Ich bedanke mich für Researchs in diesen Bericht und kann nur 1 Fall selber bestätigen, aber immerhin. Meines Wissens ist die Int. Bar Association für die Rechtsanwälte und Kammern angeschlagen, oder befindet sich im Umbau, auch die Richterschaften müssen im GESARA System neu vereidigt werden. Ich glaube daran, dass sich in Bälde einiges zum guten - zum Gerechten richten - ändern könnte. Wobei ich einen Umkehrschluss nicht zulasse. Und mich keiner anzupinkeln braucht. Aber auch Richter, Rechtsanwälte sind Menschen und nicht Gott, der alleinige Schöpfer.
. Bericht unterhalb unbearbeitet und gescannt.
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Österreich: Hoffnung auf Unabhängigkeit der Verfassungsrichter schwindet – politische Färbung aufgedeckt
Die große Hoffnung im österreichischen „Widerstand“ könnte eine herbe Enttäuschung erleben. Wer bis dato gehofft hatte, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) würde im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entscheiden, wird hoffentlich nicht enttäuscht werden.
Die „Durchleuchtung“ einer Handvoll Verfassungsrichter lässt nichts Gutes erwarten. Der Fragenkatalog an die Regierung, insbesondere an Gesundheitsminister Wolfang Mückstein (Grüne) und sein Gesundheitsresort könnte sich als taktisches Manöver entpuppen. Es wird „gemunkelt“ sein Resort wäre keinesfalls im Stand die vom VfGH geforderten aufgeschlüsselten Zahlen zu liefern.
Um von Seiten des großen Koalitionspartners ÖVP den unliebsamen und ins Kreuzfeuer geratenen Grünen-Minister loszuwerden, käme dies gerade zum „rechten“ Zeitpunkt. Zumindest mehren sich die Gerüchte in diese Richtung.
Verfassungsrichter eindeutig „gefärbt“ – Unabhängigkeit sieht anders aus
Verfassungsrichter werden in Österreich seit jeher politisch besetzt, auch wenn sie danach der Unabhängigkeit verpflichtet sind.
Beginnen wir ganz „zeitgeistig“ mit der Dame in der Runde der „unter die Lupe genommenen“ Verfassungsrichter.
Im April 2020 trat Verena Madner ihr Amt als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes an. Die 1965 geborene Linzerin wurde dem Vorschlagsrecht folgend von den Grünen, kurz nach Bildung der Koalition mit der ÖVP, in ihr Amt „gehievt“.
Das Thema ihrer Dissertation 1994 behandelte Genehmigungen von Abfallbehandlungsanlagen, sie widmete ihre juristische Laufbahn in weiterer Folge dem Umweltrecht. 2008 wurde sie zur Vorsitzenden des unabhängigen Umweltsenats berufen. An der WU-Wien leitet sie das Institut für Recht und Governance.
Bis 2018 war sie noch Mitglied im Beirat der grünen Bildungswerkstatt. Jemand der auch noch dazu seit 2019 Mitglied des Klimarates der Stadt Wien ist, kann wohl kaum als „unbefangen“ zum Thema Grüner Gesundheitspolitik gelten.
Als nächster in der illustren Runde der Verfassungsrichter ist Markus Achatz, geboren 1960 in Graz, zu nennen. Er ist österreichischer Verwaltungs- und Finanzwissenschaftler und Professor an der Universität Linz.
Von 2000 bis 2009 war er Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Universität Linz, von 2009 bis 2011 Dekan der dortigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ab 2004 leitet er zudem als Vorstand das Forschungsinstitut für Steuerrecht und Steuermanagement, seit 2009 ist er Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Universität Linz.
2013 wurde er vom Nationalrat auf Vorschlag der ÖVP mit 138 von 152 gültigen Stimmen zum Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofes ernannt.
Erneut ein klarer Fall von „Unabhängigkeit“ gegenüber dem „großen“ Regierungspartner ÖVP.
Und weiter geht es in der Runde der „unabhängigen Verfassungsrichter“ Österreichs mit dem Linzer Michael Mayrhofer.
Der 1975 geborene Linzer ist Rechtswissenschaftler und Professor für öffentliches Recht an der Linzer Kepler Universität. Im Jahr 2015 wurde Michael Mayrhofer zunächst zum assoziierten Universitätsprofessor, ein Jahr später schließlich auf einen Lehrstuhl als Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Linz berufen.
Inneruniversitär war Michael Mayrhofer von 2016 bis 2019 Vorsitzender des Senats der Johannes Kepler Universität Linz. 2019 übernahm er die Leitung des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre.
Seit 2019 ist er auch Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Im September 2021 wurde Mayrhofer auf Vorschlag der ÖVP-Grünen Koalitionsregierung als Nachfolger des aufgrund der Türkisen „Chat-Affäre“ zurückgetretenen Wolfgang Brandstetter von der Bundesregierung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs bestellt.
Somit ein weiteres Beispiel der „Unabhängigkeit“ gegenüber der ÖVP-Grünen Riege.
Nachdem es in dieser Tonart munter weiter geht, befassen wir uns auch gleich mit dem nächsten Kandidaten „zur Wahl des Unabhängigsten unter den Unabhängigen“.
Johannes Schnizer, ein 1959 in Graz geborener österreichischer Jurist. Als bekennender „Linker“ mag es ein wenig verwundern, dass er aus einer „erzkatholischen“ Familie stammt. Sein Vater war Universitätsprofessor für Kirchenrecht.
Er ist geschieden und kinderlos, seine ehemalige Lebensgefährtin ist die SPÖ Nationalratsabgeordnete Andrea Kuntzl. 1981 promovierte er an der Universität Salzburg zum Dr.jur.
In der Folge war Johannes Schnizer von 1982 bis 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof tätig, ehe er 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPÖ-Parlamentsfraktion im österreichischen Nationalrat beschäftigt wurde.
Im Jahr 2007 wechselte Schnizer vom Nationalrat ins Kabinett von SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer, wo er dessen Kabinettschef wurde.
Schnizer ist seit 2010 auf Vorschlag der SPÖ von der Bundesregierung zum Richter am Verfassungsgerichtshof ernannt worden. Zudem ist er aktuell Mitglied des Universitätsrats der Universität Wien.
Einiges Aufsehen erregte im September 2016 ein Interview mit der ultralinken Zeitschrift Falter, in dem er das Vorgehen des Verfassungsgerichtshofes im Fall der Aufhebung zur Stichwahl zum Bundespräsidenten verteidigte.
Dabei ließ er jedoch durchblicken, dass seiner Meinung nach die Mängel den Wahlbeisitzern des Kandidaten Norbert Hofer schon nach dem ersten Wahlgang bekannt gewesen seien, sie auf die Wahlbehörde aber nicht entsprechend eingewirkt hätten.
Daraufhin hatte die FPÖ Schnizer wegen dieser Äußerung zivilrechtlich geklagt. Man einigte sie sich im November 2017 in einem Vergleich. Schnitzer musste Teile seiner Aussagen gegenüber dem Falter widerrufen.
Ein ganz besonders leuchtendes Beispiel an Unabhängigkeit, das sich gegenüber dem Falter zu politischen Äußerungen hinreißen lässt.
Um die Linkslastigkeit noch zu krönen, hegt Schnizer große Sympathien für die Günen, hatte er doch seinerzeit aktiv an der Besetzung der Hainburger Au 1984 teilgenommen, die als „Geburtsstunde“ der österreichischen Grünen gilt.
Wer noch nicht genug der „Unbefangenheit“ gelesen hat, es geht noch weiter.
Helmut Hörtenhuber, 1959 in Linz geboren, schloss 1982 das Studium der Rechtswissenschaften an der Kepler Universität Linz ab.
In den Jahren 1986 und 1987 arbeitete Helmut Hörtenhuber als wissenschaftlicher Mitarbeiter erstmals am Verfassungsgerichtshof in Wien.
Ab Oktober 1987 war Hörtenhuber im Verfassungsdienst des Amts der Oberösterreichischen Landesregierung tätig und ab 1989 auch in der Landtagsdirektion des Oberösterreichischen Landtags. Von 1990 bis 1993 war er in der Folge als stellvertretender Landtagsdirektor und stellvertretender Leiter des Verfassungsdiensts beschäftigt.
1993 gelang Helmut Hörtenhuber schließlich ein weiterer Karriereschritt mit dem Aufstieg zum Leiter des Verfassungsdiensts im Amt der Landesregierung und dem Posten des Landtagsdirektors.
Im Jahr 2008 wurde Helmut Hörtenhuber auf Vorschlag der ÖVP durch die Bundesregierung als neuer Verfassungsrichter nominiert.
Wie man auch hier unschwer erkennen kann, ein weiterer „Unbefangener“, der einer Regierungspartei noch „etwas schuldig ist“.
Michael Holoubek, wurde 1962 in Wien geboren, ist österreichischer Jurist und Universitätsprofessor. Er absolvierte von 1982 bis 1986 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien.
Er studierte daneben auch Germanistik sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaften. 1989 promovierte Michael Holoubek zum Dr. iur.
Holoubek ist aktuell Professor für Öffentliches Recht am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Der Nationalrat nominierte ihn schließlich 2010 auf Vorschlag von ÖVP und SPÖ als Richter am Verfassungsgerichtshof.
Mit seiner Nominierung wurde man offenbar nicht nur dem „vielstrapazierten“ Proporz-System von Rot-Schwarz gerecht, sondern hat auch gleich den linkslastigen Flügel der ÖVP damit zufriedengestellt.
Abschließend sollte noch angemerkt werden, dass all diese „honorigen Herrschaften“ durch gewaltige Schubkraft ihrer Parteien, die wiederum alle klar pro Impfpflicht sind, in ihre Positionen gelangt sind. Diese Tatsache wiederum legt nahe, dass man sich für diesen enormen „Gefallen“ dann das eine oder andere Mal zu besonderem „Dank“ verpflichtet fühlen könnte.
Österreich: Hoffnung auf Unabhängigkeit der Verfassungsrichter schwindet – politische Färbung aufgedeckt
Die große Hoffnung im österreichischen „Widerstand“ könnte eine herbe Enttäuschung erleben. Wer bis dato gehofft hatte, der Verfassungsgerichtshof (VfGH) würde im Sinne von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie entscheiden, wird hoffentlich nicht enttäuscht werden.
Die „Durchleuchtung“ einer Handvoll Verfassungsrichter lässt nichts Gutes erwarten. Der Fragenkatalog an die Regierung, insbesondere an Gesundheitsminister Wolfang Mückstein (Grüne) und sein Gesundheitsresort könnte sich als taktisches Manöver entpuppen. Es wird „gemunkelt“ sein Resort wäre keinesfalls im Stand die vom VfGH geforderten aufgeschlüsselten Zahlen zu liefern.
Um von Seiten des großen Koalitionspartners ÖVP den unliebsamen und ins Kreuzfeuer geratenen Grünen-Minister loszuwerden, käme dies gerade zum „rechten“ Zeitpunkt. Zumindest mehren sich die Gerüchte in diese Richtung.
Verfassungsrichter eindeutig „gefärbt“ – Unabhängigkeit sieht anders aus
Verfassungsrichter werden in Österreich seit jeher politisch besetzt, auch wenn sie danach der Unabhängigkeit verpflichtet sind.
Beginnen wir ganz „zeitgeistig“ mit der Dame in der Runde der „unter die Lupe genommenen“ Verfassungsrichter.
Im April 2020 trat Verena Madner ihr Amt als Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofes an. Die 1965 geborene Linzerin wurde dem Vorschlagsrecht folgend von den Grünen, kurz nach Bildung der Koalition mit der ÖVP, in ihr Amt „gehievt“.
Das Thema ihrer Dissertation 1994 behandelte Genehmigungen von Abfallbehandlungsanlagen, sie widmete ihre juristische Laufbahn in weiterer Folge dem Umweltrecht. 2008 wurde sie zur Vorsitzenden des unabhängigen Umweltsenats berufen. An der WU-Wien leitet sie das Institut für Recht und Governance.
Bis 2018 war sie noch Mitglied im Beirat der grünen Bildungswerkstatt. Jemand der auch noch dazu seit 2019 Mitglied des Klimarates der Stadt Wien ist, kann wohl kaum als „unbefangen“ zum Thema Grüner Gesundheitspolitik gelten.
Als nächster in der illustren Runde der Verfassungsrichter ist Markus Achatz, geboren 1960 in Graz, zu nennen. Er ist österreichischer Verwaltungs- und Finanzwissenschaftler und Professor an der Universität Linz.
Von 2000 bis 2009 war er Vorstand des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre der Universität Linz, von 2009 bis 2011 Dekan der dortigen Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Ab 2004 leitet er zudem als Vorstand das Forschungsinstitut für Steuerrecht und Steuermanagement, seit 2009 ist er Vorstand des Instituts für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik der Universität Linz.
2013 wurde er vom Nationalrat auf Vorschlag der ÖVP mit 138 von 152 gültigen Stimmen zum Mitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofes ernannt.
Erneut ein klarer Fall von „Unabhängigkeit“ gegenüber dem „großen“ Regierungspartner ÖVP.
Und weiter geht es in der Runde der „unabhängigen Verfassungsrichter“ Österreichs mit dem Linzer Michael Mayrhofer.
Der 1975 geborene Linzer ist Rechtswissenschaftler und Professor für öffentliches Recht an der Linzer Kepler Universität. Im Jahr 2015 wurde Michael Mayrhofer zunächst zum assoziierten Universitätsprofessor, ein Jahr später schließlich auf einen Lehrstuhl als Universitätsprofessor für öffentliches Recht an der Universität Linz berufen.
Inneruniversitär war Michael Mayrhofer von 2016 bis 2019 Vorsitzender des Senats der Johannes Kepler Universität Linz. 2019 übernahm er die Leitung des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre.
Seit 2019 ist er auch Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Im September 2021 wurde Mayrhofer auf Vorschlag der ÖVP-Grünen Koalitionsregierung als Nachfolger des aufgrund der Türkisen „Chat-Affäre“ zurückgetretenen Wolfgang Brandstetter von der Bundesregierung als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs bestellt.
Somit ein weiteres Beispiel der „Unabhängigkeit“ gegenüber der ÖVP-Grünen Riege.
Nachdem es in dieser Tonart munter weiter geht, befassen wir uns auch gleich mit dem nächsten Kandidaten „zur Wahl des Unabhängigsten unter den Unabhängigen“.
Johannes Schnizer, ein 1959 in Graz geborener österreichischer Jurist. Als bekennender „Linker“ mag es ein wenig verwundern, dass er aus einer „erzkatholischen“ Familie stammt. Sein Vater war Universitätsprofessor für Kirchenrecht.
Er ist geschieden und kinderlos, seine ehemalige Lebensgefährtin ist die SPÖ Nationalratsabgeordnete Andrea Kuntzl. 1981 promovierte er an der Universität Salzburg zum Dr.jur.
In der Folge war Johannes Schnizer von 1982 bis 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Verfassungsgerichtshof tätig, ehe er 1992 als wissenschaftlicher Mitarbeiter der SPÖ-Parlamentsfraktion im österreichischen Nationalrat beschäftigt wurde.
Im Jahr 2007 wechselte Schnizer vom Nationalrat ins Kabinett von SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer, wo er dessen Kabinettschef wurde.
Schnizer ist seit 2010 auf Vorschlag der SPÖ von der Bundesregierung zum Richter am Verfassungsgerichtshof ernannt worden. Zudem ist er aktuell Mitglied des Universitätsrats der Universität Wien.
Einiges Aufsehen erregte im September 2016 ein Interview mit der ultralinken Zeitschrift Falter, in dem er das Vorgehen des Verfassungsgerichtshofes im Fall der Aufhebung zur Stichwahl zum Bundespräsidenten verteidigte.
Dabei ließ er jedoch durchblicken, dass seiner Meinung nach die Mängel den Wahlbeisitzern des Kandidaten Norbert Hofer schon nach dem ersten Wahlgang bekannt gewesen seien, sie auf die Wahlbehörde aber nicht entsprechend eingewirkt hätten.
Daraufhin hatte die FPÖ Schnizer wegen dieser Äußerung zivilrechtlich geklagt. Man einigte sie sich im November 2017 in einem Vergleich. Schnitzer musste Teile seiner Aussagen gegenüber dem Falter widerrufen.
Ein ganz besonders leuchtendes Beispiel an Unabhängigkeit, das sich gegenüber dem Falter zu politischen Äußerungen hinreißen lässt.
Um die Linkslastigkeit noch zu krönen, hegt Schnizer große Sympathien für die Günen, hatte er doch seinerzeit aktiv an der Besetzung der Hainburger Au 1984 teilgenommen, die als „Geburtsstunde“ der österreichischen Grünen gilt.
Wer noch nicht genug der „Unbefangenheit“ gelesen hat, es geht noch weiter.
Helmut Hörtenhuber, 1959 in Linz geboren, schloss 1982 das Studium der Rechtswissenschaften an der Kepler Universität Linz ab.
In den Jahren 1986 und 1987 arbeitete Helmut Hörtenhuber als wissenschaftlicher Mitarbeiter erstmals am Verfassungsgerichtshof in Wien.
Ab Oktober 1987 war Hörtenhuber im Verfassungsdienst des Amts der Oberösterreichischen Landesregierung tätig und ab 1989 auch in der Landtagsdirektion des Oberösterreichischen Landtags. Von 1990 bis 1993 war er in der Folge als stellvertretender Landtagsdirektor und stellvertretender Leiter des Verfassungsdiensts beschäftigt.
1993 gelang Helmut Hörtenhuber schließlich ein weiterer Karriereschritt mit dem Aufstieg zum Leiter des Verfassungsdiensts im Amt der Landesregierung und dem Posten des Landtagsdirektors.
Im Jahr 2008 wurde Helmut Hörtenhuber auf Vorschlag der ÖVP durch die Bundesregierung als neuer Verfassungsrichter nominiert.
Wie man auch hier unschwer erkennen kann, ein weiterer „Unbefangener“, der einer Regierungspartei noch „etwas schuldig ist“.
Michael Holoubek, wurde 1962 in Wien geboren, ist österreichischer Jurist und Universitätsprofessor. Er absolvierte von 1982 bis 1986 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien.
Er studierte daneben auch Germanistik sowie Publizistik- und Kommunikationswissenschaften. 1989 promovierte Michael Holoubek zum Dr. iur.
Holoubek ist aktuell Professor für Öffentliches Recht am Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht der Wirtschaftsuniversität Wien. Der Nationalrat nominierte ihn schließlich 2010 auf Vorschlag von ÖVP und SPÖ als Richter am Verfassungsgerichtshof.
Mit seiner Nominierung wurde man offenbar nicht nur dem „vielstrapazierten“ Proporz-System von Rot-Schwarz gerecht, sondern hat auch gleich den linkslastigen Flügel der ÖVP damit zufriedengestellt.
Abschließend sollte noch angemerkt werden, dass all diese „honorigen Herrschaften“ durch gewaltige Schubkraft ihrer Parteien, die wiederum alle klar pro Impfpflicht sind, in ihre Positionen gelangt sind. Diese Tatsache wiederum legt nahe, dass man sich für diesen enormen „Gefallen“ dann das eine oder andere Mal zu besonderem „Dank“ verpflichtet fühlen könnte.
Ende