Jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona-Quarantäne nachweislich gesund war und blieb, besitzt einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Wir sind der Meinung: Eine pauschale Quarantäne-Anordnung für
PCR-getestete Gesunde ist rechts- & verfassungswidrig. Nachweislich
nicht-infizierten Personen und Reisenden
prinzipiell das verfassungsmäßige Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu
entziehen, ohne Ermittlungen zu infektionsrelevanten Kontakten
vorzunehmen, ist unzulässig.
Grundsätzlich sind behördliche Quarantäneregelungen absolut nachvollziehbar, plausibel und rechtlich nicht zu beanstanden.
Aber jede Person, die vor, während und nach der behördlich angeordneten Corona Quarantäne nachweislich gesund war und blieb und dies zudem mit einem PCR-Test belegen kann, besitzt einen Anspruch auf Entschädigung in Form von Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Unsere Auffassung: PCR-getestete Gesunden das verfassungsmäßige Grundrecht auf Bewegungsfreiheit zu entziehen, ist ein unbegründeter Freiheitsentzug. Das negative PCR-Test-Ergebnis sollte ausreichen, die Quarantäne ganz zu vermeiden oder zumindest vorzeitig zu beenden. Eine Quarantäne Anordnung ist ein schwerer Eingriff in das Freiheitsgrundrecht und darf deswegen nur mit hinreichender gesetzlicher Grundlage und aufgrund eines Positivnachweises durch die Behörden erfolgen.
••••••••••••••••••••••••••••
😷
Quarantäne für nachweislich Gesunde ist rechtswidrig