Donnerstag, 3. Juni 2021

Annalena Baerbock – eine Hochstaplerin oder weibliche Ausgabe des Hauptmanns von Köpenick?

 


 

 

Prof. Dr. Gerd Seidel:


Annalena Baerbock – eine Hochstaplerin oder die weibliche Ausgabe des Hauptmanns von Köpenick?
 

 

Im Zusammenhang mit ihrer Ernennung zur Kanzlerkandidatin hat A. Baerbock an ihrem Lebenslauf gefeilt und dabei vor allem im Hinblick auf die Bildungsabschlüsse falsche, d.h. geschönte Darstellungen abgegeben, die von den grün gefärbten Medien gerne verbreitet wurden, die nun aber sukzessive an der Wahrheitsprüfung scheitern. 

 

Das  Fantasiegebäude  der angeblich mit hohen Bildungsabschlüssen reich gesegneten grünen Spitzenpolitikerin fällt nämlich bei genauem Hinsehen wie ein Kartenhaus zusammen. Insbesondere ihre von gravierenden  Bildungslücken zeugenden Einlassungen zu konkreten Sachthemen haben dabei Anlass zu Zweifeln an den von ihr behaupteten Bildungsabschlüssen gegeben. 

 

Die sprichwörtlich bekanntesten der von Baerbock geschossenen „Böcke“ sind die Verwechselung von Kobalt mit den Kobolden sowie ihre Behauptungen, dass Strom unbegrenzt  in den Netzen gespeichert werden könne und dass jeder Deutsche neun Gigatonnen CO2 im Jahr verbrauche. So dauerte es nicht allzu lange, bis die Wahrheit über die behaupteten Bildungsabschlüsse ans Licht kam:

 

 

1. Baerbock hatte verbreitet, sie habe im Ergebnis eines vierjährigen Studiums der Politikwissenschaft an der Universität Hamburg von 2000 bis 2004 einen Bachelor erworben und sei ausgebildete Politikwissenschaftlerin und Juristin. Diese Behauptung war gleich in mehrfacher Hinsicht falsch. Den Grad des Bachelors konnte sie gar nicht erworben haben, weil er in dieser Studienrichtung erst im Studienjahr 2005/2006 eingerichtet wurde. 

 

Tatsächlich hat Baerbock lediglich ein Vordiplom, noch nicht einmal ein Diplom. Das „Vordiplom“ ist als Zwischenprüfung kein hochschulrechtlicher Abschluss, stellt somit auch keinen akademischen Grad dar. Diesen hätte sie nach Absolvierung einer weiteren Studienzeit mit dem Diplom erwerben können. Im Vordiplom werden lediglich die im Laufe der Semester erreichten Noten erfasst, ohne dass sich der Student – wie beim Diplom – abschließend einer komplexen Blockprüfung unterziehen muss. Baerbock hat sich damals also für den leichtesten Weg entschieden und damit in Kauf genommen, dass sie das Studium ohne akademischen Grad beendet. Das mag im Nachhinein heute für ihre Karriere nicht förderlich sein, berechtigte sie aber nicht, wahrheitswidrig den Erhalt des Bachelors anzugeben. Nach der Aufdeckung dieser Falschbehauptung ist vom Bachelor nun nichts mehr zu hören, und auch Wikipedia hat dies korrigieren müssen. Die nun von Baerbock daraufhin nachgeschobene Behauptung, sie sei Juristin und Politikwissenschaftlerin ist aber ebenso falsch. Denn ein Jurist muss bis zum ersten Staatsexamen mindestens vier Jahre Rechtswissenschaft studiert haben, nach zwei weiteren Jahren legt er das zweite Staatsexamen ab. 

 

Baerbock hatte in Hamburg als Nebenfach nach eigenen Angaben Öffentliches Recht/Europarecht gewählt. In ein oder zwei Semestern konnte sie also nur einen groben Überblick über die Grundlagen dieser beiden Disziplinen der Rechtswissenschaft erhalten, vorausgesetzt sie hat alle einschlägigen Lehrveranstaltungen an der Juristischen Fakultät besucht. 

 

Eine Komplexprüfung zu diesen Disziplinen kann sie auch nicht abgelegt haben, da sie ja kein Diplom im Hauptfach erreicht hat. M.a.W., die Selbstbewertung als Juristin ist schlicht eine Anmaßung. Da Baerbock nach dem Studium an der Hamburger Universität weder einen Bachelor noch ein Diplom erworben hat, kann sie sich auch nicht als Politikwissenschaftlerin bezeichnen. Abgesehen davon, dass die Fachrichtung Politologie ohnehin kein hohes Ansehen genießt und mitunter als „Geschwätzwissenschaft“ firmiert, hat sich Baerbock für eine leichtgängige Studienrichtung entschieden und diese noch nicht einmal mit einem akademischen Grad zu Ende gebracht. 

 

Damit bleibt sie im schmalen Bildungskorridor der grünen Parteielite, von der die Prominentesten  – wie C. Roth oder K. Göring-Eckart    - Studienabbrecher sind oder  - wie J. Fischer – noch nicht einmal über ein Abiturzeugnis verfügen. Nach eigener Aussage will Baerbock 2009 ein Dissertationsprojekt an der FU begonnen haben. Allerdings hat sie auch dieses nicht zu Ende geführt. Es kann dahin gestellt bleiben, ob und wieweit sie überhaupt ein solches Thema bearbeitet hat. Tatsache ist, dass die formelle Voraussetzung für die Einreichung einer Dissertation– falls es hier  überhaupt so weit gekommen wäre – fehlte, nämlich ein Hochschulabschluss. 

 

Selbst wenn sie eine Dissertation zu Ende geschrieben hätte, wäre sie von der Fakultät mangels eines akademischen Grades nicht angenommen worden. Ist es dem Geltungsdrang von Frau Baerbock zuzuschreiben, dass sie uns auch diesen Bären aufbinden will?
 

 

2. Der Höhenflug und die Maßlosigkeit der Annalena Baerbock scheinen grenzenlos zu sein: Jüngst präsentierte sich Baerbock vor laufender Kamera als „Völkerrechtlerin“ und als „Völkerrechtsexpertin“ (und disqualifizierte im gleichen Atemzug den neben ihr sitzenden Grünen-Co-Vorsitzenden Habeck als Fachmann für Schweine und Kühe). 

 

Die Selbsteinschätzung als Völkerrechtlerin ist ebenso überheblich wie peinlich, weil sie jeder Grundlage entbehrt. 

 

 

 Wenn Baerbock glaubt, dass zwei Semester 2004/05 an der London School of Economics and Political Science genügen, um sich als Völkerrechtlerin  ausgeben zu können, so zeugt das von blinder Ignoranz und Abgehobenheit.  

 

Die in der Gesellschaft für Internationales Recht vereinten Völkerrechtler sind überwiegend Universitätsprofessoren, zumindest aber promovierte Wissenschaftler, die regelmäßig durch ihre umfangreichen Publikationen den Nachweis erbracht haben, dass sie sich eingehend mit völkerrechtlichen Fragestellungen befasst haben. Auf dergleichen kann Baerbock nicht im Mindesten verweisen. 

 

Ihre Bildung ist offenbar vor allem Einbildung. 

 

Als Völkerrechtlerin ist sie weder dort noch anderswo bekannt. Sie hat also auch hier  hochgestapelt. Die Selbstadelung als Völkerrechtlerin klingt etwa so, als würde sich der derzeitige Bundesliga Absteigerkandidat Werder Bremen selbst zum Meister der Fußballsaison ausrufen. Es löst  einige Verwunderung aus, dass A. Baerbock  auf dem Weg ins Kanzleramt – orchestriert von einer Anzahl von Medien - der Bevölkerung falsche, geschönte Versionen über ihren Bildungsweg offeriert, diese nach Bedarf korrigiert oder auch einfach stehen lässt und ein Großteil der Menschen dabei teilnahmslos zuschaut oder gar applaudiert. 

 

Das erinnert in fataler Weise an die Geschichte des Hauptmanns von Köpenick. 

 

So ist nur zu hoffen, dass A. Baerbock  vorher gestoppt wird oder über ihre eigenen Bildungsdefizite und Unwahrheiten stolpert und so das Kanzleramt gar nicht erreicht.

 

 

Berlin, den 24.05.2021 




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