Dienstag, 20. Juni 2017

Fangfragen bei Telefonanrufen dürfen wir nicht unterschätzen ...

http://www.genialetricks.de/auflegen/

Ich weiß, dieses Thema passt nicht so sehr in meinen
BLOG. Jedoch hörte ich dieser Tage von 2 solchen
Fällen von unseren Vereinsmitgliedern, was mich veranlasste diesen Text hier einzustellen.

Sicher ist sicher ...

 


Eigentlich ist es eine alltägliche Situation und niemand würde darin eine Gefahr vermuten. Aufgrund einer schlechten Verbindung wirst du während des Telefongesprächs gefragt: „Können Sie mich hören? “ Ist dies der Fall, antwortest du selbstverständlich mit einem Ja. Doch nun rät die Polizei, sofort aufzulegen, wenn der Anrufer dir diese Frage stellt.


 


Denn dahinter kann sich eine Betrugsmasche verbergen, die in den USA aufkam, nach Kanada überschwappte und nun auch in Deutschland und anderen europäischen Ländern Fuß fasst. Der fremde Anrufer versucht, dir mit einfachen Fragen ein Ja zu entlocken, das er aufzeichnen kann.
So fragt dich der Betrüger beispielsweise, ob du ihn hören kannst oder ob du der Hauseigentümer bist, und stellt dir weitere Fragen mit offenkundigen Antworten.

Diese Tonaufnahme sowie andere Aufzeichnungen deiner Stimme aus dem Gespräch nutzen die Betrüger, um in deinem Namen Geschäfte abzuschließen. Je nachdem, wo eine stimmliche Authentifizierung möglich bzw. nötig ist, wird deine Stimme für Versandbestellungen oder Banktransaktionen – von Überweisungen über Kreditaufnahmen bis Kontoänderungen – missbraucht.
Allein Siri auf dem iPhone, das Navigationsgerät im Auto oder Amazons Echo zeigen, wie wichtig Spracherkennung in der digitalen Kommunikation mittlerweile geworden ist.



Alternativ nutzen die Betrüger die Aufzeichnungen als vermeintlichen Beweis dafür, dass du ein teures Geschäft mit ihnen abgeschlossen hast. Sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen sollen so zur Zahlung genötigt werden – manchmal unter zusätzlicher Zuhilfenahme eines Inkassobüros.
Wird ein Inkassobüro herangezogen, kann das für den angeblichen Schuldner zur Folge haben, dass sich seine Bonitätsbewertung vorübergehend verschlechtert, was sich unter Umständen negativ auf die Job- und Wohnungssuche, Kreditvergabe oder die Versicherungsprämien auswirken kann.


Weil sie häufig nicht wissen, wie sie mit derartigen Inkassoverfahren umgehen sollen und dementsprechend eingeschüchtert sind, sind Opfer oftmals zur Zahlung bereit.
Um dem Betrug vorzubeugen, empfehlen Experten daher, ein Telefongespräch mit unbekanntem Anrufer nicht entgegenzunehmen und die Telefoneinstellungen dahingehend zu ändern, dass unbekannte Nummern direkt auf die Mailbox umgeleitet werden. Zudem sollte man niemals persönliche Informationen an fremde Anrufer weitergeben, selbst wenn sich diese als Mitarbeiter der eigenen Bank oder Versicherungsgesellschaft ausgeben. Außerdem sollte man einfach auflegen, sobald einem das Gespräch verdächtig vorkommt.


Generell gilt, dass man sich von dubiosen und ungerechtfertigten Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern lassen sollte. So berichtet ein Mann aus Baden-Württemberg, dass man ihm während eines Telefonats, bei dem der Anrufer auffallend penetrant ein Ja hören wollte, damit drohte, ihm allein für das Auflegen eine Rechnung über 125 Euro zuzusenden. „Das ist bei uns hier so, dass das Auflegen 125 Euro kostet“, lautete die Begründung, von der der Angerufene sich allerdings nicht beeindrucken ließ.




Es dürfte nicht weiter überraschen, dass auch Betrüger und Kriminelle technische Neuerungen zu ihren Gunsten nutzen. Doch solange du weißt, worauf du zu achten hast, kannst du all den Neppern, Schleppern und Bauernfängern ein Schnippchen schlagen.