Montag, 5. Dezember 2022

Pubertätsblocker – Wer haftet für die Verstümmelung der Kinder?

 


 

Pubertätsblocker – Wer haftet für die Verstümmelung der Kinder?
25.11.2022www.kla.tv/24222

Das Motto des diesjährigen Weltkindertags am 20. September 2022 lautete „Gemeinsam für Kinderrechte“. Kinder haben ein Recht auf Schutz und Fürsorge durch ihre Eltern und müssen vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt geschützt werden. Doch höchst fraglich ist hierbei, ob auch das deutsche Familienministerium den Schutz und die Fürsorge unserer Kinder ernst nimmt. Denn genau diese sich „Familien“-Ministerium nennende staatliche Stelle ermutigt Kinder, vor der Pubertät Pubertätsblocker zu nehmen, damit sie genug Zeit haben, sich zu überlegen, welches Geschlecht sie haben wollen. Nachzulesen auf der Internetseite regenbogenportal.de des „Familien“-Ministeriums. Wie cool oder uncool dieses Angebot des „Familien“-Ministeriums ist, wollen wir in dieser Sendung unter die Lupe nehmen. 1. Pubertätsblocker ist Körperverletzung Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) macht vor allem auf den statistisch nachweislichen Automatismus aufmerksam, dass eine einmal eingeleitete Behandlung mit Pubertätsblockern bei Kindern nahezu immer am Ende zu operativen Maßnahmen führe. Pubertätsblocker können daher als Körperverletzung eingestuft werden, da sie zu Schäden an Knochenwachstum und Gehirnentwicklung führen können, sowie psychische Störungen und Unfruchtbarkeit hervorrufen können. Minderjährige Kinder wurden vom Gesetz bis jetzt dahin gehend geschützt, dass manche Entscheidungen, deren langfristige Tragweite sie nicht einschätzen können, von ihren Eltern getroffen werden. Im geplanten Selbstbestimmungsgesetz sollen nach dem Wunsch der Transverbände und der Grünen Kinder mithilfe von Pubertätsblockern ohne die Zustimmung der Eltern jährlich ihr Geschlecht ändern können, und zudem auch ihren Namen. 2. Starke Nebenwirkungen bei Pubertätsblockern Das kanadische Online-Magazin The Post Millennial hat in einem Artikel Informationen veröffentlicht, die vom Gender Pathway Service (GPS) des Kinderkrankenhauses in London/Ontario stammen. Minderjährigen Kindern, die an Genderdysphorie (Erklärung: Psychische Geschlechtsidentitätsstörung) leiden, wird unter anderem der Einsatz von Pubertätsblockern ohne vorherige Erstbegutachtung durch spezialisierte Fachärzte empfohlen. Wie der Website des Medikaments Lupron Depot zu entnehmen ist, ist das Medikament zwar für die Behandlung zahlreicher Krankheiten, wie z.B. Prostatakrebs, Endometriose oder einer verfrüht einsetzenden Pubertät zugelassen. Eine Nutzung als Pubertätsblocker ist aber nicht genannt. Einige Nebenwirkungen dieses Medikaments, das schon kleinen Kindern verabreicht werden soll, sind die Verdünnung der Knochen, Vaginalblutungen, Krampfanfälle, Depressionen und Gewichtszunahme. Erschreckend ist, dass dieses Medikament trotz der starken Nebenwirkungen auch Kleinstkindern verabreicht wird, ohne zu wissen, ob es überhaupt wirkt. Denn auf der Packungsbeilage steht: „Es ist nicht bekannt, ob Lupron Depot-PED bei Kindern unter 2 Jahren sicher und wirksam ist“! 3. Sterilisation des Kindes durch Pubertätsblocker Jeder soll sein, wie er möchte, und niemand soll ihn davon abhalten, ganz gleich welche schwerwiegenden langfristigen Folgen es für ihn hat. Mit dieser Pippi-Langstrumpf-Ideologie ist nun jeder Arzt straffrei, der ein Kind in eine frühe Behandlung mit Pubertätsblockern führt und damit massive körperliche Schäden am Kind und auch dessen dauerhafte Unfruchtbarkeit riskiert. Strafbar hingegen macht sich ein Mediziner, wenn er auch nur schon versucht, das Kind von Pubertätsblockern fernzuhalten, selbst dann, wenn er ergebnisoffen berät. Die Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft (DGSMTW) weist darauf hin, dass durch Pubertätsblocker schon frühzeitig ein Weg in die Infertilität (Erklärung: Sterilisation/wiederholte Fehlgeburten) gebahnt wird, obwohl dies bei Kindern durch andere Gesetze strengstens verboten ist. Denn sowohl Paragraf 2 des Kastrationsgesetzes als auch Paragraf 1631c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) verbieten, dass Eltern oder das Kind in eine Sterilisation einwilligen dürfen! 4. Pubertätsblocker in Großbritannien verboten Der High Court des Vereinigten Königreichs verbietet Pubertätsblocker zugunsten einer jungen Frau, die sich als Jugendliche zunächst für die Einnahme von Pubertätsblockern und dann für eine „Geschlechtsumwandlung“ entschieden hatte und diese Entscheidung heute bereut. Die 23-jährige Keira Bell sagte, dass die ihr als Teenager verschriebenen Pubertätsblocker ihren Körper irreparabel geschädigt haben. Als sie diese Entscheidung als Teenager getroffen hatte, konnte sie die Risiken oder langfristigen Folgen nicht absehen. Dem stimmten die Richter in ihrer Entscheidung zu: Es sei „zweifelhaft, dass ein 14- oder 15-jähriges Kind die langfristigen Risiken und Konsequenzen der Gabe von Pubertätsblockern verstehen und einschätzen“ könne. Urteilen Sie selbst, wie ernst das deutsche Familienministerium den Schutz und die Fürsorge unserer Kinder nimmt, wenn es Kinder ermutigt, Pubertätsblocker zu nehmen und Ärzte quasi zwingt, diese auf Wunsch zu verschreiben. Sollten Sie den Eindruck haben, dass das Familienministerium nicht wirklich um das Wohl der Bevölkerung bemüht ist, dann nehmen Sie die Verantwortung selbst in die Hand und verbreiten Sie diese Sendung, um schlimmste Schäden zu minimieren.

von tz.