Vor Schildläusen im Joghurt warnte Jörg Haider bereits 1994. Jetzt bekommen wir Hausgrille und Getreideschimmelkäfer in unseren Lebensmitteln.
ÖVP, SPÖ und Grüne finden anscheinend nichts dabei, dass Konsumenten in Zukunft Brot oder Backwaren dahingehend untersuchen müssen, ob Grillen oder Getreideschimmelkäfer beigemengt sind.
FPÖ will keine Insekten in Lebensmitteln
Die Regierung und die größte Oppositionspartei im Parlament haben mit den Insekten in den Lebensmitteln, die von der EU bisher zugelassen sind, überhaupt kein Problem. Daher stimmten sie heute, Mittwoch, auch gegen einen Antrag der Freiheitlichen im EU-Ausschuss des Bundesrates, der folgenden Inhalt hatte:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel zurückgenommen wird. Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, zukünftig gegen derartige EU- Durchführungsverordnungen Stellung zu beziehen.
Hausgrille am Kaminsims und im Frühstücksbrot
Das aber wollen weder die ÖVP, die Grünen und auch nicht die SPÖ tun, sondern vielmehr zuschauen, wie die EU weiterhin Insekten in unsere Lebensmittel beimengt. Die Hausgrille gibt es seit Kurzem ja nicht nur am Kaminsims, sondern auch im Frühstücksbrot. Es ist erlaubt, diese in Pulverform für eine Vielzahl von Nahrungsmitteln zu verwenden.
Acht weitere „neuartige Lebensmittel“ in der EU
Insekten gelten in der EU als „neuartige Lebensmittel“ und müssen jeweils in einem Verfahren zugelassen werden. Was wohl die Wenigsten wissen: Der gelbe Mehlwurm und die europäische Wanderheuschrecke haben bereits im Jahr 2021 die Zulassung erhalten. Seit 24. Jänner gehören auch die Hausgrille und die Getreideschimmelkäfer-Larve dazu.
Damit nicht genug, kündigte die EU-Kommission sogleich weitere Insekten als künftige Nahrungsquelle für Europäer an: Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf die Zulassung von Insekten als Lebensmittel.
Diesem Treiben Einhalt zu bieten, war Ziel des FPÖ-Antrags, den Sie hier im Original-Wortlaut finden:
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
des Bundesrates Dr. Johannes Hübner
und weiterer Bundesräte
betreffend TOP 1: COM (2022) 304 final Vorschlag für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Wiederherstellung der Natur
(Text von Bedeutung für den EWR) (106466/EU XXVII.GP)
eingebracht in der Sitzung des EU-Ausschusses des Bundesrates am 15. Februar
2023
Der Klassifizierung von Insekten als neuartige Lebensmittel muss Einhalt
geboten werden!
Wie der Verordnungsvorschlag der EU-Kommission COM (2022) 304 festhält, bieten
gesunde Ökosysteme Ernährungssicherheit und stellen Nahrungsmittel und sauberes
Wasser zur Verfügung. 1
Der Verordnungsvorschlag führt außerdem an:
Durch die aktuellen geopolitischen Entwicklungen ist noch deutlicher geworden,
wie wichtig die Gewährleistung der Ernährungssicherheit und die
Widerstandsfähigkeit der Lebensmittelsysteme sind. Angesichts des Anstiegs
der Rohstoffpreise und der Besorgnis hinsichtlich der weltweiten
Ernährungssicherheit müssen Schwachstellen wie die Abhängigkeit von
Einfuhren beseitigt und der Übergang zu nachhaltigen und widerstandsfähigen
Lebensmittelsystemen beschleunigt werden.2
Obwohl die EU-Kommission in dem Verordnungsvorschlag den „Schutz von Insekten“3
anführt, ist selbige erst zu Jahresbeginn 2023 mit einer Durchführungsverordnung
aufgefallen, welche die Hausgrille und den Getreideschimmelkäfer als neuartige
Lebensmittel zulässt.4
Die Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer) in gefrorener,
pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form dürfen zunächst von der
Firma Ynsect NL B. V. in den Verkehr gebracht werden und können folgenden
Lebensmitteln zugesetzt werden: Getreideriegel, Brot und Brötchen,
verarbeitetes Getreide und Frühstückscerealien, Porridge, Vormischungen
(trocken) für Backwaren, getrocknete Erzeugnisse aus Teigwaren, gefüllte
Erzeugnisse aus Teigwaren, Molkenpulver, Suppen, Gerichte auf Getreide-,
Teigwarenbasis, Gerichte auf Pizzabasis, Nudeln, Snacks außer Chips. Die
Bezeichnung im Zutatenverzeichnis lautet entweder, ‚gefrorene Larven/Paste
1 COM (2022) 304 final, S. 1
2 COM (2022) 304 final, S. 1-2
3 COM (2022) 304 final, S. 2
4 https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/neue-eu-regelung-insekten-als-lebensmittel-
erlaubt;art17,3778843
aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)‘ oder
‚getrocknete Larven/Pulver aus Larven von Alphitobius diaperinus
(Getreideschimmelkäfer)‘. 5
Teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille) darf zunächst
von der Firma Cricket One Co. Ltd. in den Verkehr gebracht werden und kann
in folgenden Lebensmitteln verarbeitet werden: Mehrkornbrot und -brötchen,
Cracker und Brotstangen, Getreideriegel, Vormischungen für Backwaren,
Kekse, Erzeugnisse aus Teigwaren (trocken), gefüllte Erzeugnisse aus
Teigwaren (trocken), Soßen, Kartoffelerzeugnisse, Gerichte auf Basis von
Hülsenfrüchten und Gemüse, Pizzen, Gerichte auf Basis von Teigwaren,
Molkenpulver, Fleischanalogen, Suppen und Suppenkonzentraten oder -pulver,
Snacks auf Maismehlbasis, bierähnliche Getränke, Schokoladenerzeugnisse,
Nüsse und Ölsaaten, Snacks außer Chips und Fleischzubereitungen mit den
entsprechend vorgegebenen Höchstmengen. Die Bezeichnung im
Zutatenverzeichnis lautet ‚teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus
(Hausgrille)‘.6
Damit nicht genug, kündigte die EU-Kommission sogleich weitere Insekten als
zukünftige Nahrungsquelle für Europäer an: „Derzeit gibt es acht weitere Anträge auf
die Zulassung von Insekten als Lebensmittel.“7 Die Klassifizierung von Insekten als
neuartige Lebensmittel ist kein Ausdruck eines gesunden Ökosystems und einer auf
diesem basierenden Ernährungssicherheit.
Es ist abzulehnen, dass hinkünftig jeder Konsument beim Kauf von Brot oder
Backwaren die Inhaltsstoffe dahin gehend untersuchen muss, ob Grillen oder
Getreideschimmelkäfer beigemengt wurden.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Bundesräte nachstehenden
Antrag auf Stellungnahme
gemäß Art. 23e Abs. 1 B-VG
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich im Rahmen der Institutionen der
Europäischen Union dafür einzusetzen, dass die Klassifizierung von Insekten als
neuartige Lebensmittel zurückgenommen wird.
Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, zukünftig gegen derartige EU-
Durchführungsverordnungen Stellung zu beziehen.“
Das gegenständliche Vorhaben ist durch ein Bundesverfassungsgesetz umzusetzen, das nach Art. 44
Abs. 2 B-VG der Zustimmung des Bundesrates bedürfte.
5 https://www.kleinezeitung.at/lebensart/lokalerezepte/6239697/Neue-EUVerordnung_Hausgrille-und-
Getreideschimmelkaefer-als
6 https://www.kleinezeitung.at/lebensart/lokalerezepte/6239697/Neue-EUVerordnung_Hausgrille-und-
Getreideschimmelkaefer-als
7 https://www.nachrichten.at/panorama/weltspiegel/neue-eu-regelung-insekten-als-lebensmittel