Freitag, 12. Juni 2020

In Sachen Weltfrieden …




 

In Sachen Weltfrieden …





Ein gemeinschaftlicher Beitrag von Magnus und dem Nachtwächter



Sehr hartnäckig halten sich die Gerüchte um eine angebliche “Jalta 2.0“-Konferenz, auf welcher sich Vertreter “Russlands“, der “USA“, “Chinas“ und “Großbritanniens“ getroffen haben sollen, um über die Zukunft “Deutschlands“ und die Beendigung des auf dem Papier nach wie vor bestehenden weltweiten Kriegszustands zu verhandeln und einen “Friedensvertrag“ mit dem “Deutschen Reich“ herbeizuführen. 


Ungeachtet der Frage, ob und in welcher Form derartige Gespräche hinter den Kulissen laufen und ob ein Zusammenhang mit dem weltweit und mutwillig hergestellten Zustand mittels “Corona“ besteht (was beides als Annahme durchaus seine Berechtigung hat), wird von vielen Protagonisten hierzulande jedoch allzu sehr verallgemeinert und mit Begrifflichkeiten um sich geworfen, welche eine erhebliche Ungenauigkeit und damit verbunden ein oftmals irreführendes Verständnis der Grundzusammenhänge zur Folge haben. 


Ob die betreffenden Protagonisten dabei selbst die entsprechende Klarheit haben oder die Irreführung einer unzureichenden Informationsgrundlage geschuldet ist, sei ebenso dahingestellt, wie die Frage nach einer möglichen verfolgten Agenda.



Die jedem Interessierten zur Verfügung stehenden Informationen geschichtlicher Art sowie die damit verbundenen und offenkundigen rechtlichen Fragen sind für jeden nachforschbar und bringen ein wenig Licht in das Dunkel des weit verbreiteten Irrglaubens, die heute vorzufindenden Umstände auf der “Welt“ seien mit einigen wenigen Federstrichen aufzulösen. Für eine bestmögliche Annäherung an ein Verständnis der Gesamtzusammenhänge ist folglich ein Blick über den Tellerrand der Geschichte erforderlich.



Nichts ist wirklich geklärt



“Seit über 200 Jahren ist nichts mehr richtig geklärt.“ So könnte man als Grundsatz formulieren, welche Verhältnisse bis in die heutige Zeit maßgebliche Wirkung entfalten. Hierbei geht der Blick mindestens auf die Französische Revolution und deren weltverändernden gesellschaftspolitischen Auswirkungen zurück, doch lohnt sich zugleich ein etwas genauerer Blick auf die Umstände der Unabhängigkeitsbestrebungen der 13 britischen Kolonien in Übersee im ausgehenden 18. Jahrhundert.


Das mit der Aufklärung einsetzende Aufbegehren der Bürgerlichen gegen ihre jeweilig monarchischen Herrscher hatte zur Folge, dass es – im Anschluss an den Unabhängigkeitskrieg der 13 britischen Kolonien und infolge der nie formal wirksam gewordenen Abspaltung der Kolonien von Großbritannien – zur Ausarbeitung der ersten echten bürgerlichen Verfassung durch die “Gründerväter“ der Vereinigten Staaten von Amerika kam. Die Verfassung wurde von Delegierten unterzeichnet und später in den einzelnen Staaten mittels Abstimmung im Rahmen von teils sehr überschaubaren Ratifizierungsversammlungen in den Jahren 1787 bis 1790 angenommen.


In dasselbe Zeitfenster fallen die Verfassung Polens sowie die Ereignisse der Revolution in Frankreich und die dortige gewalttätige Umgestaltung der politischen Verhältnisse in eine konstitutionelle Monarchie. Nachdem Kaiser Franz II. 1806 aufgrund militärischen französischen Drucks die Kaiserkrone niedergelegt und das zu dem Zeitpunkt bereits durch innere Streitigkeiten sowie die fortgesetzten französischen Agitationen in seiner Struktur stark geschwächte Heilige Römische Reich Deutscher Nation kurzerhand und ohne rechtliche Grundlage für aufgelöst erklärt hatte, wuchs auch auf dem europäischen Festland der Druck auf die Monarchen durch das Bürgertum.


Über den Deutschen Bund und die Revolutionen des 19. Jahrhunderts bis zum Deutschen Kaiserreich hatte in Kontinentaleuropa bürgerliche Mitbestimmung Einzug gehalten und Staaten erhielten Verfassungen, welche jedoch – wie auch in Übersee – zu keiner Zeit dem Volk zur Abstimmung vorgelegt worden waren. Dies betrifft ausdrücklich auch die Paulskirchenverfassung von 1848 und die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs von 1871, ebenso die der Weimarer Republik, der DDR oder auch der BRD – sofern man diese als “Verfassung“ bezeichnen mag.
“China“


Zu diesem Thema verweisen wir an dieser Stelle ausdrücklich auf den Beitrag: China und Taiwan: “Wiedervereinigung“ zur Not mit Gewalt?, und legen zudem nahe, diesen in seiner Vollständigkeit zu lesen. Inwiefern die “Republik China“ Rechtenachfolger des Kaiserreichs war und möglicherweise immer noch ist, sei für den Moment einmal dahingestellt, denn für die Frage nach dem Weltfrieden, ist dies ohne Belang. Tatsache ist, dass das Kaiserreich mittels “Ausrufung der Republik“ abgeschafft wurde (ein auch hierzulande bekannter Vorgang). Aus dem vorgenannten Beitrag:
“Einsetzende Industrialisierung, Reform des Glaubens, national-egoistische Ansprüche lokaler Fürsten, dieselbe Schablone, wie […] zuvor in Europa. Es kam zur Revolution und zur Absetzung des Kind-Kaisers am 12. Februar 1912 sowie der Ausrufung der Republik. Puyi verblieb in der Verbotenen Stadt und ein kurzzeitiger Militärputsch zur Wiedereinführung der Monarchie scheiterte 1917. Nach mehreren Jahren unter japanischem Einfluss übernahm Puyi als Vasall Japans die Macht in Mandschukuo, bis er 1945 von den Sowjets abgesetzt und festgenommen wurde.
Derweil versank China in Chaos und Bürgerkrieg, ausgefochten vor allem zwischen den Kuomintang unter Chiang Kai-shek und den Kommunisten unter Mao Zedong, und zugleich führte die Republik China Krieg mit Japan. Hauptschauplatz war über weite Teile die Mandschurei, wo die Kuomintang mit US-Unterstützung die Oberhand hatten, bis es im Herbst 1945 zu einem Waffenstillstand mit den Kommunisten kam. In der Folge wurde von diesen jedoch ein landesweiter Guerillakrieg geführt und der Waffenstillstand hintergangen, was letztlich zu erheblichem Nachschub an Material (aus der UdSSR) und der Wende des Bürgerkrieges führte. Die Mandschurei fiel an die Kommunisten, wie auch der Rest des Landes, während sich Chiang Kai-shek mit der Kuomintang und rund 2 Millionen Zivilisten nach Taiwan (ehemals Formosa) absetzte.
Mao Zedong rief am 1. Oktober 1949 die Volksrepublik China aus und Chiang Kai-shek richtete sich unter Notstandsgesetzgebung (welche erst Mitte der 1980er Jahre aufgehoben wurde) auf Taiwan ein. In der Folge kam es zum Taiwan-Konflikt, in welcher die USA deutlich Position bezogen, was sich im Zuge ihrer Feldzüge in Korea und Vietnam als Vorteil erwies (auch wenn die USA im Grunde genommen beide Kriege verloren).“


Für die Rückabwicklung und einen Friedensschluss ist es folglich notwendig sich darüber klarzuwerden, wer überhaupt auf Seiten “Chinas“ der Ansprechpartner ist. In diesem Zusammenhang dürfte auch die Erklärung eines “Federal State of China“ einzuordnen sein, welcher mit indirekter Unterstützung der US-amerikanischen Administration durch den Vertrauten Donald Trumps, Steve Bannon, vor wenigen Tagen stattfand (und zwar auf See …) .


Russland


In Russland kam es bekanntlich 1917 zunächst zur Februarrevolution, welche das absolutistische Zarentum beendete und im weiteren Verlauf zur Oktoberrevolution, mittels welcher die Bolschewiken die Macht im Land übernahmen, was nach jahrelangem Bürgerkrieg 1922 in der Gründung der Sowjetunion mündete. Eine ordentliche (also vom Volk gewählte) Verfassung gab es zu Zeiten der UdSSR nicht, doch nach deren Zusammenbruch und der Neuaufstellung als Russische Föderation im Jahre 1992 kam es im Dezember des Jahres zu einem Volksentscheid über die Verfassung, womit Russland als einzige bedeutende Macht der Welt heute eine vom Volk per Abstimmung bestätigte Verfassung vorzuweisen hat. Im Zuge der Errichtung der Russischen Föderation wurde auch das Staatswappen geändert und dabei auf das zaristische Wappen – den doppelköpfigen Adler mit drei Kronen – zurückgegriffen, welches allein aus heraldischen Gesichtspunkten betrachtet ein wichtiger Hinweis auf den Status des Landes sowie auch die Funktion des Präsidenten darstellt.



Im März 2020 ging nun durch den Blätterwald, dass die russische Verfassung geändert werden soll und die hiesigen Spottdrosseln wetterten auftragsgemäß gegen Wladimir Putin, da dieser ja nun unter Umständen noch länger im Amt bleiben könne. Ein sehr wesentlicher Faktor, welcher Teil der neuen russischen Verfassung sein soll, wird hingegen bestenfalls als Randnotiz erwähnt:


“So wird Russland in der neuen Verfassung als „Rechtsnachfolger der Sowjetunion“ und als Staat bezeichnet, der durch eine „tausendjährige Geschichte vereint“ sei. Man wahre das „Andenken an die Vorfahren“, die „Ideale“ und den „Glauben an Gott“ hinterlassen hätten.“


Niemand hat bisher die Frage gestellt, weshalb die Russische Föderation sich selbst zum “Rechtsnachfolger der Sowjetunion“ und somit angreifbar für deren Handeln machen möchte. Die augenscheinliche Antwort auf diese Frage lautet schlicht und einfach: Es ist notwendig. Ebenso, wie das klare Bekenntnis zum orthodoxen Glauben als Staatskirche.



Vereinigte Kolonien



Nach dem US-Bürgerkrieg zwischen den Nord- und den Südstaaten wurde mit dem “Act of 1871“ der US-amerikanischen Republik eine zusätzliche Rechtsebene übergestülpt, welche im anglizistischen Sprachraum gerne als “US Corp.“ bezeichnet wird. Hintergrund war die Errichtung des “District of Columbia“, besser bekannt als Washington D.C., und zugleich die Schaffung einer Illusionsebene, welche von der Republik selbst zu unterscheiden ist.


Aufgrund der übergestülpten Ebene des Handelsrechts war die Erschaffung einer Federal Reserve im Jahre 1913 überhaupt erst in dieser Form möglich. Diese “Zentralbank“ war jedoch bereits Ende der 1920er Jahre insolvent, während das ganze Land in der größten Wirtschaftskrise steckte, welche es bis zu diesem Zeitpunkt erlebt hatte. 



Franklin D. Roosevelts “New Deal“ in den Jahren 1933ff. wird heute gerne als “eine Serie von Wirtschafts- und Sozialreformen“ dargestellt, welche bis zum Jahr 1941 zur “Vollbeschäftigung“ führten. Die Frage, wie Herr Roosevelt seinen “New Deal“ finanziert hat, wird dagegen weitestgehend ausgeblendet oder umschifft.




Da mag es durchaus dem “Zufall“ zu verdanken sein, dass ausgerechnet im Jahr 1933 ein gewisser Chiang Kai-shek das Staatsgold des chinesischen Kaiserreiches vor den Kommunisten “in Sicherheit“ brachte, indem er es der FED anvertraute und im Gegenzug die sogenannten “Treaty of Versailles“-Bonds ausgehändigt bekam. [Weitere Hintergründe: Historische China-Bonds] Mit dieser Sicherheit in den Tresoren konnte jede Menge “Geld“ geschaffen und das Land vor dem Staatsbankrott (besser: die FED und der District of Columbia vor dem Bankrott) gerettet werden. 


Die Kriegswirtschaft und der Aufstieg der VSA zur Weltmacht und des US-Dollars zur “Weltleitwährung“ wurde dadurch überhaupt erst möglich. Einen Ausgleich mit der Republik China hat es bis heute nicht gegeben, denn die VSA sahen sich nach der Londoner Schuldenkonferenz 1952 nicht mehr an ihre alten Verbindlichkeiten gebunden.



“Vatikan“



Bei der heutigen Verwendung dieses Begriffs haben wir es mit einer sehr irreführenden begrifflichen Leichtsinnigkeit zu tun. Allgemein wird besonders in Kreisen der “Aufklärer“ allerorten vom “Vatikan“ gesprochen, doch was genau damit gemeint ist, bleibt in der Regel unerklärt (wie auch beim Begriff “Kaiser“, dazu im Weiteren mehr). Dabei ist gerade in diesem Zusammenhang vor allem wichtig zu verstehen, welche Funktion dieses Gebilde hat.



“Der Vatikan“ ist der Nachfolger des Kirchenstaates des Bischofs von Rom. Dieser wiederum galt seit jeher als der Hauptvertreter Gottes auf Erden und war dem Bischof von Konstatinopel/Byzanz vorrangig, welcher heute als orthodoxer “Patriarch von Moskau und der ganzen Rus“ die Kirche Ostroms repräsentiert. Im Zuge des Wütens Napoléons auf dem europäischen Festland fiel der Kirchenstaat unter Kontrolle der Franzosen und Papst Pius VII. wohnte, als faktisch Gefangener Frankreichs, taten- und machtlos der Selbstkrönung Napoléons zum “Kaiser der Franzosen“ bei – eine Titulatur, welche sich ausdrücklich auf den Volksstamm bezieht, anstatt auf ein Gebiet (diese Unterscheidung ist wichtig!).



Dies war ebenso folgerichtig, wie auch Wilhelm I. “nur“ “Deutscher Kaiser“ sein konnte, denn dieser war zum Zeitpunkt der Ausrufung ausdrücklich nicht Schutzmacht des Bischofs von Rom (wenngleich er Oberhaupt der Protestantischen Kirche Preußens war). Für den Titel “Kaiser von Deutschland“ (oder welche Gebietsbestimmung auch immer) wäre einerseits eine klare Definition des Gebietes notwendig gewesen und andererseits hätte das Bistum Rom unter dem Schutze Wilhelms stehen müssen – so die althergebrachte Definition. Zudem hätte der Bischof von Rom durch seinen Segen gegenüber seinem Schutzbevollmächtigten seine geistliche Macht an den weltlichen Herrscher abtreten müssen. Nichts davon war möglich und daher musste der titularische Sonderweg gegangen werden.



Zurück zum Vatikan: Nachdem der Kirchenstaat im Jahr 1870 im Königreich Italien aufgegangen war, waren die Päpste Herrscher ohne Gebiet. Dieser Zustand wurde erst 1929 durch Benito Mussolini mittels der Lateranverträge beendet, in welchen zwischen dem Königreich Italien und dem Bistum Rom vereinbart wurde, diesem die Vatikanstadt als Gebiet zu überlassen. Den “Vatikan“ gibt es also erst seit 1929 und er spielte auch eine wichtige Rolle bei dem Versuch der Wiederherstellung des Deutschen Reiches (Konkordat), denn ohne Kirchenstaat ist ein Kaiserreich unmöglich.



Aus heutiger Sicht stellt sich zudem die Frage, wer oder was denn überhaupt irgendwelche Rechtsbefugnisse im “Vatikan“ hat. “Vatikan“ ist ein Staatsgebiet, geführt von einem gewählten monarchisch-absolutistischen “Papst“, mit einem 1929 erlassenen Grundgesetz (!). Darüber hinaus gibt es den “Heiligen Stuhl“, den “bischöfliche[n] Stuhl der Diözese Rom“, welcher den Vatikanstaat außenpolitisch als “souveränes, nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt“ völkerrechtlich vertritt. (Nur am Rande: Warum gibt es eigentlich in Mainz auch einen “Heiligen Stuhl“?)



Was ist ein “Kaiser“?



Diese Titulatur geistert exponentiell durch die Alternativen und vor allem Sozialen Medien. Dutzende von “Kaiser“-Kanälen finden sich beispielsweise allein auf Telegramm, doch hat augenscheinlich kaum jemand überhaupt verstanden, was es mit dieser Titulatur auf sich hat. Daher gehen wir hier nochmalig genauer darauf ein.


Der Titel selbst geht der heute üblichen Lehrmeinung nach auf Julius Caesar zurück. Als erster “Römische Kaiser“ war dessen Nachfolger Augustus zugleich weltlicher (militärischer) Herrscher und der oberste Staatspriester und somit “Oberster Brückenbauer“, der “Pontifex Maximus“, zwischen der weltlichen und geistlichen Macht. Im Caesar vereinigen sich folglich beide Bereiche der Macht, womit sie “allumfassend“ (= “katholisch“!) wurde. 



Mit dem Aufkommen des Christentums und der Berufung des Ersten Konzils von Nicäa im Jahre 325 unter Konstantin, welche zur Einigung der verschiedenen christlichen Strömungen führte, ging der geistliche Titel des “Pontifex Maximus“ auf den Bischof von Rom und somit auf den “katholischen“ Glauben über. Mit der Erhebung zur Staatsreligion unter Gratian kam es zu einer neuerlichen Aufteilung der Macht und der höchste katholische Bischof wurde zum Segensgeber der Kaiser-Titulatur.
Diese klare Form der Titulatur wurde bis Kaiser Franz II. mehr oder weniger aufrechterhalten (verschiedene Schismen, Streitigkeiten zwischen deutschen Königen und den Päpsten, Exkommunikationen, Wiedereinsetzungen usw. außer Acht gelassen) und fand erst mit dem “Kaiser der Franzosen“ sein Ende.



Zusammenfassend bleibt festzuhalten: Der “Kaiser“ ist sowohl die Schutzmacht des Kirchenstaates als auch die Vereinigung der weltlichen (militärischen) und geistlichen Macht in einem – “von Gottes Gnaden“. Ein König wurde vom Bischof von Rom (später “Papst“) zum Kaiser gesalbt, womit die geistliche Macht an den Beschützer übertragen wurde. Eine Krone für den König, eine Krone für den Papst, eine dritte Krone für den Kaiser.



Betrachtung



Wie ist also das heutige Weltgeschehen einzuordnen? Wie Peter Denk es in seinem “Denkbrief“ vom 5. Juni 2020 formulierte, darf von jedem halbwegs wachen Beobachter angenommen werden, “dass aktuell nur sehr wenig zufällig und unerwartet geschieht“ – dies gilt ganz gewiss auch für jeden anderen maßgeblichen Zeitabschnitt, besonders, wenn es um die weltpolitische Ordnung geht. Dies alles ist jedoch insgesamt in einem erheblich größeren Rahmen zu betrachten, insbesondere angesichts der sich heute darstellenden Situation.



Weder die Volksrepublik China noch die Russische Föderation waren Kriegsteilnehmer des Zweiten Weltkriegs und so stellt sich mindestens zu diesen beiden Ländern die Frage, wer denn bitteschön einen Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich unterzeichnen soll. 



Wer auf Seiten Albions genau Kriegsteilnehmer war, ist zudem eine offene Frage – war es die Krone, das Commonwealth, die City of London, das Königshaus oder eine Kombination einzelner oder aller? Und wem gehört “England“ eigentlich (welches ja keine Königin hat), nachdem Johann Ohneland sein Ohneland an den Kirchenstaat verschenkt und als Lehen zurückbekommen hatte?



An der Oberfläche erweckt es den Eindruck, dass US-Präsident Donald Trump die “US Corp.“ abwickeln und wieder in die Republik zurück will. Hierbei besteht jedoch ein Problem, denn die Republik war ebenfalls kein Kriegsteilnehmer, woraus folgt, dass ein etwaiger Friedensvertrag mit dem Deutschen Reich durch ihn nur in seiner Funktion als Vertreter der “US Corp.“ umgesetzt werden kann.



Wie die “Alliierten“ ihre untereinander bestehenden wechselseitigen Verbindlichkeiten aus der Welt räumen, ist für das Deutsche Reich sachlich gesehen ohne Belang. Für den Weltfrieden ist es jedoch notwendig, dass die richtigen Ansprechpartner am Tisch sitzen, denn nur so besteht eine haltbare Rechtswirksamkeit. Da wären also die Russische Föderation in der Rechtsnachfolge der Sowjetunion, die Republik China (Taiwan), die “US Corp.“ und Großbritannien. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, dann stellt sich die Frage, wer als Rechtenachfolger des Deutschen Reiches mit am Tisch Platz nimmt.



Am 9. Mai 1945 wurde die Kapitulation der Wehrmacht mittels einer Radiosendung offiziell verkündet. Exakt 14 Tage später, am 23. Mai 1945, erfolge die völkerrechtswidrige Gefangennahme der letzten anerkannten Regierung des Deutschen Reichs. Weitere 14 Tage später übernahmen die sogenannten “Siegermächte“ die Regierungsgewalt im Deutschen Reich. Angesichts dieser Abfolge sowie nach Bewertung dieser völkerrechtlichen Vorgänge gelangt man zu der Annahme, dass gemäß des deutschen und auch internationalen Rechts eine formale Anerkennung und auch eine formale Selbstverwaltung auf diesen Rechtszeitpunkt bezogen anerkannt sein dürfte. 



Dieser Umstand jedoch ist insofern ein Dilemma, als dass er der Allgemeinheit nach jahrzehntelanger Tavistock-Hirnwäsche nur sehr schwer vermittelbar ist.



In einigen Kreisen, wie unter anderem bei Bismarcks Erben, wird der 27. Oktober 1918 als letzter gültiger Rechtsstand des Deutschen Reiches angeführt. Angesichts der im Nachgang erfolgten Ereignisse – mit dem Waffenstillstand von Compiègne vom 11. November 1918 und der vorangegangenen Ausrufung der Republik am 9. November 1918 sowie der staatsputschähnlichen Geschehnisse rund um die Abdankung Wilhelm II. – ist jedoch die Rechtssicherheit als mindestens fraglich anzusehen. Denn ein Bezug auf diesen vorgenannten Zeitpunkt (den 27. Oktober 1918) wäre nur dann möglich, wenn alle Kriegsteilnehmer des Ersten Weltkriegs diesem zustimmen würden.



Da eine Außerachtlassung der weiteren politischen Geschehnisse der nachfolgenden Jahrzehnte und die Fortführung der internationalen Politik und des Finanzwesens mit bedacht und bewertet werden müssen, ist es für den Moment jedoch unerheblich, eine Diskussion über den richtigen Rechtszeitpunkt zu führen. Wichtig ist, dass das Deutsche Reich in einer eigenständigen, souveränen Form und mit handlungsfähigen Strukturen wiederersteht. Dies getragen durch alle – im Bewusstsein für die Auflösung der weltpolitischen Wirrungen und Irrnisse -, um einen rechtswirksamen Friedensvertrag für die Welt unter deutscher Leitung nach über 100 Jahren Krieg herbeizuführen.



Alles läuft nach Plan …


Magnus und der Nachtwächter


 


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Tina Turner & Rod Stewart - "Get Back" & "Hot Legs" - Live 1981

 

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