Juristen, Richter und Staatsanwälte aus dem gesamten Bundesgebiet trafen sich am 11. März online zur Gründungsveranstaltung des Netzwerkes Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA). Sie treten ein für die vollständige Wiederherstellung der Grundrechte und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Handeln des Staates.
Das Netzwerk setzt sich kritisch mit den seit dem Vorjahr bestehenden Einschränkungen durch SARS-CoV-2 auseinander. „Ein Großteil der Corona-Maßnahmen beruhe auf fragwürdigen sachlichen Grundlagen, sei von zweifelhaftem Nutzen, schieße weit über das Ziel hinaus oder sei mit dem Geist eines freiheitlichen Staates vollkommen unvereinbar“, heißt es auf der Website.
Die Juristen, Richter und Staatsanwälte fordern, den vom „Grundgesetz garantierten effektiven Rechtsschutz gegen staatliche Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte wieder flächendeckend und nicht nur in Ausnahmefällen zur Geltung zu bringen“.
„Wir dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht“
Gleichzeitig will das Netzwerk Ansprechpartner und Stimme der Kolleginnen und Kollegen in der Justiz sein, deren Arbeit und Unabhängigkeit durch anderslautende politische Vorgaben unter Druck ist.
KRiStA-Sprecher Oliver Nölken (Zivilrichter) ruft seine Kollegen dazu auf, auch unter politischem Druck mit Rückgrat und Leidenschaft für Freiheit und Rechtsstaat einzutreten: „Wir Richter und Staatsanwälte dienen nicht der Regierung, sondern dem Recht.“
Denn es sei Zeit, aufzustehen und seine Stimme zu erheben. „Wenn Regierungen und Behörden willkürlich die Freiheit der Bürger einschränkten und die Parlamente von Bund und Ländern die Regierungen nicht mehr wirksam kontrollierten, müsse sich die Justiz als die letzte Verteidigungslinie des Rechtsstaats bewähren.“
Im Vorstand sind unter anderem Dr. Pieter Schleiter (Strafrichter) aus Berlin, Dr. Maren Lode (Sozialrichterin) aus Sachsen-Anhalt und Richard Haakh (pensionierter Verwaltungsrichter) aus Baden-Württemberg. Mit dabei ist auch Thomas Braunsdorf (früherer Strafrichter) aus Brandenburg, der mehrere Jahre im Institut für Arzneimittel des damaligen Bundesgesundheitsamts tätig war.
Schleiter hält die Corona-Politik in Deutschland für „verfassungswidrig“
Dr. Schleiter ist unter anderem durch Verfassungsbeschwerden gegen das Infektionsschutzgesetz, die Sars-CoV-2-Eindämmungsverordnung und die Sars-CoV-2-Quarantäneverordnung Brandenburg, die Sars-CoV-2-Verordnung Berlin sowie gegen den Umgang der Bundeskanzlerin und der 16 Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten (Bund-Länder-Konferenzen) mit der Corona-Pandemie bekannt geworden.
Auf die Frage, ob er den handelnden Personen Absicht unterstelle, erläutert der Strafrichter in der „Welt“, dass zwar wohl nicht diese als höchste Stufe des Tatvorsatzes im juristischen Sinne anzunehmen sei.
Lege man jedoch die Definition für den bedingten Vorsatz [nach Absicht und Willentlichkeit die schwächste Vorsatzform im Strafrecht; ET] im Hinblick auf eine Verletzung des Amtseids an, wäre das Handeln der Verantwortlichen durchaus als vorsätzlich zu qualifizieren:
„Wenn ein Politiker es für möglich hält, dass er gegen die Verfassung verstößt, aber trotzdem handelt, weil es ihm wichtiger ist, ein anderes Ziel zu verfolgen, dann ist das vorsätzlich im juristischen Sinne. Das gilt ähnlich für einen Raser, der eine Tötung zwar nicht beabsichtigt, aber billigend in Kauf nimmt – und zwar auch dann, wenn er es nur für möglich hält, dass durch sein Handeln jemand ums Leben kommt.“
Derzeit gehe die Tendenz dahin, dass dem übergeordneten Ziel des Gesundheitsschutzes alles andere untergeordnet würde. Es gäbe aber nicht das „Supergrundrecht Leben“, sondern eine Vielzahl unterschiedlicher Bedürfnisse von 83 Millionen Menschen in Deutschland, die durch einen umfassenden Kanon an Grundrechten geschützt seien.
„Diese Rechte sind auch Abwehrrechte gegenüber dem Staat“, unterstreicht Schleiter. Wolle der Staat darin eingreifen, müsse er dies in jedem Fall legitimieren und notfalls eine Güterabwägung vornehmen. In der Pandemie seien über 80 Prozent dieser Grundrechte betroffen – diese Abwägung sehe er jedoch nicht. (ks)
Anwaelte und Richter dienen auslaendischen Vereinen und sind dem internationalem See-Handels- und Vertragsrecht (Piratenrecht, schwarz) unterworfen.
Wenn man sie fragen wuerde unter welcher Jurisdiktion/Gesetze/Vertraege sie handeln, beluegen sie dich oder sie geben keine Antwort.
Die Justiz agiert ausserhalb allem Rechts das von Menschen erdacht wurde und ist nur eine Fiktion. Deswegen koennnen sie auch nur mit Fiktionen PERSONEN/NAMEN/SACHEN interagieren. Es sind legislative Richter, also Legislative, Judikative und Exekutive in einem. Gruesse von Roland Freissler, der hat sich mal klar ausgedrueckt. "Was Recht ist und was nicht, bestimme ich."
Gerichtsverhandlungen sind Totentaenze oder eine Totenkultveranstaltung. Oder warum ziehen sie ihre schwarzen Roben an wenn sie ihre Theater abziehen.
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Klage von Dr. Fuellmich in Amerika abgewiesen.
Sehr wahrscheinlich werden viele Menschen ihr Geld verloren haben.
Es tut mir leid zu sagen:
„KEIN Anwalt wird uns aus dieser Lage befreien.“
Nur wir selbst.
Durch echten Widerstand.
Habt Mut!
Quelle: Elijah Tee
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Spätestens bei der nächsten Verhandlung einer Gruppenvergewaltigung, oder einer Vergewaltigung eines Kindes, oder bei Totschlag von Eingeborenen wird es zeigen, ob diese Richter und Staatsanwälte tatsächlich dem Recht dienen und nicht der Regierung. Denn dann kommen Skandalurteile, wie in den letzten Jahren am laufenden Band produziert, nicht mehr vor, oder doch? Es spielt doch keine Rolle, wer wen ermordet. Mord oder Totschlag bleibt immer Mord oder Totschlag.
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Solange die Regierung der Staatsanwaltschaft gegenüber weisungsbefügt ist und anordnen kann, welche Fälle behandelt werden oder nicht, kann es sich nur um Absichtserklärungen handeln.
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Ein Land, daß so ein Netzwerk zum Herstellen der Grundrechte der Bürger braucht, ist in einem unglaublich traurigen Zustand.
Diesen Zustand verdanken wir Frau M_erkel.
Wann wird diese Frau zum Rücktritt gezwungen?
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Ladies Of Soul - I'll Be There Live At The Ziggo Dome 2014
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