„Einsatz der Bundeswehr in Syrien ist völkerrechtlich nicht legitimiert – Jeder redliche Bürger und Deutschland müssen konstruierten Propaganda-Lügen widersprechen“ – Wilfried Schmitz, Rechtsanwalt
- Damaskus (Syrien) / Berlin / Selfkant (Deutschland). 16. März 2018.
Der 48jährige Rechtsanwalt, Wilfried Schmitz, aus der der Nähe von Aachen erklärt in einem Interview mit Liberty and Peace NOW (LPN)! Human Rights Reporters die Gründe und Hintergründe für eine Strafanzeige (wir und weitere Medien berichteten) gegen Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere auch gegen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen und gegen Staatsanwälte der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Die Strafanzeige wurde gegen alle Mitglieder des Deutschen Bundestag, eingeschlossen auch Regierungsmitglieder, unter anderem auch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel (CDU) und Bundesministerin der Verteidigung, Dr. med. Ursula von der Leyen (CDU) erstattet, die am 4. Dezember 2015 für die Entsendung der Bundeswehr und den Einsatz in Syrien gestimmt haben. Zudem sind in die Strafanzeige alle weiteren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eingebunden, im Beispiel der deutschen Bundeswehr, die an der Umsetzung und / oder Ausführung dieses Beschlusses vom 4.12.2015 mitgewirkt haben, wegen aller in Betracht kommenden Straftatbestände.
Wilfried Schmitz erinnert in seiner Strafanzeige daran, dass § 80 StGB a.F. folgenden Wortlaut hatte (Zitat): „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“.
Und Art. 26 Abs. 1 GG hat immer noch folgenden Wortlaut (Zitat): „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“ (Der vollständige Text der Strafanzeige ist in den weiterführenden Quellen und Links zu finden.
Wilfried Schmitz hat in Trier und Heidelberg studiert. Der Rechtsanwalt zu dessen Fachgebiet unter anderem auch Strafrecht zählt, absolvierte sein erstes juristisches Staatsexamen in Heidelberg und das zweite juristische Staatsexamen in Stuttgart.
Nach dem Referendariat am Landgericht Heidelberg folgte unter anderem ein Referendariat bei Rechtsanwältin Andrea Y. Combé in Heidelberg, die durch ihre Pflichtvereidigung im Kachelmann-Prozess bundesweit bekannt geworden ist.
Das Interview
LPN: „Sie haben eine Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung aufgrund des Einsatzes der Bundeswehr in Syrien und gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Was und welche Gründe haben Sie dazu bewegt eine Strafanzeige dieser Art zu erstatten?“
Wilfried Schmitz: „Auf diese Frage möchte hier wie folgt antworten: Eine „gute“ Regierung ist meines Erachtens eine solche, die die Rechte und Freiheiten des freien Bürgers schützt, damit er ein Leben in Selbstbestimmung und Würde führen kann. Eine solche „gute“ Regierung hält sich an Regeln, die dem Schutz der inneren und äußeren Sicherheit dienen. Das Völkerrecht ist nicht perfekt, der Sicherheitsrat z.B. zu übermächtig. Das letzte Wort sollte bei der Generalversammlung aller Völker und nicht bei einer kleinen Minderheit von Staaten liegen, die regelmäßig nur Sonderinteressen verfolgt haben.
Aber die völkerrechtswidrigen, durch nichts gerechtfertigten Überfälle von NATO-Staaten auf Afghanistan, Libyen und Syrien verstoßen gegen alle geschriebenen und ungeschriebenen Regeln des Rechts und des Anstands. Dem muss die gesamte Weltgemeinschaft widersprechen, nachdrücklich. Und hier in Deutschland muss jeder redliche Bürger der Beteiligung der Bundeswehr in diesen Kriegshandlungen auf Seiten der NATO auf der Basis dummdreist konstruierter Propagandalügen widersprechen“.
LPN: „Warum ist der Einsatz der Bundeswehr in Syrien, Afghanistan, Irak, Libyen, Ihrer Einschätzung nach, problematisch und gegen welche Regeln, Abkommen wird möglicherweise verstoßen?“
Wilfried Schmitz: „Diese Einsätze sind problematisch, da sie völkerrechtlich nicht legitimiert sind. Dazu habe ich in meiner Strafanzeige alles gesagt. Es kann auch dahinstehen, gegen welche Abkommen – außerhalb der Grundlagenverträge der UNO und der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland – diese Einsätze auch noch verstoßen.
Für einen Menschen, dessen Glaube auch auf den 10 Geboten basiert, verstoßen diese Einsätze gegen das 5. Gebot: Du sollst nicht töten, das 7. Gebot: Du sollst nicht stehlen, das 8. Gebot: Du sollst nicht falsch Zeugnis ablegen wider Deinen nächsten, und das 10. Gebot: Du sollst nicht begehren Deines nächsten Haus, Hof, Vieh und Alles, was sein ist.
Wer sich auch noch den Eliten anbiedert, die auf der Basis von Propagandalügen den nächsten Regime-Change und massenmordgestützten Raubzug in Syrien realisieren wollen, sollte sich meines Erachtens also Sorgen um sein Seelenheil machen, wenn er seinen Glauben denn noch ernst nimmt. Aus Bösem kann nichts Gutes entstehen, und die Ereignisse der letzten Jahre – auch in Deutschland – zeigen, dass der Terror auf die Völker zurück fällt, deren Regierungen (nicht: deren Völker !!) den Terror in andere Länder gebracht haben. Frieden und Wohlstand durch Massenmord und Terror? Wer das glaubt wäre m.E. ein empathieloser, schwerer Psychopath.“
LPN: „In Ihrer Strafanzeige haben Sie nicht nur Strafanzeige gegen viele Mitglieder der Bundesregierung sondern auch gegen „alle Staatsanwälte“ beim Generalbundesanwalt die zur Mitwirkung an den dadurch eingeleiteten Strafverfahren berufen waren, wegen des Tatverdachts der Strafvereitelung im Amt gem. §§ 258, 258a, StGB, Rechtsbeugung gem. § 339 StGB sowie aller anderen in Betracht kommenden Straftatbestände erstattet. Wer bleibt, um Ihrer Strafanzeige nachzugehen?“
Wilfried Schmitz: „Alle Staatsanwälte, die sich nicht an diesen Strafvereitelungen im Amt beteiligt haben. Ich habe immer wieder redliche Richter und Staatsanwälte kennen gelernt, denen das Recht wirklich am Herzen liegt. Es gibt genug veröffentlichte Urteile, die das belegen. Und meine Hoffnung ruht darauf, dass sich diese Staatsanwälte und Richter durchsetzen. Probleme ergeben sich – in allen Bereichen der Gesellschaft – aber dann, wenn wichtige Leitungsfunktionen nicht nach Qualifikation, sondern nach politischer Ausrichtung besetzt werden und die Inhaber diese Leitungspositionen nicht – ohne jedes Ansehen der Person – Recht und Gesetz durchsetzen wollen, sondern eine andere Agenda verfolgen.
LPN: „Zu welchen weiteren Problemen kann eine vermutete oder möglicherweise eine in der Realität stattgefundene Rechtsbeugung nach § 339 StGB führen?
Wilfried Schmitz: „Die Opfer einer Rechtsbeugung erleben einen Rechtsentzug, der sie so sehr erschüttern kann, dass sie krank werden. Zudem können die wirtschaftlichen Folgen bis zur Existenzvernichtung reichen. Ohne effektiven Zugang zum Recht(sschutz) ist der Mensch kein Mensch. Er braucht den Zugang zum Recht wie den Zugang zur Natur, damit er seine Gesundheit und seinen inneren und äußeren Frieden erhalten kann. Zudem erschüttert ein Urteil, das den gesunden Menschenverstand beleidigt und von niemandem mehr nachvollzogen werden kann, das Vertrauen aller in den Rechtsstaat.
Folglich müsste jedem begründeten Verdacht von Rechtsbeugung – im Interesse aller Menschen und der gesamten Rechtspflege – auch gründlichst nachgegangen werden. Alles Andere zerstört erst Recht das Vertrauen der Menschen in die Unabhängigkeit und Integrität der Justiz.“
LPN: „Wenn der Zugang zum Recht verschlossen sein sollte oder verschlossen ist, welche Folgen hat dies für Menschen?“
Wilfried Schmitz: „Der Mensch wird krank, fühlt sich in kafkaeske Welten wie Kafkas Gleichnis „Vor dem Gesetz“ versetzt. Wenn ganze Völker nicht mehr vom Recht – vom Völkerrecht – geschützt werden, dann wird ein ganzes Volk traumatisiert und krank gemacht. Die Folgen sind für jeden einzelnen Menschen und für jedes Volk, aber auch für den Weltfrieden letztlich katastrophal.
Ein selbstbestimmtes Leben in Würde, Friede und Freude sind die Grundlage jeder Kultur. Nur der Freie kann Kunst machen, wie ein Mentor von mir mal sagte. Wenn in einem Volk nur noch Not, Kummer und Krankheit herrschen, dann ist alles verloren. Wenn die Welt eins ist, dann kann kein Mensch glücklich sein, wenn anderswo in der Welt Elend und Krankheit herrschen. Es gibt kein Glück für alle, solange Menschen anderswo entrechtet und verletzt sind.“
LPN: „Normalerweise sollten Menschen auch durch die Regeln des Völkerrechts geschützt werden. Wenn Völkerrecht nicht eingehalten wird, welche Möglichkeiten bleiben für einen wirksamen Schutz von Menschen?“
Wilfried Schmitz: „Die Grundlagen der UNO müssten überarbeitet werden. Es gibt aber keine Alternative dazu, dass alle Völker dieser Erde zwischenstaatliche Konflikte möglichst friedlich und im gegenseitigen Einvernehmen regeln. Genauso, wie kein Volk dulden darf, das einzelne Private so reich werden können, dass sie am Ende „den Gesetzgeber im Geldbeutel“ mit herumtragen können, genauso wenig dürfen die Völker einfach dulden, dass ein Volk seine Macht dazu nutzt, dass es anderen freien Völkern seinen Willen aufzwingen kann. Schon das ist ein ernsthafter Angriff auf die Unabhängigkeit eines Landes.
Die mächtigsten Völker der Erde gründen ihre (wirtschaftliche) Macht auf den Wohlstand, der sich aus der Energieversorgung ergibt. Wären die Völker der Erde nicht allesamt vom Erdöl und Erdgas abhängig (gemacht worden), sondern in die Lage versetzt worden, ihre Energie selbst herzustellen, dann wäre es um die Unabhängigkeit und Selbstbestimmung der Völker besser bestellt. Die Technologien sind längst da, dass sich z.B. jeder Haushalt selbst mit Strom versorgen könnte. Alle Bereiche der Infrastruktur, der Mobilität und der Architektur könnten so umgestaltet werden, dass der Mensch auf fossile Brennstoffe ganz oder weitestgehend verzichten könnte.
Die USA wären wahrscheinlich sofort ruiniert, wenn der Ölhandel nicht mehr (nahezu) ausschließlich über Dollar (Petrodollar) abgewickelt würde. Das ist kein Naturgesetz, das Öl nur in Dollar gekauft werden kann.
In dieser Zeit dienen zudem die Kredite des IWF offenbar nur dazu, Völker in die Abhängigkeit zu treiben und ihrer Ressourcen zu berauben. So dürfen Völker nicht miteinander umgehen, auch nicht mittelbar durch Einrichtungen wie dem IWF. Jeder sollte darauf hinwirken, dass sein Nachbar gerade nicht von ihm abhängig, sondern möglichst von ihm unabhängig wird, auf eigenen Füßen stehen und aus eigener Kraft leben kann. Von solchen Formen des Welthandels und der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit ist die Welt noch weit entfernt; diese Formen müssen aber entwickelt und gefunden werden.“
LPN: „Ist die Justiz in Deutschland wirklich so unabhängig, dass sie einem möglichen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht nachgehen würde?“
Wilfried Schmitz: „Es hat immer wieder Bundesrichter gegeben, die sich von politischen Kräfteverhältnissen nicht beeindrucken ließen. Dr. Dieter Deiseroth vom Bundesverwaltungsgericht ist da ein gutes Beispiel.
Ein Staatsanwalt muss notfalls auch Nachteile für seine Karriere einstecken, wenn sein Untätigbleiben gegen Recht und Gesetz und auch gegen sein Gewissen verstoßen würde. Keine Regierung könnte alle Staatsanwälte „austauschen“, wenn sich alle Staatanwälte z.B. weigern würden, nicht zu ermitteln. Denn dann würde für jedermann offenkundig werden, dass die Justiz von der Politik instrumentalisiert wird. Das wäre das Ende für jede Regierung, die ganz offensichtlich die Justiz in ihrem Sinne – gegen Recht und Gesetz – zum „Wegschauen“ bestimmen würde.“
LPN: „Wie könnte eine unabhängige Justiz in Deutschland gewährleistet und das Völkerrecht „gerettet“ werden?“
Wilfried Schmitz: „Das geht nur mit einer effektiven Kontrolle des Rechts bzw. aller staatlichen Gewaltausübung. Aber der, der diese Kontrolle ausübt, müsste in einem solchen Maße intelligent und weise, integer und unbestechlich, willens- und durchsetzungsstark sein, dass die „Stellenbeschreibung“ wohl nur noch auf den Messias passt.
Es gibt deshalb ja auch Menschen, für die der heilige Gral für die Blutlinie Jesu steht, und für die es ein Naturgesetz ist, dass das wahre Kaisertum – eine Einrichtung Gottes, um jedem Menschen auf Erden den Zugang zum Recht zu gewährleisten – nur von dieser Blutlinie getragen werden kann. Das schränkt den Kreis tauglicher „Bewerber“ für dieses Amt also ganz erheblich ein. Die letzten 5000 Jahre zeigen: Was der Mensch aus „eigener“ Kraft leistet, hat kaum mehr Tiefe und Bedeutung wie die Sandkastenspiele von Kindern. Göttlich inspirierte Taten und Urteilssprüche von Männern wie König Salomon, Jesus, Mohammed haben die Menschen über Jahrtausende hinweg beeindruckt.
Der letzte glaubhafte Entwurf zu einem Staatsmodell, das den Rechtsstaat in Europa durchsetzen wollte, geht m.E. auf den Stauferkaiser Friedrich II. zurück. Den reichen Kaufleuten gefiel es damals gar nicht, dass sie „ihre“ Richter in „ihren“ Städten in seinem Reich nicht mehr selbst bestimmten durften. Friedrich II. wusste genau wohin bzw. zu welcher Gefahr das führt. Eben dazu, dass der Reiche Kaufmann über „seinen“ Richter dann nur noch seine Raubzüge legalisiert.
Ein aktuelles Beispiel: Die sog. „Rettungsschirme“ für „notleidende“ Banken (was für Begriffsfindungen) sind vom BVerfG für „Recht“ („noch im Rahmen des politischen Ermessens“) erklärt worden, was m.E. ungeheuerlich ist. Der „kleine Mann“ kann doch schon lange nicht mehr sparen, aber er – ausgerechnet er als Kleinverdiener – soll („darf“) mit seinen Steuergeldern die Zockereien der großen Banken und Versicherungen und damit der großen Vermögensinhaber und –verwalter finanzieren und schützen.
Wenn der Steuerzahler ohnehin für die Existenz der Banken mit seinen eigenen Einlagen gerade stehen muss, dann braucht es keine Privatbanken mehr. Dann können wir gleich eine Staatsbank einführen, die vom Steuerzahler auch offiziell gestützt wird. Dann gibt es auch wieder staatliches Geld, und Geld wird nicht dadurch in den Kreislauf gebracht, dass jemand einen Kredit aufnimmt. Die „Schuld“ hat nichts im Volk zu suchen…wie es ein Freund von mir auf den Punkt brachte.
Unter einem „guten König“, der die Freiheit des Bürgers schützt, wäre ein solcher Raubzug wohl sicherlich nicht möglich gewesen, jedenfalls nicht in dieser Form. Für Friedrich den II. folgerte daraus: Alle Richter sollten von ihm eingesetzt werden, alle Richter sollten alle paar Jahre rotieren, niemand durfte dort richten wo er aufgewachsen war, kein Richter durfte sich dort wo er richtete gesellschaftlich verbinden etc., jedermann konnte sich bei Beschwerden über einen Richter direkt an die Kanzlei des Kaisers wenden, alle Fälle von Korruption wurden schwer bestraft etc.
Nach diesem Modell wäre es also undenkbar, dass ein Richter in einer Partei ist und einem Coup von Bankern und Kaufleuten – wie die o.g. Rettungsschirme für „notleidende“ Banken zeigen – auch noch den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu verleihen. Jeder kann sich selbst ausmalen, was denn von der „Gewaltenteilung“ in der Realität der Rechtspflege noch übrig bleiben würde, wenn sich die (höchsten) Vertreter der einzelnen Gewalten (Verwaltung einschließlich Regierung Rechtsprechung, Gesetzgebung) alle privat im gleichen „Club“ treffen.
Und nach diesem Staatsmodell wäre es – wenn es auf die heutige Rundfunklandschaft übertragen würde – erst Recht undenkbar, dass ein Intendant oder „Alpha-Journalist“ in transatlantischen Netzwerken ist, damit Zielvorgaben der USA nicht mehr kritisch hinterfragt werden.
Man kann – wie die aktuellen Entwicklungen wieder einmal zeigen – am Volk vorbei in einen Krieg ziehen, wenn man nur alle wichtigen Schlüsselpositionen in Politik, Verwaltung und Militär besetzen kann. Wenn diese Personen dann auch noch – zum Beispiel in transatlantischen – Netzwerken verbunden sind, die auf die Politik anderer Staaten ausgerichtet sind, dann besteht (zumindest) die „Gefahr“, dass ein Volk komplett von der Mitgestaltung seines Schicksals abgeschnitten wird.“
LPN: „Für den Fall, dass Ihre Strafanzeige, wie vorausgegangene Strafanzeigen abgebügelt wird, welche juristische Möglichkeiten bleiben?“
Wilfried Schmitz: „Eine kurze Antwort: Keine ! Der Internationale Strafgerichtshof ermittelt ja nicht so gerne gegen Verantwortliche aus NATO-Staaten, sondern lieber gegen fallen gelassene afrikanische „Despoten“, so dass sich zuletzt einige Staaten von dieser Einrichtung losgesagt haben. Eigentlich müssten dann alle Menschen hier in Deutschland eine neue Verfassung fordern und insbesondere Verantwortlichkeit für die, die einfach den Krieg in fremde Länder getragen haben und die Grenzen auch für solche Personen geöffnet haben, die ihren Pass weggeschmissen haben, weil sie sich bisher so „anständig“ verhalten haben, dass der Pass wohl eine große Gefahr verkörperte. Niemand lässt jeden einfach so in sein Haus, und kein Staat dieser Erde lässt einfach jeden in sein Staatsgebiet, schon gar nicht dann, wenn der Verdacht begründet ist, dass sich unter den Flüchtlingen Kriminelle aus Kriegsregionen befinden.“
LPN: „Unter welchen Bedingungen wäre Ihrer Einschätzung nach der Einsatz der Bundeswehr im Ausland rechtlich sicher und vertretbar möglich? Sollten Bundeswehr- Einsätze im Ausland grundsätzlich nur mit einem U.N.-Mandat stattfinden?“
Wilfried Schmitz: „Nach geltendem Völkerrecht geht so etwas nur mit völkerrechtlichem Mandant, eben mit Mandat des UN-Sicherheitsrats. Die NATO ist gerade kein „System kollektiver Sicherheit“, sondern funktioniert nach dem „Recht der Stärkeren“ und muss von Ländern wie Russland zu Recht als Bedrohung empfunden werden. Die NATO sollte deshalb aufgelöst werden. Wer was Anderes behauptet und fordert lebt nicht in der Realität. Das Buch von Dr. Daniele Ganser über die illegalen Kriege der NATO hat eine vernichtende Bilanz der NATO-Politik gezogen. Sie hat sich in den letzten Jahrzehnten als größte Gefahr für den Weltfrieden und Katastrophe für viele Völker erwiesen. Eine Friedensordnung auf der gesamten eurasischen Festplatte wäre m.E. der beste Garant für den Weltfrieden.“
LPN: „In Ihrer Strafanzeige schreiben Sie unter anderem:
„Völkerrecht, Grundgesetz und Strafrecht können auch nicht mit der Begründung suspendiert werden, dass der Einsatz der Bundeswehr doch „zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terror-Organisation DAESH / IS“ dienen soll.“
Unter welchen Bedingungen wäre ein Einsatz der Bundeswehr auf der Grundlage des Völkerrechts, Ihrer Einschätzung nach, im Ausland denkbar?“
Wilfried Schmitz: „Jeder Mensch hat das Recht zur Selbstverteidigung, auch jedes Volk. Dieses (Natur-)Recht gilt auch ohne dass es von Anderen anerkannt wird. Das Recht auf Selbstverteidigung ist auch völkerrechtlich verankert, wird aber pervertiert. Bekanntlich sind die Ereignisse zu 9/11 nie von einem unabhängigen (völkerrechtlichen) Gericht aufgearbeitet worden. 9/11 war aber mit Sicherheit kein Fall der „Selbstverteidigung“, der einen Angriff auf Afghanistan oder ein anderes Land rechtfertigte, ganz gleich, was damals wirklich passiert ist.
Von jedem deutschen Strafrichter wird im Detail geprüft, ob bei einer Prügelei auf dem Schulhof wirklich im Einzelfall eine Notwehrlage gegeben war, wenn sich jemand darauf beruft. Und auf völkerrechtliche Ebene juckt das keinen, ob damals überhaupt ein Angriff auf die U.S.A. vorlag oder ob der Terror hausgemacht war, um als Rechtfertigung für Aufrüstung und Kriege in aller Welt zu dienen? Ein schlechter Witz, mit katastrophalen Folgen.“ Alle Regierungen, die damals die offizielle Version der Regierung von George Bush jun. – trotz aller erheblichen Unstimmigkeiten – übernommen und sich deren nachfolgenden militärischen Aktionen angeschlossen haben, haben schwere Schuld auf sich geladen.
LPN: „Nur einmal hypothetisch angekommen, die Bundesregierung und andere Kräfte in Deutschland würden in einem internationalen Tribunal einer möglichen „Beteiligung an Völkerrechts-widrigen Kriegs-Einsätzen und Einsätzen der Bundeswehr gegen eine oder mehrere souveräne Nationen in der Welt für schuldig befunden werden“, wer und welche Menschen in Deutschland würden im Rahmen einer möglichen Kollektiv-Haftung im Punkt Kriegsschulden möglicherweise in Haftung genommen werden?“
Wilfried Schmitz: „Ich glaube nicht an „Kollektiv-Haftung“. Wohin das führt zeigen die Ereignisse vor dem 2. Weltkrieg. Die Ursachen des 1. Weltkrieges sind nie von einem internationalen Strafgerichtshof – unter Beteiligung aller Völker – aufgearbeitet worden. Warum wohl? Weil die Verantwortlichkeit der Deutschen, Österreicher etc. so offensichtlich war? Oder weil da etwas verdeckt werden sollte?
Selbst in den Fällen, in denen die „Schuld“ des Täters allem Anschein nach so offensichtlich ist wie sie nur sein kann, gibt es bekanntlich einen Strafprozess, in dem die Schuld eindeutig festgestellt wird. Und jeder Strafverteidiger weiß, dass man gerade in den Fällen, in denen ja angeblich alles eindeutig ist, sehr genau hinterfragen muss. Dazu könnte ich nur den Film „Die 12 Geschworenen“ empfehlen, der für jeden Juristen ohnehin, aber auch für jeden Menschen Pflicht sein sollte, der sich für Fragen des Rechts interessiert.
Es gibt mittlerweile Bücher zu der Frage „Wer hat Hitler gezwungen Stalin zu überfallen“ und ob der 1. Weltkrieg nur dazu diente, das Deutsche Reich zu zerschlagen und auf der eurasischen Festplatte eine Friedensallianz zu verhindern, siehe u.a.: „Verborgene Geschichte – wie eine geheime Elite die Menschheit in den 1. Weltkrieg stürzte.“
Es ist bezeichnend, dass wichtige Fragen zu den Ursachen und zum Verlauf beider Weltkriege – bis heute – nie von der etablierten Geschichtswissenschaft angemessen aufgearbeitet worden sind, obschon amerikanische Think-Tank-Mitglieder längst öffentlich bekannt haben, dass es seit mehr als 100 Jahren zu den Hauptinteressen der angloamerikanischen Außenpolitik gehörte, auf der eurasischen Festplatte keine Friedensallianz zuzulassen, siehe:
US-Denkfabrik STRATFOR : Deutsch-Russisches Bündnis muss unbedingt verhindert werden
.. Film Text ...etc..
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Es wäre sehr leicht und ungerecht, zu sagen: „Der Deutsche“ oder „der Amerikaner“ ist schuld und soll zahlen. Der Holocaust war die Folge einer ähnlichen „Schuldzuweisung“. Für den 2-Fronten-Krieg – durch den Eintritt der USA in den 2. Weltkrieg – hat Hitler bekanntlich einfach das gesamte Volk der Juden verantwortlich gemacht. Was für ein Wahnsinn. Wenige Tage nach der Kriegserklärung der USA gab es die Wannseekonferenz. Irgendjemanden scheint Hitlers Erwartung, die USA würde nach einem Überfall auf Stalin nicht in den Weltkrieg eingreifen, enttäuscht zu haben. Pauschale Schuldzuweisungen sind also sehr sehr gefährlich und haben damals auch zum Holocaust geführt.Die Personen, die individuell verantwortlich sind, müssen festgestellt und – auch mit ihrem Vermögen – in die Haftung genommen werden, nicht das Volk, das für die Entscheidungen dieser Personen überhaupt nicht verantwortlich ist. Es gab nie einen Volksentscheid dazu, dass Deutschland sich am NATO-Krieg in Syrien beteiligen soll. Und ein solcher Volksentscheid fand nie statt, weil das deutsche Volk niemals zugestimmt hätte. Da wäre auch die Propaganda an ihre Grenzen gekommen. Die Deutschen haben nach zwei Weltkriegen längst die Schnauze voll von solchen Kriegen. Wo liegt die Schuld „der Deutschen“, wenn die Verantwortung für diese Völkerrechtsbrüche bei einer kleinen politischen Elite lag?
LPN: „Vielen Dank, Herr Wilfried Schmitz für das Interview und Ihre fachlichen Einschätzungen und Informationen als Rechtsanwalt. Wir wünschen viel Erfolg in Ihrem Engagement.“
Wilfried Schmitz: „Herzlichen Dank für das Interview.