Donnerstag, 7. Mai 2020

Auch ich werde bald täglich nach Kommuniktion mit SHAEF befragt ... vielleicht hilft das..


https://wissenschaft3000.wordpress.com/2020/03/31/sheaf-gesetz-allierten-kommandantur-in-stuttgart/?fbclid=IwAR0ASKJiRYdpPox3b9S-8uhplcl71c6hIZ7BwFA6eX3C-majW8TjTlcNs9I



SHEAF-Gesetz – Allierten Kommandantur in Stuttgart

Weil immer wieder Anfragen kamen und Beiträge unvollständig wurden, weil die Links nicht mehr funktionieren.
In der Folge eine direkte Antwort von Shaef an einen Herrn Pohorelly:

SHEAF-Gesetz – Allierten Kommandantur in Stuttgart

Ein Beitrag aus frankgerloff.wordpress.com – gibt es nicht mehr!
https://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Headquarters_Allied_Expeditionary_Force
Direkte antwort von der Kommandatur
Bezugnehmend zu ihren Schreiben folgende Erklärung… und im Anhang
ALLIIERTE GÜLTIGE GESETZE
hier Antworten auf eine Anfragefrage bei den Besatzern in Stuttgart The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM.
Anfrage vom 14.März 2010 an The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Wörtliche und vollständige Wiedergabe des Textes
The MITRE Corporation ESEO/US EUCOM, Patch Barracks Support Office, 70569Stuttgart
Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010
Sehr geehrter Herr Pohorelly,
in Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne jegliche Befugnisse, seit1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der alliierten Siegermächte.
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten Kommandantur von Berlin vom21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in Verbindung mit den Anträgen 1-6,die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht- und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.
Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52 und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.
Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947,die nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum Erfüllungsgehilfenbetrügerischer Manipulationen. Artikel V.
9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher- also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher Form eingeholt werden.
Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.
Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.
Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in ihrer Position nicht unter schreiben. Aus gleichem Grund wird eine Abschrift vom Original nicht beglaubigt.
Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als DEUTSCHLAND zu bezeichnen!


 

DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk mit:“…. es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert…“.Eine Firma wie die Bundesrepublik Deutschland GmbH hat keinerlei Hoheitsrechte!
Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF- Gesetz Nr. 2, Artikel III,IV und V §§7,8 und 9 besitzen in Deutschland volle Rechtskraft und das Strafgesetzbuch, alle Nebengesetze, Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen Tage voll gültig und in Anwendung.
Besweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt unter Nr. 76 Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung in Deutschland.
Beweisführung: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 wurde der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk Golodkowski 1996 verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und Shaef-Gesetze von den USA im vollem Umfangangewendet werden.
Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu bestreiten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden würden, ist arglistige Täuschung bzw. Betrug.
Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtlage im vollem Umfang Kenntnis.
Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF- Gesetz Nr. 52 und Nr. 53, [BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen ALLIIERTEN Kommandantur angezeigt werden.
Sollte die Bundesrepublik Deutschland- Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine Klage bei der zuständigen ALLIIERTEN KOMMENDATUR und in England auf Schadensersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung, eingereicht werden.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin, für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.
Alliiertes Hauptquartier für Baden- Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART seitdem 30. Juni 2009 15.
Kommandierender General des US European Command (EUCOM), sowie zusätzlich seit dem 02. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europader (NATO) Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland.
Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und gesetzliche Beweislage gemäß[BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL: F. Groß-Berlin Nr.5, S. 68), zu beachten Punkt 7.
Wörtliche Abschrift der [BK/O](47) 50 vom 21. Ffebruar 1947
Betrifft: Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehenden Eigentums.
Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland wie folgt an:
1) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF)- Gesetz Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD)- Befehls- Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
3) Jeder Urteilsspruch , der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Millitärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
4) Ohne vorherige schriftliche erfolgte Genehmigung der Militärregierung desSektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung im Grundbuchstattfinden betreffend Eigentum das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
5) Bevor ein zugelassenes deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einerbeweglichen oder unbeweglichen Eigentums angehende Sache handelt oder entscheidet, hat das zugelassene bzw. das zugelassene Grundbuchamt vorher schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren zugelassenen Rechtsanwälten abzugeben sind, dass Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wir im § 1angeführt ist.
6) Ohne vorherige nachgewiesene schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum befindet, dürfen keine Schritte seitens jedweder natürlicher oder juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines zugelassenen deutschen Gerichtes oder zugelassenen Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle und Konfiszierung unterliegende Eigentums angeht, wie im § 1 angeführt ist.
7) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.
Alliiertes Hauptquartier für Baden. Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART seitdem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM)sowie zusätzlich seit dem 02. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europader (NATO)
gez.: James G. Stavridis.
Bitte lassen Sie von Ihren Mitarbeitern meine Anlagen lesen und die wichtigsten Punkte erläutern.
Zitate: Das endlosen Beschuldigen des deutschen Volkes (durch Gehirnwäsche seit 1945)istwie das unablässige Schlagen auf einen blinden und gefesselten Körper behinderten!
Den Deutschen hat man durch andauernde falsche Geschichtsdarstellungen alle Argumente zur Verteidigung und Rechtfertigung genommen. So worden sie geistig gefesselt, verkrüppelt und blind gemacht!
Josef Kofler: Immer doch schreibt der Sieger die Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen stellt der Schläger die Züge. Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge. (Bertold Brecht)
Reicht ihnen das Herr ?
Ich habe es gelesen und verstanden
unterzeichnet …… ……..
Mit freundlichen Grüßen
Frank Gerloff
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Kein Deutscher besitzt Eigentum, hier der Beweis, BK/O (47) 50, zu beachten Punkt 7
Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin Abschrift: BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947
Betrifft: Angelegenheiten das unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehende Eigentum
An den: Herrn Oberbürgermeister
Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an:
1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder (SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft Anordnung einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel nicht erteilt.
3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.
4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet, darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser Anordnung bezeichnet ist.
5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt ist.
6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet, dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht, wie im $ 1 angeführt ist.
7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis, ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin
Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART
seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General des US European Command (EUCOM) sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europe der NATO.
James G. Stavridis
Quelle: Verordnungsblatt für Groß-Berlin1947
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PatchBarracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Tätigkeitsfelder:
Support Office,
Zweigstellen, Filialen oder Abteilungen:
The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Patch Barracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Fax: 0711-6877799
The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM , The Mitre Corportion
Artikel V. 9.
Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Liegt diese Genehmigung schriftlich bei Ihnen vor?
Dieses Strafgesetzbuch von 1948 vom Carl Heymanns Verlag, so wie es hier vorliegt in dieser Fassung wurde von den Alliierten als bereinigt am 22.Mai 1949 festgelegt, es besitzt volle Rechts-kraft und durfte vom Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland niemals verändert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat war.
Durch USEUCOM Stuttgart vertreten durch Herrn Lietzau bestätigt, daß alle Militärgesetze bis
zum Friedensvertrag mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.
Wenn diese Anordnungen der Militärregierungen nicht vorliegen, sind alle Beteiligten Juristen an diesem Amtsgericht Gießen nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die BRD kein Staat ist, sondern Deutschland besetzt ist und wie Ihnen bekannt ist die BRD ist nicht Deutschland. Prof. Dr. Carlo Schmid 1949 es wird kein neuer Staat gegründet sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert.
Warum unterschreiben Richter Urteile und Beschüsse nicht und warum wird eine Abschrift nicht
vom Original beglaubigt?
Wie ist es möglich, daß eine Firma wie die BRD-GmbH zu Hoheitsrechten gelangen konnte. Sie wissen, daß alle Militärregierungsgesetze z.B. Nr. 2 Artikel III , IV und V 7, 8, und 9 volle Rechtskraft in Deutschland besitzen und das Strafgesetzbuch , Nebengesetze, Kontrollratsbe-
schlüsse und das Zonenstrafrecht bis zum heutigen Tage voll gültig sind.
Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.
Verlagsarchiv 12 292. Lizenz erteilt unter Nr. 76. Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen Militärregierung.
Zudem wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, daß die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden.
Wer maßt sich an zu behaupten, daß diese Gesetze keine Anwendung finden. Sie müssten in jedem Fall von dieser wirklichen Rechtslage Kenntnisse im vollen Umfang besitzen.
Sehr geehrter Besucher dieser ungesetzlichen Zwangsversteige-rung. ÜB AZ: 2 C 1025 / 09 07551/93639-111 STO 07771/93 82 40
Sie sind im Begriff, einem Menschen mit 100% Schwerbehinderung das Obdach und Schlafstätte in ungesetzlicher Art und Weise zu entreißen. Sollten Sie trotz meiner Bitte, die Zwangsersteigerung durch dieses ungesetzliche und unmoralische Geschäft zu boykottieren, um an meine, in jungen und nur bedingt gesunden Jahren selbsterbautes Eigenheim zu kommen, so muss ich Sie hier und heute davon in Kenntnis setzen, dass ich hier und heute und bis zu meinem Lebensende in meinem Eigenheim wohnen bleibe, da ich auf Grund meiner mehrfachen Behinderung auf spezielle sanitäre Einrichtung angewiesen bin und Sie mich nur in der horizontalen Lage, Füße voraus, aus meinem Eigenheim entfernen können. Möchten Sie diese Schuld auf Ihr Gewissen laden und bis zum Ende Ihres Lebens damit einschlafen und aufwachen? Nein, bestimmt nicht!
Warum ungesetzlich:
Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern
militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung vom 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAFE – Gesetze Nr. 52, Art.1).
Die BDR, auch Bananen Republik Deutschland genannt ist kein völkerrechtlich anerkannter Staat und somit ohne jegliche Befugnisse, schon gar nicht gegen Bürger des DEUTSCHEN REICHES, eine solche Zwangsmaßnahme durchzuführen, sondern eine „BRD – Finanzagentur GmbH“ (HRB 51411 – im Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main, eingetragen am 29.08.1990 – nachdem der territoriale Geltungsbereich des Grundgesetzes gelöscht worden ist ), sondern ein organisiertes Bandentum, vergleichbar mit der Mafia auf Sizilien, bestehend aus Banditen Räubern und Dieben.
1. Festzustellen ist, dass aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin vom 21. Februar 1947 – BK/O (47) 50 niemand in der sog. Bundesrepublik Deutschland EIGENTÜMER von Grund und Boden sein kann.
2. Festzustellen ist, dass aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin vom 21. Februar 1947 – BK/O (47) 50 jeder der in der sog. Bundesrepublik Deutschland über sog. Notar Verträge in Folge Grundbucheintragungen ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein kann.
3. Festzustellen ist, dass in Zusammenhang Anträge 6 und 7 NIEMAND in der sog. Bundesrepublik Deutschland ENTEIGNET werden kann.
4. Festzustellen ist, dass in Zusammenhang der Anträge 6,7, u. 8 somit erneut eine
Zwangsversteigerung eine illegale Zwangsmaßnahme darstellt.
5. Festzustellen ist, dass Herr XXX, mangels der gesetzlichen erforderlichen Zulassung der Militärregierung ( SHAEF Gesetz Nr. 52 u. 53, BK/O ( 47 ) 50 , von den Verwaltungsbehörden der sog. Bundesrepublik Deutschland getäuscht wurde.
6. Festzustellen ist, das in Verbindung der Anträge 1 bis 6 die §§ BGB 823 –
Schadensersatzpflicht und 839 Amtspflichtverletzung gelten.
Alleine durch Missachtung der SHAFE – Gesetzte 52 + 53 , somit durch Aufkaufen von Hypotheken – Darlehen, in diesem Falle in 4. Instanz und ohne meine, bzw. unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt hat, wozu sie keinerlei Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE hat, bzw. hatte, diese uns zumindest vorgelegt, geschweige aufgeklärt hätte. Ich bzw. wir sehen uns in keinster Weise rechtlich verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin zurückzubezahlen.
Zusätzlich verstoßen Sie als Erfüllungsgehilfe einer privaten Finanzagentur GmbH gegen geltende Anordnungen der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben.