Mittwoch, 18. Mai 2022

Faktenlage: UNGARN

 

 

 

 

https://philosophia-perennis.com/2022/05/17/ungarn-und-die-regierung-orban-propaganda-und-realitaet/

Ungarn und die Regierung Orbán: Propaganda und Realität

 

 


 

Informationen über ein verleumdetes Land, dem Deutschland viel zu verdanken hat. 

Ein Gastbeitrag von Frank W. Haubold.

Wirtschaft und Arbeitsmarkt:

Durch die liberalen wirtschaftsfreundlichen Maßnahmen der Regierung Orbán seit der Regierungsübernahme 2010 (unter anderem eine Flat Tax von 15 Prozent bei der Einkommenssteuer und eine Körperschaftssteuer von nur 9 Prozent) erhöhte sich die Anzahl der aktiven Steuerzahler von 1,8 Millionen (2010) auf 4,5 Millionen im Jahr 2020. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf stieg von 13.000 Dollar (2010) auf 19.000 Dollar (2021).

Gleichzeitig sank die Arbeitslosigkeit von 10,8 Prozent (2010) auf 4,1 Prozent (2021). Die Anzahl der von Armut oder sozialer Ausgrenzung betroffenen Personen sank von 29,9 Prozent (2010) auf 17,8 Prozent (2020).

Während die Reallöhne noch 2010 um 5 Prozent gegenüber dem Vorjahr sanken, stiegen sie insbesondere seit 2016 deutlich im Bereich von etwa 4 Prozent jährlich. In der Bundesrepublik Deutschland kippte der Reallohnindex dagegen nach Werten um 1 Prozent in den Vorjahren 2021 in den Negativbereich (-1,4 Prozent).

Familienförderung:

In Ungarn kann jede Frau, die schwanger wird und bestimmte Bedingungen erfüllt (verheiratet, mindestens drei Jahre versicherungspflichtig, unter 41 Jahre), einen sogenannten „Babyerwartungskredit“ in Höhe von maximal 10.000.000 Forint erhalten, das sind etwa 26.300 Euro. Dieser Kredit ist zinslos. Hat die Familie drei Kinder, entfällt die Rückzahlungsverpflichtung. Berücksichtigt man das vergleichsweise niedrige Lohnniveau (ca. 1170 Euro brutto im Monat) sind das mehr als 22 durchschnittliche Monatsgehälter!

Mütter haben nach jeder Geburt zwei Jahre lang Anspruch auf 70% vom Durchschnittslohn (brutto) in Höhe von ca. 280.000 Forint (740 Euro), im dritten Jahr entsprechend weniger. Studentinnen erhalten zwei Jahre lang 70 Prozent des Mindestlohns (180.000 Forint).

Dazu bleiben Arbeitseinkommen bei Familien mit Kindern bis zur Bemessungsgrenze (derzeit 800.000 Forint monatlich) steuerfrei. Jede Frau, die mindestens vier Kinder geboren hat, ist lebenslang von der Einkommenssteuer befreit.

Familien mit drei und mehr Kindern erhalten auch einen Zuschuss von maximal 2.500.000 Forint (ca. 6600 EUR) beim Kauf einen Siebensitzer-Fahrzeugs, der nicht mehr als 50 Prozent des Kaufpreises ausmachen darf (Gebrauchtfahrzeuge sind ebenfalls förderfähig). Dieses Fahrzeug muss dann mindestens drei Jahre genutzt werden.

Wohnungsbauförderung:

Plant eine ungarische Familie einen Hausneubau, erhält sie bis zu 10.000.000 Forint (abhängig von der Kinderzahl) vom Staat als Geschenk! In bestimmten Dörfern, für die es eine Liste gibt, wird dieser Zuschuss auch für den Erwerb von Altbauten gewährt. Dazu kann ein Kredit von bis zu 15.000.000 Forint (39.500 Euro) mit einem Festzinssatz von 3 Prozent beantragt werden.

Für Renovierungen kann ein Kredit von 6.000.000 Forint (15.800 Euro) in Anspruch genommen werden. Die Hälfte davon (maximal 3.000.000 Forint) muss nicht zurückgezahlt werden.

Für Energiesparhäuser kann ein Kredit von bis zu 70.000.000 Forint (184.000 Euro) zu einem Zinssatz von 2,5 Prozent in Anspruch genommen werden (Green-Kredit), sofern die energetische Einstufung BB erreicht wird (<90 kWh pro Quadratmeter und Jahr).

Öffentliche Beschäftigung in Ungarn

Die „öffentliche Beschäftigung“, auch als öffentliches Arbeitsprogramm oder öffentliche Arbeit bekannt, ist ein besonderes Beschäftigungsprogramm in Ungarn, das darauf abzielt, arbeitsuchenden, die aus irgendeinem Grund vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden, zu helfen, erfolgreich in den ersten Arbeitsmarkt einzusteigen oder dorthin zurückzukehren.

Anders als in Deutschland, wo inzwischen 3,5 Millionen Personen ALG II (Hartz IV) beziehen, hat man in Ungarn ein Interesse daran, dass gesunde und arbeitsfähige Menschen auch dann einer Arbeit nachgehen können, wenn auf dem ersten Arbeitsmarkt aktuell keine Nachfrage besteht. Deswegen wurde das System „öffentliche Beschäftigung“ stark ausgebaut und 2011 auf eine solide gesetzliche Basis gestellt. Die Frist für den Bezug von Arbeitslosengeld wurde auf 90 Tage abgesenkt (maximal 200.0000 Forint monatlich). Die Vergütung der „öffentlichen Arbeit“ liegt bei maximal 122.000 Forint monatlich (320 Euro). Wird dieses Angebot nicht angenommen, kann bei der zuständigen Kommune Sozialhilfe beantragt werden, die aber nur 23.000 Forint (60 Euro) beträgt (bei gesundheitlichen Einschränkungen 47.000 Forint).

In den deutschsprachigen Medien wurde dieses pragmatische System natürlich sofort als „Zwangsarbeit“ denunziert und man halluzinierte sogar von „Arbeitslagern für Roma“, die bis heute nur in den ideologieverklebten Hirnen hiesiger Propagandisten existieren.

Dabei würde ein ähnlich strukturiertes System in der Bundesrepublik gleich zwei Probleme lösen, nämlich erstens die hierzulande stetig zunehmende Zahl von generell Arbeitsunwilligen minimieren und zweitens den Migrationsdruck verringern, da für Wirtschaftsflüchtlinge keine Aussicht mehr bestünde, ohne Arbeit bequem und besser als zu Hause zu leben.

Auch diesbezüglich hat das ungarische System den gewünschten Erfolg. Im Jahr 2020 gab es im ganzen Land exakt 84 Anträge auf Asyl…

Pressefreiheit und Medienvielfalt

Glaubt man den Verlautbarungen bundesdeutscher Medien und den Behauptungen einschlägiger NGOs, deren Tenor von der Sponsoren liste bestimmt wird, dann bestimmen in Ungarn ausschließlich regierungsnahe Medien die öffentliche Wahrnehmung. So behauptete das für seine Unabhängigkeit und Ãœberparteilichkeit bekannte ZDF kühn: „Das System Orbán hat auch die Medienlandschaft fest im Griff.“

Mit den Fakten haben solche Tatarenmeldungen allerdings weniger zu tun. So ist die RTL-Gruppe, die den Regierungen von Viktor Orbán mit ihrer linksliberalen Linie weitgehend feindselig gegenübersteht, mit einem durchschnittlichen Zuschaueranteil von 27,5% im Jahr 2019 die größte Fernsehgruppe in Ungarn. Von acht großen Internetportalen sind sieben regierungskritisch und mit „HVG“ ist die größte ungarische Wochenzeitung ebenfalls oppositionell.

Nach einer Analyse des NézÅ‘pont-Instituts erreichen regierungskritische Medien maximal 4,4 Millionen Menschen, während regierungsnahe Medien nur eine Reichweite von 3,1 Millionen Menschen haben. Dass die von Orbáns Erzfeind George Soros gesponserte NGO „Mérték“ zu anderen Ergebnissen kommt, ist zweifellos der unterschiedlichen Interessenlage geschuldet.

Es grenzt allerdings schon an Realsatire, wenn sich ausgerechnet die Bundesrepublik Deutschland, in der es weder eine oppositionelle Tageszeitung, noch einen oppositionellen Fernsehkanal gibt, über die angeblich mangelnde Medienvielfalt in Ungarn echauffiert.

Migrationspolitik

Anders als die Bundesrepublik Deutschland, deren Grenzen Bundeskanzlerin Merkel 2015 in einem beispiellosen Vorgang der Selbstermächtigung und Demokratieverachtung für jedermann öffnete, sah und sieht sich die Regierung in Ungarn in der Pflicht, die Außengrenzen der Europäischen Gemeinschaft und das eigene Gemeinwesen vor illegaler Einwanderung zu schützen.

Um die durch Merkels Alleingang mitverursachte Zuwanderungswelle einzudämmen, errichtete Ungarn für etwa 900 Millionen Euro (andere Schätzungen gehen von bis zu 1,5 Milliarden Euro aus) einen Grenzzaun zu Serbien und Kroatien. Nach Fertigstellung des ungarischen Grenzzauns zu Kroatien und Schließung der Grenze am 17. Oktober 2015 sank binnen 24 Stunden die Anzahl der illegalen Einwanderer von mehreren tausend auf wenige Dutzend pro Tag und fiel im weiteren Jahresverlauf auf zumeist einstellige Werte.

Trotz der eindeutigen Vorgaben im Schengen-Abkommen zum Schutz der EU-Außengrenzen lehnte die EU-Kommission (ein Gremium mit durchaus fragwürdiger demokratischer Legitimation) die von der Orbán-Regierung geforderte Kostenbeteiligung von 50 Prozent ab. „Die Europäische Union finanziert nicht den Bau eines Zauns oder einer Sperre an den Außengrenzen“, wiederholte ein Kommissionssprecher am Freitag laut „Tiroler Tageszeitung“ ein ähnliches Statement vom Vortag. Eine Rechtsgrundlage für die Willkürentscheidung wurde nicht angegeben.

Wegen seiner rationalen Asylpolitik, die anders als hierzulande zwischen tatsächlich Verfolgten und Wirtschaftsflüchtlingen unterscheidet, wird Ungarn insbesondere seit 2015 von der EU mitsamt angeschlossenem „Gerichtshof“ und einschlägig vernetzten NGOs und Medien angefeindet. Dabei sind Ungarns Positionen im Hinblick auf die Einreise aus sicheren Herkunftsstaaten (wie Serbien) durchaus nachvollziehbar und decken sich mit denen des inzwischen weitgehend außer Kraft gesetzten bundesdeutschen Asylrechts (z. B. Art. 16a GG).

Gegenwärtig wird Ungarn von den einschlägigen bundesdeutschen Propagandisten sogar dafür angegriffen, dass es großzügig Flüchtlinge aus der Ukraine aufnimmt und unterstützt (inzwischen immerhin mehr als 600.000), dies wäre eine rassistisch motivierte Ungleichbehandlung. Dabei unterschlägt man bewusst die naheliegende Erklärung, dass es sich bei den Ukrainern um tatsächliche Kriegsflüchtlinge handelt, die zudem nicht erst durch ein halbes Dutzend sicherer Staaten gezogen sind, um in die EU zu gelangen. Aber Fakten spielen ohnehin nur eine untergeordnete Rolle, wenn es darum geht, eine Regierung zu diffamieren, die die Interessen der eigenen Bevölkerung vertritt, was hierzulande bereits als „populistisch“, „nationalistisch“ oder gar „rechtsextrem“ gilt.

 

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Fazit:

Betrachtet man die Maßnahmen der liberalkonservativen Regierungen unter Ministerpräsident Viktor Orbán seit 2010 ohne ideologische Scheuklappen, wird rasch deutlich, dass sie nicht nur wirtschaftlich zur Gesundung des Landes beigetragen haben, sondern auf sämtlichen relevanten Gebieten vom Arbeitsmarkt, über die Familienpolitik bis zum Wohnungsbau zu einer signifikanten Verbesserung der Situation der Bevölkerung geführt haben. Diese Politik wird von den ungarischen Wählern honoriert, die auch in diesem Jahr Viktor Orbáns Fidesz-Partei die absolute Mehrheit im Parlament beschert haben.

Dass dies weder den unterlegenen Sozialisten, noch der machthungrigen EU-Nomenklatura gefällt, von den Laufburschen des umtriebigen US-Spekulanten George Soros ganz zu schweigen, ist ausschließlich ideologisch begründet, und hat nicht etwa mit tatsächlichen Demokratiedefiziten in Ungarn zu tun, wie sie von EU-Apparatschiks von Schlage Franz Timmermans und ihren medialen Hilfstruppen unterstellt werden.

Dass bundesdeutsche Politiker und Propagandisten (mit Journalismus haben die entsprechenden Kampagnen nichts zu tun) hierbei eine besonders widerwärtige Rolle spielen, hat auch historische Gründe, denn kein anderes Land hat die deutsche Wiedervereinigung so nachhaltig befördert wie das kleine, tapfere und freiheitsliebende Ungarn. Diese Wiedervereinigung wird vom westdeutschen „progressiven“ Milieu nach wie vor als entscheidende Niederlage empfunden, daher der Hass auf Ungarn und dessen an den Interessen der eigenen Bevölkerung ausgerichteten Politik.

 

Der Mitbegründer der Ost-SPD Gunter Weißgerber spricht mir aus der Seele, wenn er in der „Budapester Zeitung“ schreibt: „Mir als Ostdeutschem treibt es die Schamröte ins Gesicht, wenn ich fast täglich miterleben muss, wie oftmals historisch eher ungebildet erscheinende deutsche Europa- und Landespolitiker über Ungarn und Polen herfallen … Ich bin sehr zornig über die Behandlung, die den Ungarn gerade von deutschen Politikern verschrieben wird. Weil ich weiß, wem ich meine Freiheit zu verdanken habe. Im Zweifel weiß ich auch, wer uns besser beschützen würde: die Ungarn.“

Dem ist nichts hinzuzufügen.

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Die beiden Gewinner des neuen Buches von unserem Gastautor stehen nun fest:

Thomas Münch und J.F. Hoffrichter

Herzlichen Glückwunsch und viel Freude bei der Lektüre!

 

 

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