Straches Anwälte machen Strafanzeigen überrall in Deutschland und Österreich.
https://philosophia-perennis.com/2019/06/03/strache-geht-nun-juristisch-gegen-spiegel-und-sueddeutsche-vor/
Heinz-Christian Straches Anwalt hat nun Strafanzeige gegen
alle Personen und Institutionen erstattet, „die für Herstellung,
Verbreitung und Veröffentlichung des Videos mitwirkend verantwortlich
sind“ – darunter auch die Verantwortlichen bei „Spiegel“ und
„Süddeutsche“, die das auf kriminellem Wege erstellte Video zuerst
veröffentlicht haben.
Wie die Staatsanwaltschaft München
verschiedenen österreichischen Medien mitteilte, geht Strache nun auch
gegen „Spiegel“ und „Süddeutsche“ vor. Straches deutscher Rechtsanwalt
hat bereits am vergangenen Freitag bei den Staatsanwaltschaften in
München und Hamburg, wo die Redaktionen der beiden Relotius-Blätter
sitzen, „schriftlich Strafanzeige gegen alle Personen gestellt, die für
die Herstellung, Verbreitung und Veröffentlichung des sogenannten
Ibiza-Videos mitwirkend verantwortlich sind“.
Nicht nur Erstellung des Videomaterials, auch
Veröffentlichung war illegal
Nicht
nur die Entstehung und Weitergabe des Videos beruhte bereits auf einer
schweren Straftat. An dieser war der „Spiegel“ und die SZ vermutlich
nicht beteiligt. Und dennoch sind beide ebenfalls durch die
Veröffentlichung des Videos mit großer Wahrscheinlichkeit kriminell
geworden. Im § 201a StGB heißt es nämlich (in Nr. 3):
„Mit
Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,
wer eine durch eine Tat nach den Nummern 1 oder 2 hergestellte
Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht und
dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person
verletzt.“
Das hätte vermutlich sogar gegolten, wenn der
Spiegel das Video nicht veröffentlicht, sondern nur die Dialoge
transkripiert und bekannt gemacht hätte (§ 201 Absatz 2 Satz 1:
Strafbarkeit, wenn das abgehörte nichtöffentliche Wort eines anderen im
Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitgeteilt
wird).
Auch Anzeige in Wien erstattet
In Wien hatte
Strache schon kurz nach Veröffentlichung des Videos gegen den Wiener
Anwalt M., den Detektiv Julian H. und die angebliche Oligarchennichte
aus Russland als „mögliche Mittäter“ bei der Erstellung des Videos
Anzeige erstattet.
Weil Philosophia Perennis bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen hatte,
dass „Spiegel“ und „Süddeutsche“ mit der Veröffentlichung illegal
gewonnener Erkenntnisse nicht nur moralisch verwerflich und
journalistisch unethisch, sondern auch juristisch problematisch agiert
hätten, wurde die Reichweite der Links auf PP von Facebook mit Berufung
auf einen dpa-Faktencheck stark eingeschränkt.
im Laufe des
Verfahrens wird sich nun zeigen, ob der dpa-Faktenchecker und Facebook
sich erneut als die gezeigt haben, die die eigentlichen
Fakenews-Verbreiter sind.
***