Samstag, 24. September 2022

AT: RA Roman Schissler (Rechtsanwälte für Grundrechte in Österreich) - sind Gesetze Auslegungssache? was soll man denken? Denken darf man doch noch?

 https://www.afa-zone.at/allgemein/die-willkuer-der-exekutive-animap/


 

AT: RA Roman Schissler (Rechtsanwälte für Grundrechte in Österreich) Interview mit Alexander Ehrlich

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Wie weit reicht das "Recht auf Leben" in Deutschland und Österreich? Am Rande des Freiheitsmarsches in Graz am 02.01.2021 interviewte Alexander Ehrlich (#honkforhope) den österreichischen Rechtsanwalt Dr. Roman Schissler zum Thema "Menschenrecht auf Leben", in Hinblick auf drei Urteile des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Vergleich: Amoklauf, Querdenken-Demo, Flugzeugabschuss
 
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Die Willkür der Exekutive – ANIMAP

ANIMAP ist eine mediale Plattform, bei der sich Unternehmen zusammengeschlossen haben, um gegen die Diskriminierung von Mitbürgern, welche sich nicht „impfen“ lassen, aufzutreten.


Dazu ist anzumerken, daß es sich hierbei nicht um eine Impfung, sondern um eine Gentherapie handelt.

Dieses elektronische Branchenverzeichnis ermöglicht es Personen, welche es ablehnen, sich durch diese Spritzen verabreichen zu lassen, einigermaßen am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und sich mit Produkten und Dienstleistungen zu versorgen. 

Wie dringend nötig dies Initiative ist, zeigen die laufenden Berichte über die Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ und vor allem die Assessmentberichte der EMA (Corona-Links – RA Dr. Roman Schiessler (ra-dr-schiessler.at) selbst, welche zu den bedingten Zulassungen geführt haben. 

Aufgrund dieser Assessmentberichte wurden die antragstellenden und impfstoffherstellenden Unternehmen bis zum Ende des Jahres 2023 verpflichtet, weitere Nachweise über die Verträglichkeit ihrer „Impfstoffe“ zu erbringen, um weiter im Besitz der Zulassung zu bleiben. Dies allein zeigt, welches Risiko man eingeht, wenn man sich einer solchen „Therapie“ als gesunder Mensch unterzieht. 

Tatsche ist daher, daß diese Unternehmen nur ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, Personen über die katastrophalen Nebenwirkungen dieser „Impfungen“ aufzuklären und sie vor allem zu bewegen, sich zu informieren bevor sie irreversible Schritte unternehmen. 

Genau diese Unternehmer bekamen wegen ihrer Eintragung in das Branchenverzeichnis ANIMAP, das gegen die Diskriminierung „Ungeimpfter“ auftritt, ungebetenen Besuch von der Exekutive. Die Anweisung hierzu soll von höchster Dienststelle erfolgt sein. 

Wichtig zu wissen ist, daß es sich bei diesem Branchen- und Produkteverzeichnis (Startseite von animap.at) um Unternehmen aller Branchen – auch Ärzte sind darunter – handelt, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren. Es wird somit niemand ausgegrenzt oder diskriminiert, da alle Menschen Zutritt zu diesen Unternehmen haben. Die derzeit 1211 Anbieter verzichten ausdrücklich auf einen „Impfnachweis“.

 Die drohende Impfapartheid wird somit abgelehnt und ihr aktiv entgegengewirkt. Der freie Zugang zu Produkten und Dienstleistungen soll für alle gesichert sein. 

Die Eintragung in dieses Verzeichnis ist für jeden Unternehmer kostenlos. 

Die Plattform stellt sich wie folgt vor: 

„Als Folge von Corona und dem politischen Umgang mit diesem Virus bilden sich in der Bevölkerung immer tiefer werdende Gräben. Mit dem geplanten Impfpass werden in naher Zukunft all jene Menschen benachteiligt und ausgegrenzt, welche sich aus gesundheitlichen Bedenken keinen dieser unerforschten Covid-19 Impfstoff spritzen lassen wollen. Die Antwort auf diese drohende Impfapartheid lautet animap.at.

Dabei handelt es sich um ein Branchen- und Produkteverzeichnis für Unternehmen aller Branchen, welche in Bezug auf die Covid-19 Impfung niemanden ausgrenzen, sondern allen Menschen freien Zugang zu ihren Produkten und Dienstleistungen gewähren.

Sind auch Sie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung von Menschen, welche sich nicht bedenkenlos impfen lassen wollen? Klicken Sie hier, um Ihr Unternehmen kostenlos einzutragen.“ 

Es ist klar, daß gegen eine solche Vorgehensweise der Exekutive entschieden vorgegangen werden muß. Das wichtigste Mittel dagegen ist die Maßnahmenbeschwerde, welche beim jeweils zuständigen Landesverwaltungsgericht direkt einzubringen ist. 

Allein der Besuch rechtfertigt eine solche Beschwerde, da er unmittelbar geschäftsschädigend wirken soll. Es soll für alle wahrnehmbar der allgemeine Eindruck der Illegalität vermittelt werden, um so die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens zu behindern und wenn möglich völlig zum Erliegen bringen. 

Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, daß alle Beamten und öffentlich Bediensteten von der Allgemeinheit finanziert und bezahlt werden und bisher ohne wirtschaftlichen Nachteil durch den Coronawahnsinn gekommen sind. 

Trotzdem wird unter Mißachtung der Rechtslage und hier ist es vor allem der Gleichheitssatz, welcher ein sachliches Vorgehen des Gesetzgebers und der Exekutive gebietet (Staatsgrundgesetz von 1867 – Artikel 2 StGG; Artikel 7 B-VG und Artikel 14 EMRK) ein derartiges Vorgehen zum weiteren Nachteil von Unternehmen und somit auch der gesamten Gesellschaft an den Tag gelegt. 

Der Gleichheitssatz ist daher in seiner wesentlichen Aussage ein Diskriminierungsverbot. 

Daß dieses Vorgehen unsachlich ist, ergibt sich allein schon aus den eingangs erwähnten Assessmentberichten der EMA, welche nur zu einer bedingten Zulassung der „Impfstoffe“ geführt haben und den antragstellenden Herstellern eine Reihe von Auflagen (special obligations) erteilt haben. 

Eine Störung der öffentlichen Ordnung kann so jedenfalls nicht begründet werden, das Einschreiten der Polizei ist in einem solchen Fall als glatte Willkür, als eindeutiger Übergriff, als Polizeistaatmethode zu bezeichnen. Gerechnet wird damit, dass sich die Unternehmer nicht dagegen zu Wehr setzen, da sie über die Bedingungen und Auflagen, welche den „Impfstoffherstellern“ erteilt wurden, nicht Bescheid wissen. 

Auf die Resolution des Europarates 2361/2021 vom 27.01.2021 wird in diesem Zusammenhang verwiesen. 

Beschlossen wurde, daß die Impfung nicht verpflichtend sein und niemand deswegen diskriminiert werden darf, weil man nicht geimpft ist. Die Europäische Union und deren Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, jegliche Diskriminierung von „Ungeimpften“ hintanzuhalten. 

Wichtig ist, dass bei einem solchen „Besuch“ der Exekutive die Daten der einschreitenden Beamten (Dienstnummer) zu verlangen sind und man vor allem einen kühlen Kopf behalten sollte. Es besteht bei der Sachlage kein Grund, sich eines unrechten Verhaltens bewusst zu sein und es sind alle Unternehmen aufgefordert, diesen Weg unbeirrt weiterzugehen und konsequent rechtlich dagegen vorzugehen. 

Wien, am 25.05.2021RA Dr. Roman Schiessler

 

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