Finanzkriminalität. Wie Hessen Kryptogeld im Wert von 100 Millionen Euro loswurde
Dass in deutschen Behörden noch immer die Faxgeräte rattern, gilt als bittere Erkenntnis der Pandemie. Mancherorts freilich geht es moderner zu. In Frankfurt am Main etwa, Deutschlands Bankenmetropole und daher Hotspot in Sachen Finanzkriminalität. Die dortige Generalstaatsanwaltschaft jedenfalls hat nun durch den Verkauf beschlagnahmter Kryptowährungen satte 100 Millionen Euro für Hessens Staatskasse hereingeholt. Ein Geschäft, das in Zeiten klammer Kassen gerade recht kommt: Hessens Schulden betrugen zuletzt 44 Milliarden Euro.
Die Sondereinnahme geht zurück auf einen Fahndungserfolg der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT). Die ZIT gehört zur Generalstaatsanwaltschaft und hatte das Kryptogeld aus kriminellen Geschäften beschlagnahmt: Eine dreiköpfige Bande hatte via Darknet Betäubungsmittel in erheblichem Umfang verkauft, zahlbar in insgesamt zehn verschiedenen Kryptowährungen. 2019 flog die Sache auf, die Bandenmitglieder wurden inzwischen zu erstinstanzlichen Haftstrafen von fünf bis acht Jahren verurteilt. Dass die Strafen nicht höher ausfielen, hing offenbar auch damit zusammen, dass die Bande den Ermittlern freiwillig ihre Kryptocoins aushändigte.
Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt, nun befasst sich der Bundesgerichtshof damit. Das Land freilich saß plötzlich auf 100 Millionen Euro in digitalem Kunstgeld. Das geschieht immer öfter, weil Kryptocoins generell, aber auch bei Kriminellen populär sind. Normalerweise allerdings nicht in dieser Höhe.
Das Problem mit der kriminellen Vorgeschichte
"Ein paar Bitcoins verwerten, das bekommen wir auch allein hin. Aber dieser Fall lag anders", sagte Oberstaatsanwältin Jana Ringwald dem SPIEGEL. "Wir mussten einen hochprofessionellen, regulierten Partner suchen, um unserem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, die Kryptowerte zu realisieren, ohne den Markt zu beeinflussen."
Helfen sollte das Bankhaus Scheich. Das war bislang zwar nur absoluten Insidern bekannt, trotz des Firmensitzes in bester City-Lage am Frankfurter Rossmarkt. Doch das nach seinem Gründer Ernst Scheich benannte Minigeldhaus hat sich offenbar gewisse Expertise im Bereich Digitale Assets und Kryptocoins erworben. "Wir handeln mit Kryptowährungen in Milliardenhöhe und haben ein großes Netzwerk", sagt Bankvorstand Boris Ziganke.
Auf Empfehlung der Steuer- und Wirtschaftsrechtskanzlei YPOG hörte die Scheich-Truppe im Auftrag des Landes in den Markt hinein und schlug das in zehn verschiedenen Kryptocoins versteckte Geld los – kommissionsfrei, wie Ziganke versichert. Sein von der Finanzaufsicht Bafin reguliertes Institut dürfte dafür am Kursunterschied zwischen Angebot und Nachfrage nach den Coins, der sogenannten Geld-Brief-Spanne, verdient haben.
Bitcoin-Münzen sollen die Kryptowährung symbolisieren: Tatsächlich existiert das Kunstgeld nur digital
Foto: Fernando Gutierrez-Juarez / dpaDa das Geld aus kriminellen Geschäften stammt, mussten die Kryptowerte allerdings zunächst einem speziellen Verfahren unterzogen werden, damit sie auf Kryptobörsen überhaupt wieder gehandelt werden können. Dieses Verfahren, das auf der Zusammenarbeit mit speziellen Dienstleistern basiert, nennt man auch "White-Listing".
Die Dienstleister analysieren dafür die Blockchain und markieren Kryptowerte, die aus kriminellen Geschäften stammen, erläutert Daniel Resas von YPOG. Die Blockchain ist eine Art digitales Grundbuch, das registriert, wem welcher Bitcoin gehört und wann dieser den Besitzer wechselt. "Alle Krypto-Börsen nutzen entsprechende Dienstleister, um den Handel mit Kryptowerten aus kriminellen Geschäften grundsätzlich auszuschließen", sagt Resas.
Derart gereinigt, konnte die Scheich-Truppe die Coins loswerden. Etwa 20 Kunden der Bank schlugen im Telefonhandel zu – angesichts des Umfangs der Deals keine Privatpersonen, sondern andere professionelle Kryptowährungs-Händler.
"Es ist in Deutschland das erste Mal, dass es zu einer derart hochvolumigen Verwertung beschlagnahmter Kryptowerte gekommen ist", sagt Anwalt Resas. Vor allem im Umgang mit den geldwäscherechtlichen Anforderungen der Handelsteilnehmer sei Neuland beschritten worden. "Ich bin mir sicher, dass wir einen neuen Marktstandard für die Verwertung staatlich beschlagnahmter Kryptowerte geschaffen haben", so Resas.
Vorbild für weitere Fälle
Die ungewöhnliche Public-Private-Partnership zur Weihnachtszeit sorgt auch bei der Staatsmacht für Freude. "Kryptowährungen sind das Zahlmittel der Cybercrime. Wir haben eine in Deutschland bislang einzigartige, marktgerechte und rechtssichere Lösung entwickelt, um derartig inkriminiertes Krypto-Vermögen wieder dem regulären Markt zuzuführen", so Oberstaatsanwältin Ringwald.
Und weil damit zu rechnen ist, dass kriminelle Geschäfte immer öfter in Kryptowährungen abgerechnet werden, haben das Land Hessen und das Bankhaus Scheich für künftige Verwertungen eine langfristige Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Dass sich damit Hessens Landeshaushalt sanieren lässt, ist freilich unwahrscheinlich.
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