https://wissenschaft3000.wordpress.com/2020/03/31/sheaf-gesetz-allierten-kommandantur-in-stuttgart/?fbclid=IwAR0ASKJiRYdpPox3b9S-8uhplcl71c6hIZ7BwFA6eX3C-majW8TjTlcNs9I
SHEAF-Gesetz – Allierten Kommandantur in Stuttgart
Weil immer wieder Anfragen kamen und Beiträge unvollständig wurden, weil die Links nicht mehr funktionieren.In der Folge eine direkte Antwort von Shaef an einen Herrn Pohorelly:
SHEAF-Gesetz – Allierten Kommandantur in Stuttgart
Ein Beitrag aus frankgerloff.wordpress.com – gibt es nicht mehr!https://de.wikipedia.org/wiki/Supreme_Headquarters_Allied_Expeditionary_Force
Direkte antwort von der Kommandatur
Bezugnehmend zu ihren Schreiben folgende Erklärung… und im Anhang
ALLIIERTE GÜLTIGE GESETZE
hier Antworten auf eine Anfragefrage bei den Besatzern in Stuttgart The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM.
Anfrage vom 14.März 2010 an The MITRE Corporation WSEO/US EUCOM
Wörtliche und vollständige Wiedergabe des Textes
The MITRE Corporation ESEO/US EUCOM, Patch Barracks Support Office, 70569Stuttgart
Betr.: Ihre Anfrage vom 14. März 2010
Sehr geehrter Herr Pohorelly,
in Beantwortung Ihrer Anfrage hier die von den
Alliierten erlassenen Gesetze, die bei der Übernahme dieses
Hoheitsgebietes beschlossen und verkündet wurden.
1. Deutschland ist seit Ende des Zweiten Weltkrieges
kein souveräner Staat mehr, sondern ein militärisch besetztes Gebiet der
alliierten Streitkräfte.
Mit Wirkung vom 12.09.1944 wurde es durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAEF-Gesetz Nr 52, Artikel I § 1)
2. Die Bundesrepublik Deutschland ist und war nie ein
Staat, weder de jure noch defacto und zu keinem Zeitpunkt
völkerrechtlich anerkannt.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Verwalter ohne
jegliche Befugnisse, seit1990 eine Finanzverwalter GmbH im Auftrag der
alliierten Siegermächte.
3. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten
Kommandantur von Berlin vom21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann niemand
in der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin EIGENTÜMER von Grund und
Boden sein.
4. Aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierten
Kommandantur von Berlin vom21.Februar 1947 [BK/O] (47) 50, kann jeder
der in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin nur über
so genannte Notarverträge infolge von Grundbuchämtern ALLENFALLS
BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein.
5. Im Zusammenhang mit den Anträgen 6 und 7 kann
NIEMAND in der so genannten Bundesrepublik Deutschland und Berlin
ENTEIGNET werden.
6. Eine Zwangsversteigerung stellt somit im Zusammenhang der Anträge 6,7 und 8eine illegale Zwangsmaßnahme dar.
7. Die Betroffenen wurden, mangels der gesetzlich
erforderlichen Zulassung der Militärregierung (SHAEF-Gesetz Nr. 52, und
Nr. 53, [BK/O] (47) 50, von den Verwaltungsbehörden der so genannten
Bundesrepublik Deutschland getäuscht.
8. Festzustellen ist, dass bei Enteignungen in
Verbindung mit den Anträgen 1-6,die §§ BGB 823- Schadensersatzpflicht-
und 839 Amtspflichtverletzung – vorliegt.
Alleine durch Missachtung der SHAEF-Gesetze Nr. 52
und Nr. 53, wurde somit durch Ankauf von Hypotheken-Darlehen ohne unsere
Zustimmung ein unrechtmäßiges Geldgeschäft getätigt, da keinerlei
vorher erwirkte Lizenz der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE vorlag, geschweige
denn über den rechtlichen Tatbestand Aufklärung erfolgt wäre.
Es ist niemand rechtlich verpflichtet, irgendwelche
Gelder oder Gebühren weiterhin zu zahlen. Zusätzlich verstößt die
Bundesrepublik Deutschland als private Finanzverwalter GmbH gegen
geltende Anordnungen und Rechte der ALLIIERTEN STREITKRÄFTE von 1947,die
nach wie vor Gültigkeit haben und macht sich damit zum
Erfüllungsgehilfenbetrügerischer Manipulationen. Artikel V.
9. Militärregierungsgesetz Nr. 2.- Deutsche Gerichte
niemand darf in der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung der
Militärregierung als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt
tätig werden!
Die Genehmigung einer solchen Tätigkeit muss vorher-
also vor Beginn der Tätigkeit- für jeden Einzelfall in schriftlicher
Form eingeholt werden.
Durch US EUCOM Stuttgart, vertreten durch Herrn
Lietzau wird ausdrücklich bestätigt, dass alle Militärregierungsgesetze
bis zum Abschluss eines Friedensvertrages mit Deutschland als Ganzem in
seinen Grenzen vom 31. Dezember 1937 volle Rechtskraft besitzen.
Wenn aber die Anordnungen der Militärregierung nicht
körperlich für jeden einzelnen Fall vorliegen, sind alle beteiligten
Juristen an jedem bundesdeutschen Gericht nur privat haftende und privat
handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die Bundesrepublik
Deutschland zu keiner Zeit ein Staat ist oder jemals war.
Richter können demnach Urteile und Beschlüsse in
ihrer Position nicht unter schreiben. Aus gleichem Grund wird eine
Abschrift vom Original nicht beglaubigt.
Bis 1990 war die Bundesrepublik Deutschland der
Verwalter im Auftrag der Alliierten, weil Deutschland als Ganzes besetzt
wurde. Der Bundesrepublik Deutschland ist es nicht gestattet sich als
DEUTSCHLAND zu bezeichnen!
DEUTSCHLAND ist gemäß alliierten Besatzungsgesetz und
der UNO-Festlegung ausschließlich das Deutsche Reich oder Deutschland
als Ganzes und keinesfalls die Bundesrepublik Deutschland!
Prof. Dr. Carlo Schmid teilte 1949 dem deutschen Volk
mit:“…. es wird kein neuer Staat gegründet, sondern Westdeutschland als
provisorisches Konstrukt neu organisiert…“.Eine Firma wie die
Bundesrepublik Deutschland GmbH hat keinerlei Hoheitsrechte!
Alle Militärregierungsgesetze z.B. SHAEF- Gesetz Nr.
2, Artikel III,IV und V §§7,8 und 9 besitzen in Deutschland volle
Rechtskraft und das Strafgesetzbuch, alle Nebengesetze,
Kontrollratsbeschlüsse und das Zonenstrafrecht sind bis zum heutigen
Tage voll gültig und in Anwendung.
Besweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948,
Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.Verlagsarchiv 12 292, Lizenz erteilt
unter Nr. 76 Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der
amerikanischen Militärregierung in Deutschland.
Beweisführung: Nach dem Militärregierungsgesetz Nr.
53 wurde der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalk
Golodkowski 1996 verurteilt. Damit ist der Beweis erbracht, dass die
Militärregierungsgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle und
Shaef-Gesetze von den USA im vollem Umfangangewendet werden.
Angesichts dieser Beweislage zu argumentieren und zu
bestreiten, dass diese Gesetze keine Anwendung finden würden, ist
arglistige Täuschung bzw. Betrug.
Jedes Mitglied der Alliierten Kommission hat von dieser Rechtlage im vollem Umfang Kenntnis.
Alle Banken, die diese Rechtslage missachten, werden
wegen fortlaufenden Verstoßes gegen das SHAEF- Gesetz Nr. 52 und Nr. 53,
[BK/O] (47) 50 bestraft und müssen bei der zuständigen ALLIIERTEN
Kommandantur angezeigt werden.
Sollte die Bundesrepublik Deutschland-
Scheingerichtsbarkeit wagen, im Einklang mit den aktiven Interessen
Zwangsversteigerungen durchzuführen, muss gegen das Scheinurteil eine
Klage bei der zuständigen ALLIIERTEN KOMMENDATUR und in England auf
Schadensersatz sowie auf Beihilfe zum Betrug und der Rechtsbeugung,
eingereicht werden.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin, für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.
Alliiertes Hauptquartier für Baden- Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART seitdem 30. Juni 2009 15.
Kommandierender General des US European Command
(EUCOM), sowie zusätzlich seit dem 02. Juli 2009 der 16. Supreme Allied
Commander Europader (NATO) Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin
für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland.
Kein Deutscher besitzt Eigentum, Feststellung und
gesetzliche Beweislage gemäß[BK/O] (47) 50 vom 21. Februar 1947 (VOBL:
F. Groß-Berlin Nr.5, S. 68), zu beachten Punkt 7.
Wörtliche Abschrift der [BK/O](47) 50 vom 21. Ffebruar 1947
Betrifft: Angelegenheiten des unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehenden Eigentums.
Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet für Berlin und die Bundesrepublik Deutschland wie folgt an:
1) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung
der Militärregierung des betreffenden Sektors, in dem sich das Eigentum
befindet, darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen
oder ausüben in den Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF)- Gesetz Nr.
52 der amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung
oder (SMAD)- Befehls- Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der
Kontrolle unterliegende oder unter der Kontrolle stehende Eigentum bzw.
das Kraft Anordnung einer der Besatzungsbehörden eingezogene oder der
Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung
vor dem 08. Mai 1945entstanden sind, wird obige Genehmigung in der Regel
nicht erteilt.
3) Jeder Urteilsspruch , der bereits gefällt wurde
oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne
Bewilligung der Millitärregierung des Sektors, in welchem sich das
Eigentum befindet, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche
Maßnahmen zur Durchsetzung eines solchen Urteilsspruches ist ungültig.
4) Ohne vorherige schriftliche erfolgte Genehmigung
der Militärregierung desSektors, in dem sich das Eigentum befindet, darf
keine Eintragung im Grundbuchstattfinden betreffend Eigentum das der
Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser
Anordnung bezeichnet ist.
5) Bevor ein zugelassenes deutsches Gericht oder das
Grundbuchamt in einerbeweglichen oder unbeweglichen Eigentums angehende
Sache handelt oder entscheidet, hat das zugelassene bzw. das zugelassene
Grundbuchamt vorher schriftliche Erklärungen von allen am Verfahren
interessierten Parteien anzufordern, die in allen Einzelheiten
wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden Parteien oder deren
zugelassenen Rechtsanwälten abzugeben sind, dass Eigentum der Kontrolle
oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wir im § 1angeführt ist.
6) Ohne vorherige nachgewiesene schriftlich erteilte
Genehmigung der Militärregierung des Sektors, in dem sich das Eigentum
befindet, dürfen keine Schritte seitens jedweder natürlicher oder
juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines
zugelassenen deutschen Gerichtes oder zugelassenen Grundbuchamtes
durchzusetzen oder auszuführen, die der Kontrolle und Konfiszierung
unterliegende Eigentums angeht, wie im § 1 angeführt ist.
7) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis,
ihre Bestimmungen zu beachten, stellt eine grobe Verletzung eines
Befehls der Militärregierung und der Besatzungsbehörden dar und wird
demgemäß bestraft.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur für Berlin und der Bundesrepublik Deutschland.
Alliiertes Hauptquartier für Baden. Württemberg
Landeshauptstadt STUTTGART seitdem 30. Juni 2009 15. Kommandierender
General des US European Command (EUCOM)sowie zusätzlich seit dem 02.
Juli 2009 der 16. Supreme Allied Commander Europader (NATO)
gez.: James G. Stavridis.
Bitte lassen Sie von Ihren Mitarbeitern meine Anlagen lesen und die wichtigsten Punkte erläutern.
Zitate: Das endlosen Beschuldigen des deutschen
Volkes (durch Gehirnwäsche seit 1945)istwie das unablässige Schlagen auf
einen blinden und gefesselten Körper behinderten!
Den Deutschen hat man durch andauernde falsche
Geschichtsdarstellungen alle Argumente zur Verteidigung und
Rechtfertigung genommen. So worden sie geistig gefesselt, verkrüppelt
und blind gemacht!
Josef Kofler: Immer doch schreibt der Sieger die
Geschichte des Besiegten. Dem Erschlagenen stellt der Schläger die Züge.
Aus der Welt geht der Schwächere und zurück bleibt die Lüge. (Bertold
Brecht)
Reicht ihnen das Herr ?
Ich habe es gelesen und verstanden
unterzeichnet …… ……..
Mit freundlichen Grüßen
Frank Gerloff
——————
Kein Deutscher besitzt Eigentum, hier der Beweis, BK/O (47) 50, zu beachten Punkt 7
Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin Abschrift: BK/O (47) 50 v. 21. Februar 1947
Betrifft: Angelegenheiten das unter der Kontrolle der Besatzungsbehörden stehende Eigentum
An den: Herrn Oberbürgermeister
Die Alliierte Kommandantur Berlin ordnet wie folgt an:
1.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung
der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet,
darf kein deutsches Gericht die Zuständigkeit beanspruchen oder ausüben
in Fällen, welche das auf Grund des (SHAEF) Gesetzes Nr. 52 der
amerikanischen, britischen und französischen Militärregierung oder
(SMAD) Befehls-Nr. 124 des sowjetischen Oberbefehlshabers der Kontrolle
unterliegende oder unter Kontrolle stehende Eigentum bzw. das Kraft
Anordnung einer der Besetzungsbehörden eingezogene oder der
Konfiszierung unterworfene Eigentum treffen.
2.) In Fällen, in denen die Gründe zur Prozessführung
vor dem 08. Mai 1945 entstanden sind, wird obige Genehmigung in der
Regel nicht erteilt.
3.) Irgendwelcher Urteilsspruch, der bereits gefällt
wurde oder hiernach in einem solchen Prozess gefällt wird, der ohne
Bewilligung der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das
Eigentum befinde, eingeleitet wurde, ist nichtig und irgendwelche
Maßnahme zur Durchsetzung eines solches Urteilsspruches ist ungültig.
4.) Ohne vorherige schriftlich erfolgte Genehmigung
der Militärregierung des Sektors, in welchem sich das Eigentum befindet,
darf keine Eintragung in das Grundbuch stattfinden betreffend Eigentum
das der Kontrolle oder Konfiszierung unterliegt, wie dies im § 1 dieser
Anordnung bezeichnet ist.
5.) Bevor ein deutsches Gericht oder das Grundbuchamt
in einer beweglichen oder unbeweglichen Eigentum angehenden Sache
handelt, hat das Gericht bzw. das Grundbuchamt schriftliche Erklärungen
von allen am Verfahren interessierten Parteien anzufordern, die in allen
Einzelheiten wahrheitsgetreu sein müssen und von den betreffenden
Parteien oder deren Rechtsanwälten abzugeben sind, dass das Eigentum der
Kontrolle oder der Konfiszierung nicht unterliegt, wie im § 1 angeführt
ist.
6.) Ohne vorherige schriftlich erteilte Genehmigung
der Militärregierung des Sektors, in welchem das Eigentum sich befindet,
dürfen keine Schritte seitens irgendwelcher natürlicher oder
Juristischer Personen unternommen werden, um eine Entscheidung eines
deutschen Gerichtes oder Grundbuchamtes durchzusetzen oder auszuführen,
die der Kontrolle oder der Konfiszierung unterliegendes Eigentum angeht,
wie im $ 1 angeführt ist.
7.) Nichtbefolgung dieser Anordnung bzw. Versäumnis,
ihre Bestimmungen zu beachten, stellt Verletzung eines Befehls der
Militärregierung der Besetzungsbehörden dar und wird demgemäß bestraft.
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin
Im Auftrag der Alliierten Kommandantur Berlin
Alliiertes Hauptquartier für Baden-Württemberg Landeshauptstadt STUTTGART
seit dem 30. Juni 2009 15. Kommandierender General
des US European Command (EUCOM) sowie zusätzlich seit dem 2. Juli 2009
der 16. Supreme Allied Commander Europe der NATO.
James G. Stavridis
Quelle: Verordnungsblatt für Groß-Berlin1947
– 2 –
PatchBarracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Tätigkeitsfelder:
Support Office,
Zweigstellen, Filialen oder Abteilungen:
The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM
Patch Barracks
70569 Stuttgart
Telefon: 0711-6877568
Fax: 0711-6877799
The MITRE Corporation WSEO/USEUCOM , The Mitre Corportion
– 2 –
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Artikel V. 9.
Niemand darf ohne Genehmigung der Militärregierung
als Richter, Staatsanwalt, Notar oder Rechtsanwalt tätig werden. Liegt
diese Genehmigung schriftlich bei Ihnen vor?
Dieses Strafgesetzbuch von 1948 vom Carl Heymanns Verlag, so wie es hier vorliegt in dieser Fassung wurde von den Alliierten als bereinigt am 22.Mai 1949 festgelegt, es besitzt volle Rechts-kraft und durfte vom Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland niemals verändert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat war.
Durch USEUCOM Stuttgart vertreten durch Herrn Lietzau bestätigt, daß alle Militärgesetze bis
zum Friedensvertrag mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.
Wenn diese Anordnungen der Militärregierungen nicht vorliegen, sind alle Beteiligten Juristen an diesem Amtsgericht Gießen nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die BRD kein Staat ist, sondern Deutschland besetzt ist und wie Ihnen bekannt ist die BRD ist nicht Deutschland. Prof. Dr. Carlo Schmid 1949 es wird kein neuer Staat gegründet sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert.
Warum unterschreiben Richter Urteile und Beschüsse nicht und warum wird eine Abschrift nicht
vom Original beglaubigt?
Wie ist es möglich, daß eine Firma wie die BRD-GmbH zu Hoheitsrechten gelangen konnte. Sie wissen, daß alle Militärregierungsgesetze z.B. Nr. 2 Artikel III , IV und V 7, 8, und 9 volle Rechtskraft in Deutschland besitzen und das Strafgesetzbuch , Nebengesetze, Kontrollratsbe-
schlüsse und das Zonenstrafrecht bis zum heutigen Tage voll gültig sind.
Dieses Strafgesetzbuch von 1948 vom Carl Heymanns Verlag, so wie es hier vorliegt in dieser Fassung wurde von den Alliierten als bereinigt am 22.Mai 1949 festgelegt, es besitzt volle Rechts-kraft und durfte vom Besatzungskonstrukt Bundesrepublik Deutschland niemals verändert werden, weil die Bundesrepublik Deutschland zu keiner Zeit ein Staat war.
Durch USEUCOM Stuttgart vertreten durch Herrn Lietzau bestätigt, daß alle Militärgesetze bis
zum Friedensvertrag mit Deutschland volle Rechtskraft besitzen.
Wenn diese Anordnungen der Militärregierungen nicht vorliegen, sind alle Beteiligten Juristen an diesem Amtsgericht Gießen nur privat haftende und privat handelnde Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage, da die BRD kein Staat ist, sondern Deutschland besetzt ist und wie Ihnen bekannt ist die BRD ist nicht Deutschland. Prof. Dr. Carlo Schmid 1949 es wird kein neuer Staat gegründet sondern Westdeutschland als provisorisches Konstrukt neu organisiert.
Warum unterschreiben Richter Urteile und Beschüsse nicht und warum wird eine Abschrift nicht
vom Original beglaubigt?
Wie ist es möglich, daß eine Firma wie die BRD-GmbH zu Hoheitsrechten gelangen konnte. Sie wissen, daß alle Militärregierungsgesetze z.B. Nr. 2 Artikel III , IV und V 7, 8, und 9 volle Rechtskraft in Deutschland besitzen und das Strafgesetzbuch , Nebengesetze, Kontrollratsbe-
schlüsse und das Zonenstrafrecht bis zum heutigen Tage voll gültig sind.
Beweis: Carl Haymann Verlag Berlin 1948, Lizenznummer 76-G.N. 0-47-316/47.
Verlagsarchiv 12 292. Lizenz erteilt unter Nr. 76.
Druckgenehmigungsnummer 8958 der Nachrichtenkontrolle der amerikanischen
Militärregierung.
Zudem wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, daß die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden.
Wer maßt sich an zu behaupten, daß diese Gesetze keine Anwendung finden. Sie müssten in jedem Fall von dieser wirklichen Rechtslage Kenntnisse im vollen Umfang besitzen.
Zudem wurde nach dem Militärregierungsgesetz Nr. 53 der ehemalige Devisenbeschaffer der DDR Dr. Alexander Schalck Golodkowski 1996 verurteilt, hier ist doch der Beweis erbracht, daß die Militärgesetze der Besatzung, also auch die SMAD- Befehle oder SHAEF-Gesetze der USA voll angewendet werden.
Wer maßt sich an zu behaupten, daß diese Gesetze keine Anwendung finden. Sie müssten in jedem Fall von dieser wirklichen Rechtslage Kenntnisse im vollen Umfang besitzen.
Sehr geehrter Besucher dieser ungesetzlichen Zwangsversteige-rung. ÜB AZ: 2 C 1025 / 09 07551/93639-111 STO 07771/93 82 40
Sie sind im Begriff, einem Menschen mit 100%
Schwerbehinderung das Obdach und Schlafstätte in ungesetzlicher Art und
Weise zu entreißen. Sollten Sie trotz meiner Bitte, die
Zwangsersteigerung durch dieses ungesetzliche und unmoralische Geschäft
zu boykottieren, um an meine, in jungen und nur bedingt gesunden Jahren
selbsterbautes Eigenheim zu kommen, so muss ich Sie hier und heute davon
in Kenntnis setzen, dass ich hier und heute und bis zu meinem
Lebensende in meinem Eigenheim wohnen bleibe, da ich auf Grund meiner
mehrfachen Behinderung auf spezielle sanitäre Einrichtung angewiesen bin
und Sie mich nur in der horizontalen Lage, Füße voraus, aus meinem
Eigenheim entfernen können. Möchten Sie diese Schuld auf Ihr Gewissen
laden und bis zum Ende Ihres Lebens damit einschlafen und aufwachen?
Nein, bestimmt nicht!
Warum ungesetzlich:
Deutschland ist seit dem Ende des zweiten Weltkrieges kein souveräner Staat, sondern
militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung vom 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAFE – Gesetze Nr. 52, Art.1).
militärisch besetztes Gebiet der alliierten Streitkräfte. Es wurde mit Wirkung vom 12.09.1944 durch die Hauptsiegermacht USA beschlagnahmt (SHAFE – Gesetze Nr. 52, Art.1).
Die BDR, auch Bananen Republik Deutschland genannt
ist kein völkerrechtlich anerkannter Staat und somit ohne jegliche
Befugnisse, schon gar nicht gegen Bürger des DEUTSCHEN REICHES, eine
solche Zwangsmaßnahme durchzuführen, sondern eine „BRD – Finanzagentur
GmbH“ (HRB 51411 – im Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main,
eingetragen am 29.08.1990 – nachdem der territoriale Geltungsbereich des
Grundgesetzes gelöscht worden ist ), sondern ein organisiertes
Bandentum, vergleichbar mit der Mafia auf Sizilien, bestehend aus
Banditen Räubern und Dieben.
1. Festzustellen ist, dass aufgrund der
Rechtsgrundlage der Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin vom 21.
Februar 1947 – BK/O (47) 50 niemand in der sog. Bundesrepublik
Deutschland EIGENTÜMER von Grund und Boden sein kann.
2. Festzustellen ist, dass aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin vom 21. Februar 1947 – BK/O (47) 50 jeder der in der sog. Bundesrepublik Deutschland über sog. Notar Verträge in Folge Grundbucheintragungen ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein kann.
3. Festzustellen ist, dass in Zusammenhang Anträge 6 und 7 NIEMAND in der sog. Bundesrepublik Deutschland ENTEIGNET werden kann.
4. Festzustellen ist, dass in Zusammenhang der Anträge 6,7, u. 8 somit erneut eine
Zwangsversteigerung eine illegale Zwangsmaßnahme darstellt.
5. Festzustellen ist, dass Herr XXX, mangels der gesetzlichen erforderlichen Zulassung der Militärregierung ( SHAEF Gesetz Nr. 52 u. 53, BK/O ( 47 ) 50 , von den Verwaltungsbehörden der sog. Bundesrepublik Deutschland getäuscht wurde.
6. Festzustellen ist, das in Verbindung der Anträge 1 bis 6 die §§ BGB 823 –
Schadensersatzpflicht und 839 Amtspflichtverletzung gelten.
2. Festzustellen ist, dass aufgrund der Rechtsgrundlage der Interalliierte Kommandantur der Stadt Berlin vom 21. Februar 1947 – BK/O (47) 50 jeder der in der sog. Bundesrepublik Deutschland über sog. Notar Verträge in Folge Grundbucheintragungen ALLENFALLS BESITZER und nicht EIGENTÜMER sein kann.
3. Festzustellen ist, dass in Zusammenhang Anträge 6 und 7 NIEMAND in der sog. Bundesrepublik Deutschland ENTEIGNET werden kann.
4. Festzustellen ist, dass in Zusammenhang der Anträge 6,7, u. 8 somit erneut eine
Zwangsversteigerung eine illegale Zwangsmaßnahme darstellt.
5. Festzustellen ist, dass Herr XXX, mangels der gesetzlichen erforderlichen Zulassung der Militärregierung ( SHAEF Gesetz Nr. 52 u. 53, BK/O ( 47 ) 50 , von den Verwaltungsbehörden der sog. Bundesrepublik Deutschland getäuscht wurde.
6. Festzustellen ist, das in Verbindung der Anträge 1 bis 6 die §§ BGB 823 –
Schadensersatzpflicht und 839 Amtspflichtverletzung gelten.
Alleine durch Missachtung der SHAFE – Gesetzte 52 +
53 , somit durch Aufkaufen von Hypotheken – Darlehen, in diesem Falle in
4. Instanz und ohne meine, bzw. unsere Zustimmung ein unrechtmäßiges
Geldgeschäft getätigt hat, wozu sie keinerlei Lizenz der ALLIIERTEN
STREITKRÄFTE hat, bzw. hatte, diese uns zumindest vorgelegt, geschweige
aufgeklärt hätte. Ich bzw. wir sehen uns in keinster Weise rechtlich
verpflichtet, irgendwelche Gelder oder Gebühren weiterhin
zurückzubezahlen.
Zusätzlich verstoßen Sie als Erfüllungsgehilfe einer
privaten Finanzagentur GmbH gegen geltende Anordnungen der ALLIIERTEN
STREITKRÄFTE von 1947, die nach wie vor Gültigkeit haben.