Dienstag, 4. Juni 2019

ES REICHT...


   ... FRAU BK. ANGELA MERKEL



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Die Schauspielerin und Autorin Silvana Heißenberg, deren Buch „Hochverrat“ demnächst in zweiter Auflage erscheint, hat einen Strafantrag und eine Strafanzeige am internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingebracht gegen die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel, den ehemaligen deutschen Innenminister Thomas de Maizière, den ehemaligen bundesdeutschen Vizekanzler Sigmar Gabriel sowie gegen alle Politiker der deutschen Bundesregierung, die an der illegalen Grenzöffnung 2015 aktiv oder passiv mitwirkten, wegen

 

1. Völkermord, gemäß Artikel 6 der Römischen Statuten

 

2. Verbrechen gegen die Menschlichkeit, gemäß Artikel 7 der Römischen Statuten und 

 

3. Hochverrat.

 

Exklusiv-Interview mit Heißenberg

 

Zu den Gründen äußerte sich Heißenberg auf Anfrage von unzensuriert wie folgt:

Da in Deutschland die Mehrheit der Menschen ihren Unmut hauptsächlich im Internet kundtut, was absolut nichts an den verheerenden Zuständen verändert, bin ich nun erneut aktiv geworden und habe Merkel und Konsorten am internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag angezeigt.


Eine Strafanzeige an deutschen Gerichten würde sofort verpuffen, da die Justiz in Deutschland ebenfalls regimegetreu agiert.


Ich habe ebenfalls vor, die gesamte deutsche Bundesregierung in den USA zu verklagen, denn wenn jetzt nicht endlich aktiv gehandelt wird, ist das unser aller Untergang. So kann und darf es nicht mehr länger weitergehen.


Juristisch wasserdichte Eingaben


Die Strafanzeige und der Strafantrag sind juristisch fundiert begründet und basieren auf den bewusst herbeigeführten fatalen Folgen der gesteuerten und geförderten Masseneinwanderung. 

 

So heißt es etwa in der Anzeige, die der unzensuriert-Redaktion vorliegt:


Begründung: Artikel 6 – Völkermord  Im Sinne dieses Statuts bedeutet „Völkermord“ jede der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:

a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;

b) Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;

c) vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;

d) Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;

e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe 


Rechtssatz wie ein Kriminalroman


Der seitenlange Strafantrag zählt akribisch genau die vorsätzlichen und fahrlässigen Handlungen bzw. Unterlassungen des angezeigten Personenkreises auf. Eine detaillierte Wiedergabe würde hier den Rahmen dieses Artikels sprengen. Phasenweise liest er sich wie ein Kriminalroman. Beispielsweise:


Auch im Wissen um die durch illegale Flüchtlinge begangenen schweren Straftaten, äußerte sich Angela Merkel in einem Interview dahingehend, da sie alles erneut machen würde.

Ein Jahr später: Mehr als eine Million Menschen sind seit August 2015 unkontrolliert über die deutsche Grenze gekommen. Niemand weiß, wer die Personen sind.

Es wurde die Herkunft verschleiert, Pässe wurden vernichtet und beim eigentlichen Alter gelogen.

Doch das interessierte die deutsche Bundesregierung nicht. Heute, räumt man in der Regierung ein, dass kein einziger Flüchtling, der an jenem Wochenende und in den Tagen danach nach Deutschland kam, von Sicherheitskräften überprüft werden konnte. 

In der Silvesternacht in Köln werden Frauen von Männern belästigt und vergewaltigt, die zum größten Teil aus den Maghreb-Staaten kommen.

Im Juli 2016 werden in Deutschland zwei Terroranschläge verübt.  Was liegt dem zugrunde, dass die Grenzpolizei seit Herbst 2015 jeden, der das Zauberwort „Asyl“ ausspricht, entgegen entsprechender gesetzlicher Bestimmungen, noch immer täglich ungehindert ins Land lässt?  „Herr Minister Dr. de Maizière hat am 13. September 2015 entschieden und dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums mündlich mitgeteilt, dass Maßnahmen der Zurückweisung an der Grenze mit Bezug auf um Schutz nachsuchende Drittstaatsangehörige derzeit nicht zur Anwendung kommen.

Eine schriftliche Anordnung des BMI gibt es nicht. Die Entscheidung wurde im Rahmen der bestehenden Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung getroffen. Die bisherige Verfahrensweise kommt weiterhin zur Anwendung und ist zeitlich nicht befristet.“ 

Damit ist dokumentiert, dass der Innenminister de Maizière im Einvernehmen mit der die Richtlinien der Politik bestimmenden Bundeskanzlerin Merkel oder auf ihre Weisung hin die nachgeordnete Grenzpolizei angewiesen hat, dauerhaft gegen das Grundgesetz und die geltenden Gesetze zu verstoßen. 


Beweiseführung im Strafantrag


Beweismittel runden den Strafantrag ab. So wird hier angeführt. Diese finden sich in den Anlagen:



Anlagen: Beweismittel

1. Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes

2. Auszug von begangenen schweren Straftaten durch Migranten und deren Opfer

3. Gutachten Professor Dr. iur. Dr. sc. pol. Udo Di Fabio; Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Direktor des Instituts für Öffentliches Recht (Abteilung Staatsrecht) – 125 Seiten

4. Anfrage Bundestag – 16 Seiten

5. Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes der Bundesregierung – 11 Seiten




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Auf die weitere Entwicklung in dieser Angelegenheit darf man gespannt sein.