Freitag, 21. Mai 2021

Direkte Demokratie, wie könnte sie bei uns funktionieren, ohne Parteienlandschaft. Schwerpunkt = Souverän.

 

 

Danke liebes Schweizer Vereinsmitglied, der du selber mal Kantonspolitiker warst, und mir nun diesen Text zugesendet hast. Wir kennen uns ja persönlich, es tut gut von einem kompetenten Menschen  zu erfahren was... DIREKTE DEMOKRATIE in seiner Urform > NEU zu beginnen...  und erlernen zu dürfen möglich sein wird.

 

Souveränität, Freiheit sind Menschenrecht!

 


 

 

Von solch ähnlicher Basis her ist vorerst mal auszugehen, dabei braucht es keine Partei und kein althergebrachtes schmieren Parlament mit Parteien die vorher schon zumeist gemeinsam alles bestimmen, auch keinen Bundeskanzler und schon keinen Ersatzkaiser als Bundespräsident.. Jedoch sollte es jede Menge Volksanwaltschaften geben die sich mit besonderen Themen auseinandersetzen. 

 

 Es braucht ein Gremium das berät, vorschlägt, damit das Volk informiert wird, dann selber über Handy App abstimmen kann. 

 

Das Volk hat das sagen auch wenn es noch so schwer fällt. Die MMedien, wie auch die Netzmedien müssen sich an diese Auflagen halten, sie könne zwar Diskussionen  anreissen, haben aber nicht das Recht das Volk in eine Richtung hin zu beeinflussen - (klagbar... Volksverhetzung - sieh C_orona Falle..). 

Es gibt Minister und Staatsekretäre die die Wahlentscheidungs- Ergebnisse über Handy App sammeln und kommentieren müssen - unter Kontrolle und Aufsicht... später müssen andere Beamte das Ausgewählte umsetzen.  Diese Ministerien sind daher wichtig, auch ihre Beamten, jedoch für die Wahlergebnisse in Ausübung/Umsetzung später nicht haftbar zu machen.

Allerdings dann schaut es schon dezimierter (pensionieren) aus mit der Beamtenschaft als im Überfluss vorhanden 

 

> im Jetzt, weil es bei den Finanzen z.B.,  noch immer zuviel beamtet wird. Im GESARA Recht ist das nicht mehr notwendig... auch nicht weltweit gesehen ( EU, UNO, BIZ, IWF, WB etc... alles Humbug und unnötige Fixkosten. Als Souverän wird das nicht mehr gebraucht. Auch die privaten Versicherungen bekommen andere Aufgaben. Die Peonsionsversicherungen fallen durch die Mindestsicherung weg. 

 

Wer will kann sich vorher  privat weiterversichern - wäre jedenfalls ein Gedankengang wert. Wir sind jedenfalls mit unseren RPP- Endovement Papers.,. handelbar.., Anmeldungen..,  damals schändlch betrogen worden, wir wollten solch ähnlichen Weg vor 20 Jahren schon gehen. 

 

 

 

 

 

 

 

 

Direkte Demokratie

Die direkte Demokratie ist eine der Besonderheiten des politischen Systems der Schweiz. Sie ermöglicht es dem Volk, sich zu Entscheiden des Bundesparlaments zu äussern oder Verfassungsänderungen vorzuschlagen.

Ausfüllen eines Abstimmungszettels
Ausfüllen eines Abstimmungszettels. © EDA, Präsenz Schweiz

 

In der Schweiz ist dem Volk eine wesentliche Mitwirkung bei politischen Entscheiden auf Bundesebene eingeräumt. Alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren besitzen das Stimm- und Wahlrecht. Rund vier Mal jährlich ist die Bevölkerung an die Urnen gerufen, um sich zu durchschnittlich rund fünfzehn Geschäften zu äussern. In den letzten Jahrzehnten betrug die Wahl- und Stimmbeteiligung im Mittel mehr als 40%. 

Zusätzlich zum Wahl- und Stimmrecht verfügen die Bürgerinnen und Bürger auch über die Möglichkeit, ihre Forderungen mit Hilfe von drei Instrumenten zum Ausdruck zu bringen, die den Kern der direkten Demokratie ausmachen: Die Volksinitiative, das fakultative und das obligatorische Referendum.

 

Die Volksinitiative

 

Die Volksinitiative ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, Vorschläge zur Änderung oder Erweiterung der Verfassung einzureichen. Ihre Wirkung besteht darin, die politische Debatte zu einem genau umschriebenen Thema anzuregen oder neu zu lancieren. Damit eine Volksinitiative gültig ist und zur Abstimmung gebracht wird, müssen innerhalb von 18 Monaten 100’000 Unterschriften gesammelt werden. Die Behörden können einer Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberstellen und hoffen, dass Volk und Stände diesem den Vorzug geben.

 

Fakultatives Referendum

Mit dem fakultativen Referendum können die Bürgerinnen und Bürger verlangen, dass ein Gesetz, das von der Bundesversammlung verabschiedet worden ist, dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzestextes müssen 50’000 Unterschriften gesammelt werden, damit es zur Volksabstimmung kommt.

 

Obligatorisches Referendum

Jede Änderung an der Verfassung durch das Parlament untersteht dem obligatorischen Referendum, das heisst, sie muss dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Auch der Beitritt der Schweiz zu gewissen internationalen Organisationen untersteht dem obligatorischen Referendum.

 

(JPG, 1.3 MB)

 

 

https://www.eda.admin.ch/content/dam/PRS-Web/de/dokumente/Moderne_Direkte_Democratie_DE.pdf 

 

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