deutschen Reiches als Usurpator mit einer ihr nicht gegeben Staatsmacht!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat zudem im Jahr 2006 klar festgestellt, dass die
BRD KEIN STAAT ist und dass im BRD-System grundlegend gegen Artikel 6 und Artikel 13 der
Menschenrechtskonventionen verstoßen wird. Insbesondere wurde festgestellt, dass ein
wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des
Rechtes auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist (EGMR Urteil 75529/01
vom 08.06.2006). Der EGMR hat also per Urteil unter anderem festgestellt, dass in der BRD
politisch korrekte Urteile gefällt werden, es also keine Gewaltenteilung mehr gibt, wie damals
schon im dritten Reich.
Alle an „Verwaltungsakten“ beteiligten, vermeintlichen „Amtspersonen“ sind also tatsächlich nur
privat handelnde und privat haftende Personen (wie Admiral Stavridis klar ausgeführt hat!), die
jeder rechtlichen Grundlage entbehren und somit straf- und zivilrechtlich mit Ihrem privaten
Vermögen für Ihr Handeln haftbar gemacht werden können (und von mir im Bedarfsfall auch
haftbar gemacht wurden und werden, und zwar in den USA).
Wenn man zudem auf die Webseite des internationalen Firmenverzeichnisses von Dun &
Bradstreet geht (zu finden unter www.dnb.com), kann man sich dort selbst davon überzeugen,
dass die BRD ein Firmenkonstrukt ist, bestehend aus etwa 47.000 in Delaware (USA) registrierten
Firmen. Dort findet man nicht nur jeden Landkreis, jede Gemeinde, sowie auch jedes deutsche
Gericht, jede Staatsanwaltschaft und jede Polizeidienststelle, sondern auch die BRD GmbH selbst
als Firma eingetragen.
Die BRD GmbH (welche nach meinem Kenntnisstand im Übrigen bereits im Mai 2020 von den
Alliierten liquidiert wurde) mit der D-U-N-S® Nummer 341611478, eingetragen im Handelsregister
B des Amtsgerichts Frankfurt am Main, unter der Kennung HRB 51411, Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer DE137223325, wie Admiral James G. Stavridis bereits ausführlich aufgezeigt
hat, verfügt (verfügte nie und verfügt auch jetzt nach der Liquidierung selbstredend) über keinerlei
hoheitlichen Rechte!
Selbst die deutsche “Polizei” ist somit selbstverständlich nur eine private Sicherheitsfirma ohne
jegliche hoheitlichen Rechte, wovon Sie sich sogar beim deutschen Patent- und Markenamt selbst
überzeugen können, denn dort ist die Wortmarke „Polizei“ markenrechtlich geschützt worden.
https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/302437827/DE
Warum wohl? Weil sich sonst auch jede andere beliebige, private Sicherheitsfirma in der BRD
“Polizei” nennen könnte. Und warum haben deutsche “Polizisten” “Dienstausweise“ und keine
“Amtsausweise” mehr? Warum müssen Sie sich wohl privat Haftpflicht versichern und sind nicht
über eine Staatshaftung geschützt?
"Polizisten" der BRD sind Angestellte der Firma “Academi”, welche ein Teil der “Constellis Holdings
Inc.” ist, die wiederum Ableger der amerikanischen Firma “Blackwater Security” ist und sind somit
offiziell im Status von Söldnern. Aus Sicht des amerikanischen Militärs, wenn diese Söldner brutal
gegen das eigene Volk vorgehen, daher nichts anderes, als Verbrecher am deutschen Volk, im
rechtlichen Status von Terroristen/Partisanen. Mittels Amtsanmaßung schützen sie ein
erloschenes, verbrecherisches System, genannt "BRD", gegen das eigene dagegen aufbegehrende
Volk.
Jede einzelne Handlung gegenüber Menschen auf dem besetzen deutschen Gebiet, seitens
vermeintlicher “Amtsinhaber” der erloschenen "BRD", die nicht auf Freiwilligkeit beruht, sondern
mit dem Mittel der Amtsanmaßung, des Betruges oder mit Gewalt erzwungen wurde und wird,
entspricht nach Artikel 3 der Genfer Konventionen einem Kriegsverbrechen und erfüllt laut
S.H.A.E.F.-Gesetz zudem den Tatbestand der Plünderung, für welche in beiden Fällen die
Todesstrafe vorgesehen ist!
Gemäß Völkerrecht und S.H.A.E.F.-Gesetz werden diese Söldner/Partisanen, wenn sie von
regulärem Militär aufgegriffen werden, standrechtlich erschossen. Das sollte Ihnen besser klar sein,
denn die Verstöße gegen die SHAEF-Gesetze, hier in der seit 1990 offiziell erloschenen BRD,
werden durch die sich abzeichnende politische Lage sehr bald von Militärgerichten der Alliierten
geahndet werden. Sie sollten in Ihrem ureigenen Interesse Ihr Möglichstes tun, um durch Ihr
Handeln nicht vor ein, Solches zu kommen. Sie sind gewarnt!
Durch Ihre Impertinenz und die kriminelle Energie, welche Sie gegen die Familie Xxxxxx an den Tag
gelegt haben, haben Sie Ihre Seite allerdings eigentlich gewählt.
An Ihrer Stelle würde ich mich daher besser bei Familie Xxxxxx aufrichtig entschuldigen und für den
psychischen Terror und von Ihnen angerichteten Schaden, so gut es Ihnen aus einem unbekannten Grund möglich ist,
freiwillig(!) aus Ihrer eigenen Tasche aufkommen (Sie sind später ohnehin mit Ihrem
Privatvermögen haftbar).
Vielleicht hat das noch einen positiven Einfluss auf Ihr Urteil, denn die
Strafanzeigen gegen Sie, wegen Verstoßes gegen die S.H.A.E.F.-Gesetze (Amtsanmaßung, Nötigung,
schwere räuberische Erpressung (= §250 StGB), Plünderung, schwerer Hausfriedensbruch,
Einbruch, Sachbeschädigung, Diebstahl mit Waffen/Bandendiebstahl/Wohnungseinbruchsdiebstahl (= §244 StGB), Körperverletzung Minderjähriger), liegen dem US-Militär bereits vor.
Um weiteren Schaden von den auf deutschem Boden lebenden Menschen abzuwenden und um
Sie selbst vor weiterem Schaden zu bewahren, fordere ich Sie daher hiermit offiziell auf, nunmehr
umgehend eine offizielle Anfrage bezüglich der Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze auf dem besetzten
deutschen Gebiet an die hierfür zuständige US-EUCOM (https://www.eucom.mil/) zu stellen!
Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird jedwede weitere “Amtshandlung” als
vorsätzlicher Verstoß gegen die S.H.A.E.F.-Gesetze gewertet werden, was die bereits aufgezeigten
Konsequenzen bei späteren Verhandlungen vor einem Militärgericht definitiv nach sich ziehen
wird! Denn nach meiner Aufklärung und Aufforderung gelten Sie nun nicht mehr als Unwissende
oder von “Vorgesetzten” falsch informierte Personen. Darüber sollten Sie sich ebenfalls absolut im
Klaren sein!
Auch Sie werden von der US-EUCOM, wie auch die „Bundesregierung“ im Jahr 2010 bereits, die
Bestätigung über die Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze bekommen, denn daran hat sich seit 2010
nichts geändert. Spätestens dann hoffe ich, dass Ihnen aufgrund Ihrer überheblichen Naivität und
der deswegen von Ihnen an Ihren Mitmenschen mittels Amtsanmaßung begangenen
Kriegsverbrechen, der Arsch auf Grundeis gehen wird, denn es wird jetzt wirklich allerhöchste Zeit,
dass Sie aus Ihrer Geltungssucht und Ihrem Traum der angeblich hoheitlichen Rechte endlich
aufwachen und aufhören, Ihre Mitmenschen zu terrorisieren!
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Davon, dass die US-Army-Europe seit dem 13.03.2020 ganz offiziell das SHAEF-Logo der
Besatzungsmächte wieder führt und seit dem 04. April 2020 die offizielle Regierungsinstitution ist,
kann man sich auf der Webseite der US Army Europe (https://www.eur.army.mil/) und auch auf
deren Facebook-Seite, selbst überzeugen, wenn man denn gewillt ist:
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Auch darüber sollte man Bescheid wissen:
Staatsangehörigen (erneut!) als „Reichsbürger“ abzustempeln, wenn ich auf gültige amerikanische
Gesetze hinweise, denn das wäre nicht nur nach deutschem Recht strafbar (§ 186 „Üble Nachrede."
und § 241a "Politische Verdächtigungen“), sondern hätte in meinem Fall erhebliche, rechtliche
Konsequenzen für Sie, inklusive Schadenersatzforderungen in den USA, nach amerikanischem
Maßstab!
Zu Ihrer Kenntnisnahme: Das „Landgericht“ in Verden hat im Jahr 2017, auch, um diese Auskunft
von der US-EUCOM bezüglich der Gültigkeit der SHAEF-Gesetze nicht offiziell einholen zu müssen,
und um somit Konsequenzen für Angestellte der Nichtregierungsorganisation "BRD" zu vermeiden,
ein Urteil des „Amtsgerichts“ Osterholz-Scharmbeck, bei dem man mich mit 40 Tagessätzen
politisch korrekt als Reichsbürger verurteilen wollte, für mich kostenfrei wieder aufgehoben und
das Verfahren sofort eingestellt.
Auch sollten vermeintliche “Beamte” und “Amtsinhaber” sich gut überlegen, ob sie den obigen
Tatsachen bezüglich der erloschenen BRD mir gegenüber, oder aber erneut Herrn Xxxxxxxx Xxxxxx
gegenüber, offiziell widersprechen, denn damit würden sie nicht nur die eigenen "Politiker",
sondern vor allem hohe amerikanische Amts- und Würdenträger, wie "Barack Obama", "Admiral
James G. Stavridis" und "Donald Trump", der Lüge bezichtigen, die meine obigen Ausführungen
offiziell bestätigen.
In der BRD ist eine Strafverfolgung gemäß § 103 StGB (Beleidigung von Organen und Vertretern
ausländischer Staaten) nicht mehr möglich, da der Paragraph mit Wirkung zum 01.01.2018
abgeschafft wurde (offensichtlich, damit die deutschen Medien Präsident Trump ungestraft
beleidigen können).
Eine Strafanzeige eines amerikanischen Staatsbürgers in den USA gegen einen Nicht-Staatsbürger,
wegen Beleidigung hoher amerikanischer Amts- und Würdenträger und damit einhergehender
übler Nachrede, hätte jedoch gemäß Patriot Act als erste und sofortige Auswirkung ein generelles,
lebenslanges Einreiseverbot zur Folge, wovon auch sämtliche Transit- und Überflüge betroffen
wären (siehe: No-Fly-List – https://www.urlaubsguru.de/reisemagazin/einreise-verweigert-usa-
visum-esta/).
Dieses Einreiseverbot würde gemäß Patriot Act pauschal auch für die Verwandten des ersten (und
evtl. sogar des zweiten) Verwandtschaftsgrades mit ausgesprochen. Sollte also einer der
vermeintlichen „Amtspersonen“, mir gegenüber offiziell behaupten, dass diese hohen
amerikanischen Amts- und Würdenträger lügen, würden diese und deren Verwandte, nach
erfolgter Anzeigenstellung in den USA und deren Meldung an die Homeland Security, gen Westen
nur noch mit dem Finger über die Landkarte reisen. Urlaub also dann vielleicht noch in China. Sie
sind gewarnt! Holen Sie sich die Auskunft der US-EUCOM (https://www.eucom.mil/) bezüglich der
Gültigkeit der S.H.A.E.F.-Gesetze ein! JETZT!
Das gilt für jede einzelne Person auch für den Fall, dass Sie gegenüber Herrn Xxxxxxxx Xxxxxx noch
einmal behaupten, dass Sie hoheitliche Rechte hätten, Deutschland nicht besetzt wäre und die
S.H.A.E.F.-Gesetze keine Gültigkeit besitzen würden!
Zudem warne ich vorsorglich davor, sich mir gegenüber durch Amtsanmaßungen,
Erpressungsversuche und sonstige Nötigungen, strafbar zu machen, denn das würde ich sofort der
US-EUCOM melden und zudem zivilrechtlich in den USA auf Schadenersatz in Höhe von
mindestens 50.000 US$ pro Person klagen. Da dies mittlerweile schon mehrfach nötig war, sei an
dieser Stelle aus der Erfahrung heraus vorsichtshalber erwähnt, dass Schadenersatzforderungen in
den USA standardmäßig in ganz anderen Größenordnungen von den Gerichten anerkannt werden,
als das an einem anderen Ort sonst auf der Welt der Fall ist!
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Abschließende Hinweise für vermeintliche „Amtspersonen“:
Auszug aus dem SHAEF-Gesetz:
SHAEF-Gesetz Nr. 2
Artikel VI - Beschränkung der Zuständigkeit
10. Mit Ausnahme von Fällen, die von der Militärregierung besonders bestimmt werden, sind die
deutschen Gerichte in dem besetzten Gebiet in den folgenden Sachen NICHT zuständig:
(a) Sachen, welche die Flotte, das Heer oder Luftstreitkräfte einer der Vereinigten Nationen, oder
Einzelpersonen, die in ihnen dienen oder sie begleiten, betreffen;
(b) SACHEN gegen eine der Vereinten Nationen oder GEGEN EINEN IHRER STAATSANGEHÖRIGEN;
(c) SACHEN, DIE SICH AUF DEUTSCHE GESETZE STÜTZEN, WELCHE VON DER MILITÄRREGIERUNG ZEITWEILIG, ODER DAUERND AUFGEHOBEN WORDEN SIND;
(d) SACHEN BETREFFEND DIE ZUWIDERHANDLUNG GEGEN BEFEHLE, DIE VON DEN ALLIIERTEN STREITKRÄFTEN ERLASSEN WORDEN SIND, ODER GEGEN RECHTSVORSCHRIFTEN DER MILITÄRREGIERUNG, ODER SACHEN, DIE AUSLEGUNG ODER GÜLTIGKEIT SOLCHER BEFEHLE ODER RECHTSVORSCHRIFTEN ZUM GEGENSTAND HABEN;
(e) Sachen, in denen sich ein Militärgericht für zuständig erklärt hat;
(f) Sachen oder Gruppen von Sachen, welche die Militärregierung der ausschließlichen
Zuständigkeit der Gerichte der Militärregierung übertragen hat;
(g) Sachen, betreffend Geldansprüchen gegen die deutsche Regierung oder eine andere
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
11. Verfahren vor einem deutschen Gericht oder dessen Entscheidungen in Sachen, für die das
Gericht nach Inkrafttreten dieses Gesetzes seine Zuständigkeit verloren hat, sind nichtig.
Artikel VII - Rechte der Militärregierung.
12. Die folgenden Kontroll- und Aufsichtsrechte sind nicht ausschließlich; zusätzliche und andere
Rechte können außerdem von der Militärregierung ausgeübt werden.
Die Militärregierung ist befugt:
(a) ALLE DEUTSCHEN RICHTER, STAATSANWÄLTE ODER ANDERE GERICHTSBEAMTE ZU ENTLASSEN ODER ZU SUSPENDIEREN, UND NOTAREN UND RECHTSANWÄLTEN DIE PRAXIS ZU UNTERSAGEN;
(b) die Verfahren vor allen Gerichten zu beaufsichtigen, an öffentlichen und unter Ausschluss der
Öffentlichkeit stattfindenden Verhandlungen teilzunehmen, alle Akten und Bücher der Gerichte
und Akten in den einzelnen Sachen einzusehen;
(c) im Verwaltungswege alle Entscheidungen deutscher Gerichte, der ersten und
Rechtsmittelinstanzen zu überprüfen, für nichtig zu erklären, aufzuheben, umzuwandeln oder
sonst wie die getroffenen Feststellungen, Urteile oder Erkenntnisse irgend eines Gerichtes
abzuändern;
(d) SACHEN ODER GRUPPEN VON SACHEN DER ZUSTÄNDIGKEIT DER MILITÄRREGIERUNG ZU
ÜBERTRAGEN;
(e) die Verwaltung, den Haushalt und das Personal aller deutschen Gerichte, die ermächtigt sind
ihre Tätigkeit auszuüben, zu kontrollieren und zu beaufsichtigen.
SHAEF-Gesetz Nr. 52
Artikel VIII – Strafen
10. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften dieses Gesetzes wird nach Schuldigsprechung des Täters
durch ein Gericht der Militärregierung nach dessen Ermessen mit jeder gesetzlich zulässigen
Strafe, einschließlich der Todesstrafe, geahndet.
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Vielleicht in diesem Zusammenhang auch hilfreich, für Sie, auf jeden Fall aber beachtenswert, der
Paragraph zur Remonstrationspflicht:
§ 63 des BBG (Bundesbeamtengesetzbuch)
(1) Beamtinnen und Beamte tragen für die Rechtmäßigkeit ihrer dienstlichen Handlungen die volle
persönliche Verantwortung.
(2) Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen haben Beamtinnen und Beamte
unverzüglich bei der oder dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die
Anordnung aufrechterhalten, haben sie sich, wenn ihre Bedenken gegen deren Rechtmäßigkeit
fortbestehen, an die nächsthöhere Vorgesetzte oder den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.
Wird die Anordnung bestätigt, müssen die Beamtinnen und Beamten sie ausführen und sind von
der eigenen Verantwortung befreit. Dies gilt jedoch nicht, wenn das aufgetragene Verhalten die
Würde des Menschen verletzt oder strafbar oder ordnungswidrig ist und die Strafbarkeit oder
Ordnungswidrigkeit für die Beamtinnen und Beamten erkennbar ist.
[...]
Auf die Strafbarkeit habe ich Sie nun eindeutig hingewiesen!
Gruß
X. Xxxxxxxxxx
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P.S. boersi: Der Name ist der Redaktionsleitung und Pressestelle offiziell bekannt. Ich finde auch, einmal ist Schluss mit lustig. Diese Themen geistern seit Jahren im Netz und in MMedien herum, bislang war noch nie, wer gewillt Ordnung in diesen Sauhaufen zu bringen. Sind die Deutschen nur mehr Schuh-Abputzer für andere?
Ist das korrektes Deutsches Beamtentum, oder will man keine Ordnung in diesen Sachen haben? Und damit möglichem Verbrechen Vorschub leisten.
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