Österreich
SENSATION!! Österr. Verfassungsgerichtshof kippt Covid-19 Lockdown-Bestimmungen
Sensationsmeldung aus Wien: der österreichische Verfassungsgerichtshof hat wegen mangelnder Rechtfertigung / Dokumentation der Verhältnismäßigkeit und Notwendigkeit folgende Bestimmungen als verfassungswidrig erkannt
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)
Dieses Urteil führt zu konkreten Möglichkeiten für alle Unternehmer Österreichs, Schadenersatzforderungen an die Republik Österreich zu stellen.
#honkforhope wird gemeinsam mit den Anwälten für Grundrechte diesbezüglich eine Info-Servicestelle als Erstberatung für das konkrete Vorgehen einrichten...
💥💥 LOCKDOWN war verfassungswidrig!
‼️ Bitte teilt es!
Spät aber doch, hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof entschieden, dass der Lockdown in Österreich verfassungswidrig war.
Dem Gesundheitsminister ist in Vollziehung der Gesetze ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorzuwerfen, d.h. es ergeben sich Amtshaftungsansprüche für alle Geschädigten.
👉🏻 Jeder kann seine Schäden berechnen und Klage einreichen!
Hoffen wir, dass dies in Zukunft, schneller geht.
Und, dass die Regierung aufmerksam liest.
https://www.youtube.com/watch?v=Pq_q0RedfYg&feature=youtu.be
Vienna