Diverse, aufgedeckte Fake News Berichte kommen nicht gut - diese Zeit ist vorbei...
Die von der „taz“ verbreitete Fakenews waren geeignet, ihn in die
Nähe von Holocaustleugnern und Antisemiten zu rücken. Doch das war nicht
das erste Mal, dass die taz mit dubiosen Methoden auffiel und
gerichtlich gegen sie vorgegangen werden musste.
Jürgen Fritz hat
recherchiert.
Nach kurzer Recherche stellte sich heraus, dass der Fall David Bergers bei weitem nicht der erste ist, in dem die taz derart negativ auffällt. Daher wollte ich wissen: Was für ein Blatt ist das überhaupt diese
Jürgen Fritz: "Mitgründer der taz ist der selbst vorbestrafte
RAF-Verteidiger Hans-Christian Ströbele".
Gegründet wurde die taz 1978 und zwar unter anderem von dem Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele.
Ströbele war
von 2002 bis 2009 stellvertretender Vorsitzender der Bundestagsfraktion
Bündnis 90/Die Grünen und war das dienstälteste Mitglied
des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) des Deutschen
Bundestages zur Kontrolle der Geheimdienste.
Mehrfach errang er für
den Bundestagswahlkreis Berlin-Friedrichshain – Kreuzberg – Prenzlauer
Berg Ost bei den Bundestagswahlen 2002, 2005, 2009 und 2013 als jeweils
einziger Bundestagsabgeordneter das Direktmandat für Die Grünen.
Bekannt geworden ist Ströbele ab ca. 1970, als er die Verteidigung von RAF-Angehörigen,
so unter anderem von Andreas Baader übernahm.1975 wurde er wegen
Missbrauchs der Anwaltsprivilegien noch vor Beginn
des Stammheim-Prozesses von der Verteidigung ausgeschlossen.
1980 wurde Ströbele von der 2. Großen Strafkammer beim Landgericht Berlin wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung(§ 129 Abs. 1 Strafgesetzbuch) zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt,
da er am Aufbau der RAF nach der ersten Verhaftungswelle 1972
mitgearbeitet habe und in das illegale Informationssystem der RAF
involviert gewesen sei.
Für die Kammer war Ströbeles Verstrickung in die RAF ein „besonders schwerer Fall“ von Unterstützung, da die von ihm unterstützte Vereinigung darauf ausgerichtet gewesen sei, „Straftaten des Mordes und Sprengstoffdelikte zu begehen“.
„Buchautor
Thilo S., den man, und das nur in Klammern, auch dann eine lispelnde,
stotternde, zuckende Menschenkarikatur nennen darf, wenn man weiß, dass
dieser infolge eines Schlaganfalls derart verunstaltet wurde und dem man
nur wünschen kann, der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher
verrichten.“
(Dabei hatte Thilo Sarrazin niemals einen
Schlaganfall. Infolge der Operation eines gutartigen Tumors an Nerven
des Innenohrs im August 2004 ist lediglich seine rechte Gesichtshälfte
teilweise gelähmt.)
Daraufhin sprach der Deutsche Presserat eine Missbilligung wegen Verstoßes gegen den Pressekodex aus.
Yücels in der taz erschienene Kolumne enthalte eine Äußerung, die mit
der Menschenwürde nicht vereinbar sei.Moniert wurde, jemandem eine
schwere Krankheit oder Schlimmeres zu wünschen. Das ginge über eine
kritische Meinungsäußerung weit hinaus.
Nach der Rüge durch den Deutschen Presserat gegen die taz klagte Thilo Sarrazin, dessen Persönlichkeitsrechte hier offensichtlich grob verletzt worden waren.
Die taz zeigte sich hierbei bis zum Schluss uneinsichtig. Erst als das Landgericht Berlin Sarrazin ausdrücklich Recht gab und der taz untersagte, diesen Text weiter zu veröffentlichen und
zu verbreiten, gab sie klein bei und zahlte Sarrazin widerwillig eine
Mini-Entschädigung von 20.000 Euro, zu der das Gericht sie verurteilte.
Verurteilung wegen systematischer Diskriminierung von Männern
2014 schrieb die tazdann eine ihrer freien Volontärsstellen aus. Bewerbungen von Männern lehnte sie dabei kategorisch ab. Sie wolle ausschließlich eine Frau mit Migrationshintergrund. Die systematische Diskriminierung von Männern (und Frauen ohne Migrationshintergrund) hielt die taz„für gerechtfertigt“, ja sogar „erforderlich“, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen im Journalismus zu erhöhen.
Dagegen
klagte zum Glück ein Mann, der sich auf die Stelle beworben hatte und
allein auf Grund seines Geschlechtes abgelehnt wurde. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entsprach der Klage des Mannes und urteilte im Juni 2014, dass die taz Männer systematisch diskriminiere. Die taz wurde zur Zahlung einer Entschädigung von drei Monatsgehältern verurteilt.
Fazit
Wie
ich das finde, dass David Berger gegen dieses Blatt geklagt hat? Gut
finde ich das. Wie es es finde, dass er gewonnen hat? Das finde ich noch
besser. Ich habe nämlich den Eindruck, da hat es genau die Richtigen
getroffen. Danke David für dein Engagement, nicht nur in dieser Sache!
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Zum Autor:Jürgen Fritz studierte
in Heidelberg Philosophie, Erziehungswissenschaft, Mathematik, Physik
und Geschichte für das Lehramt. Nach dem zweiten Staatsexamen
absolvierte er eine zusätzliche Ausbildung zum Financial Consultant
unter anderem an der heutigen MLP Corporate University.
Er arbeitete
etliche Jahre als unabhängiger Finanzspezialist. Außerdem ist er seit
Jahren als freier Autor tätig.
2007 erschien seine preisgekrönte
philosophische Abhandlung „Das Kartenhaus der Erkenntnis –Warum wir
Gründe brauchen und weshalb wir glauben müssen“ als Buch, 2012 in
zweiter Auflage. Seit 2017 betreibt er schwerpunktmäßig seinen Blog JÜRGEN FRITZ. Hier erschien der Beitrag in wesentlich erweiterter Form.
Auch ich danke Herrn Jürgen Fritz und allen Schreiberlingen für die gerechte Sache.
Wundere mich als MedienInternInformierter aus Österreich wie ein solcher ZeitungsMensch eine Zeitung (mit?)führen kann, die dann noch wer kaufen soll?
Sowas gibt es doch fast nur in Deutschen Landen, oder? Nah eine fällt mir in Österreich auch ein, eine ehemalige Schülerzeitung... hahaha.