Sonntag, 16. Januar 2022

Ausgangssperre, Maskenzwang, Bußgelder usw. C_orona Verteidigung für Deutschland

  Diesen Text hat mir ein Vereinsmitglied zugesandt, der sich zu spät von einem Rechtsanwalt hat vertreten lassen, und draufzahlte. Ich stelle ihn hier ein,,, kann aber natürlich keinerlei Garantie für die Richtigkeit übernehmen.

Ich würde normal so was ja nie hier einstellen, nur leben wir in einer so verzweifelten Zeit, dass jeder Strohhalm einem Leser helfen könnte.

Bei uns in Österreich gibt es den Spruch: sagst du JA zur Polizei bleibst du da, sagst du NEIN gehst du heim. Das ist schon seit 100 Jahren gültig und hat sich nicht geändert. Immer wollen dir  Obrigkeiten einen Strick drehen, nur selten wird Recht gesprochen. Das sind Erfahrungswerte.


 

C_orona-Verteidigung
 

 

(Ausgangssperre, Maskenzwang, Bußgelder UND ANDERES)
 

Es ist immer besser sich freundlich und liebevoll zu verhalten. Wenn die Kräfte gegenüber sich aber menschenfeindlich verhalten, dann beachtet folgenden Leitfaden. Das gilt etwa, wenn ihr mit der Polizei oder anderen „Behörden“ zu tun habt.

 
Ich sage gegenüber der Polizei vor Ort:

 
„Korrigieren sie mich, wenn ich mich irre, aber die Polizei ist doch mittlerweile ein privates Dienstleistungsunternehmen, das heißt, sie müssen zunächst hoheitliche Befugnisse
nachweisen.“

 
Quelle: 

Oberlandesgericht Frankfurt – Verfahren 03_01_2020 – 2 Ss-Owi 963/18

 

 
Ungeachtet der Quelle und auch wenn sie dies verneinen, müssen sie sich zuerst legitimieren, dass sie hoheitliche Rechte mir gegenüber haben.

 
Allerdings sieht die typische Vorgehensweise der Polizei (und aller „Behörden“) so aus:

 
Sie machen euch einen Vorwurf und warten, dass ihr euch rechtfertigt.

 
Nein! Wir sind souverän und wir stellen die Fragen!
 

Das bedeutet, ich agiere so:
 

Wenn im Auto: 

 Scheibe oben lassen und „C_orona“ durchsagen.
 

Bevor ich meine Person identifiziere: Legitimation der Bediensteten erfragen (Dienstausweis ist kein Amtsausweis). Begründung: Es könnten auch Straßenräuber sein.
 

Ich muss meine Identität nur glaubhaft machen (also keinen Ausweis oder Ähnliches zeigen)

 
Es gibt keine Pflicht, den Personalausweis dabei zu haben.

 
Personalausweis oder Pass oder andere Ausweisdokumente NIE zeigen! Das wäre eine Einlassung in die juristische Person (Menschenrechtslos, Eigentums-rechtlos, nicht grundrechtsfähig) – dann dürfen Sie mit euch machen, was sie wollen. Und das wollen wir
nicht.
 

Polizei will Aussage
 

Ich beantworte NIEMALS Fragen der Polizei (Aussageverweigerungsrecht)! Ich tue das, weil ich
den Rechtssatz kenne: „Jedes Wort kann und wird vor Gericht gegen Sie verwendet“. Das bedeutet, sie werden alles, was ich tue, gegen mich verwenden – immer!
 

Das bedeutet, ich sage:

 
Ich beantworte keine Fragen“. (Gegebenenfalls muss ich den Satz wiederholen, wenn die Polizei mich in ein Gespräch verwickeln will).
 

Polizei:

 
Wenn die Polizei den Satz sagt: „Haben sie mich verstanden?“
Ich sage:

 
„Ich habe sie gehört, aber nicht verstanden!“
Das gilt auch, wenn sie mir die Rechte vorlesen: 

Ich habe sie gehört, aber nicht
verstanden!“ 

Grund kommt aus dem Englischen:I do not understand!“ = Ich unterstehe (ihren Gesetzen) nicht.

 

 
Polizei fragt nach dem Grund (des Ausflugs)
Ich muss diese Frage nicht beantworten, siehe oben (Polizei will Aussage). Falls ich das doch möchte, dann nur wie folgt.

 
Ich sage:
Es liegt ein triftiger Grund vor“. Die Polizei muss nun beweisen, dass kein triftiger Grund vorliegt – das können sie nicht.


Polizei will Aussage erzwingen oder wird unfreundlich
Das wird das bestraft nach:

 
§240 StGB Nötigung
§344 StGB Verfolgung Unschuldiger
§343 StGB Aussageerpressung
§132 StGB Amtsanmaßung
§302 StGB Amtsmissbrauch
 

 

Ich sage:
Ich weise die Polizei darauf hin, daß sie die Staatshaftung vollständig verlieren, wenn sie weiter machen. Außerdem haften sie als Polizisten gemäß §823 und §839 BGB privat und vollumfänglich.

 

Zusätzlich droht ein Eintrag in das MiStra-Register, sodaß
zukünftige Beförderungen erst mal ausgeschlossen sind.“

 
Das bedeutet insbesondere eine Namensunterschrift vom Aussteller.  

Eine Namensunterschrift ist leserlich, vollständig und erkennbar (keine Paraphe, kein Krickelkrackel). Das findet ihr in der BRD so gut wie nie.

 
Bei E-Mail oder elektronischer Form, muß eine digitale Signatur ein gesondertes Zertifikat
enthalten – dieses Zertifikat anfordern, 3 Tage Antwortzeit einräumen! Sonst ist ihre E-Mail ungültig.

 
Ansonsten wird von unserer Seite aus gar nichts getan und das Schreiben als ungültig angesehen.

 
Bei einem „Verwaltungsakt“: §44 VWVFG Schriftform:
„Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegendem Fehler
leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.“

 

 

 
Infos zu C_orona

 
Die C_orona-„Schutzverordnung“ wurde nie unterschrieben und hat keine Rechtskraft und ist damit ungültig. Das heißt,
sie sind auf eure Einwilligung angewiesen, die sie mit Angst und Unwissen erzwingen. Außerdem ist es eine
„Verordnung“ und kein „Gesetz“ – ein wichtiger Unterschied!
Eine gute Handlungsoption ist, zu sagen:

 
Ich tue, was sie sagen, wenn die rechtlichen Grundlagen geklärt sind!
oder

 
Ich tue, was sie sagen, wenn Sie mir nachweisen, daß sie hoheitliche Befugnisse/Rechte haben!

 
Das ganze nennt sich „Bedingte Annahme“. Wenn sie die rechtlichen Grundlagen wahrheitsgetreu klären würden,
würden sie aufdecken, dass sie keine hoheitlichen Befugnisse haben – also werden sie das nie tun – also müsst ihr deren Anweisungen nie befolge