Bezugnehmend auf diesen Text kann ich keine Haftung übernehmen und folge neutral hiermit meinem Willen und meinem Tun eine freie Presse zum Ausdruck zu bringen. Eine Freie Presse in einem Freien demokratischem Land Österreich. Wer will mir das verwehren, wenn es für den Menschen gut sein kann, er (der Mensch) soll selber entscheiden was gut oder nicht gut für ihn ist. Sofern es nicht den Regeln des Anstandes widerspricht.
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30: Verfassunggebende Nationalversammlung vom 1. November 2014 / Öffentliche Bekanntmachung
Nachstehend findet der Leser die Öffentliche Bekanntmachung zur sofortigen Aufhebung der grundgesetzwidrigen Masken- und Lockdown-Maßnahmen sowie die Aufforderung zur Abgabe einer Willenserklärung an info-erster-rat@v-versammlung.de
Grundsätzlich gilt aber, besuchen Sie die Webseiten der www.verfassunggebende-versammlung.com und www.bundesstaat-deutschland.com und informieren Sie sich umfassend. Sie finden dort auch Hinweise und Links zu aktuellen Entwicklungen, Radiosendungen und Hinweise zur Kontaktaufnahme z.B. Bürgertelefon: +49 (0) 8056 – 9009787, Runder Tisch u.Ä.
Die Willenserklärung ist über eine Mail-Nachricht an info-erster-rat@v-versammlung.de oder noch besser, über die Zusendung des unterzeichneten Referendums möglich. Zudem hört die Vollversammlung den Äußerungen auf sämtlichen Demonstrationen und/oder vergleichbaren Veranstaltungen zu und kann von dort die Eindeutigkeit des Volkswillen erkennen. Wir benötigen belegbare und rechtsverwertbare Erklärungen für dieses vorgesehene Rechtsmittel.
Ende des Beitrages
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Ľudovít Kašuba: Čokoládové srdce
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