Mittwoch, 20. Mai 2020

Faktencheck: Stefan I. Ratzeburg. + X22Bericht


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Preußenjournal




Faktencheck: Stefan I. Ratzeburg.


In diesen Tagen sorgt der Name Stefan Ratzeburg für Aufruhr. Als Stefan I. werden ihm Ansprüche auf die Krone Preußens zugeschrieben. Nach der Causa Mecklenburg sieht sich das Preußenjournal damit einmal mehr herausgefordert, die ihm zugeschriebenen Ansprüche einem Faktencheck zu unterziehen.



Selbsterstellter Stammbaum Stefan Ratzeburg.
Den selbsterstellten Stammbaum, wie es auf der Beglaubigung des Bürgermeisters von Schalksmühle vermerkt ist, des Herrn Ratzeburg nehmen wir dabei, obwohl bereits entlarvend genug, schlicht zur Kenntnis und legen ihn beiseite. Stattdessen greifen wir einen Kernpunkt der Ratzburg’schen Behauptung auf, die zu einer fundierten staatsrechtlichen Untersuchung geeignet ist.

Diese Behauptung lautet: Im Jahre 1876 sollen die preußischen Königsrechte auf das Herzogthum Lauenburg übergegangen sein.



Erste Widerlegung
Um diese Behauptung zu überprüfen genügt ein kurzer Blick in Rönne’s Staatsrecht der Preußischen Monarchie unter dem Schlagwort Lauenburg. Dort heisst es:



Das von der Krone Preußen im Jahre 1865 erworbene Herzogthum Lauenburg wurde dem Preußischen Staat zunächst nicht einverleibt, sondern nur in eine Personalunion mit der Krone Preußens gebracht. Durch das Gesetz von 23. Juni 1873 wurde das Herzogtum Lauenburg zum 1. Juli 1876 in Gemäßheit des Artikel 2 der Verfassungsurkunde mit der Preußischen Monarchie für immer vereinigt und zugleich daselbst die preußische Verfassung in Kraft gesetzt.1




Die Verfassung des Preußischen Staates vom 31. Januar 1850 trat also im Herzogthum Lauenburg in Kraft. Artikel 53 dieser Verfassung besagt: „Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge.“ Dementsprechend lautete die Titulatur des preußischen Königs und deutschen Kaisers Wilhelm I.2 fortan wie folgt:



Wir Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preußen,
Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohenzollern,
Souveräner und oberster Herzog von Schlesien wie auch der Grafschaft Glatz,





Großherzog vom Niederrhein und Posen,



Herzog zu Sachsen, Westfalen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wenden und Kaschuben, zu Krossen,



Lauenburg3, Mecklenburg,
Landgraf zu Hessen und Thüringen,
Markgraf der Ober- und Niederlausitz,
Prinz von Oranien,
Fürst zu Rügen, zu Ostfriesland, zu Paderborn und Pyrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Kammin, Fulda, Nassau und Moers,
gefürsteter Graf zu Henneberg,
Graf der Mark und zu Ravensberg, zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen, zu Mansfeld, Sigmaringen und Veringen,
Herr von Frankfurt.



Gemäß den Hausgesetzen der Hohenzollern werden all diese Titel Wilhelm I. und damit auch der Herzogtitel von Lauenburg per Erstgeburt und agnatischer Linealfolge vererbt, sodass sie heute am Chef des Hauses Hohenzollern, Georg Friedrich, haften.




Zweite Widerlegung


Das Königtum in Preußen wandelte sich mit der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 von einer absoluten Monarchie in eine konstitutionelle Monarchie mit Repräsentativverfassung. Der König von Preußen beschränkte damit seine absolute Machtfülle und ordnete sich der Verfassung unter. Fortan ist die Person des Königs ein Verfassungsorgan4 des preußischen Staates.



Artikel 53 dieser Verfassung lautet, wie oben angeführt: „Die Krone ist, den Königlichen Hausgesetzen gemäß, erblich in dem Mannsstamme des Königlichen Hauses nach dem Rechte der Erstgeburt und der agnatischen Linealfolge.“



Wenn, wie hier behauptet, die Königsrechte übertragen worden wären, wäre ein die Verfassung abänderndes preußisches Gesetz erforderlich gewesen. Diesem Gesetz hätte der preußische Landtag zustimmen müssen und es müsste in der Gesetz-Sammlung für den Preußischen Staat des Jahres 1876 publiziert worden sein.



Dort findest sich ein solches Gesetz aber nicht und auch die Verfassung wurde nicht geändert, denn am 9. November 1918, an dem Tag, an dem im Deutschen Reich der Stillstand der Rechtspflege eintrat, lautete Artikel 53 noch immer so wie am Tag des Erlasses der Verfassungsurkunde am 31. Januar 1850.  


Das preußische Königtum der Hohenzollern ist das Erbe des Großen Kurfürsten, Friedrich I. und Friedrich des Großen. Als solches ist es durch die Verfassungsurkunde für alle Zeiten untrennbar mit dem preußischen Staat verbunden.



Stefan Ratzeburg, der sich den Titel König Stefan I. von Preußen anmaßt, ist damit nach dem Großherzog von Mecklenburg der zweite Hochstapler, der einem Faktencheck des Preußenjournal nicht standhalten konnte.

Man kann Leopold von Ranke (Preußische Geschichte), Heinrich von Treitschke (Deutsche Geschichte), Hans-Joachim Schoeps (Preußische Geschichte) und vor allem Rönne (Staatsrecht der Preußischen Monarchie) studieren – den Namen Ratzeburg findet man darin nicht.
Meldungen zufolge wurden „König Stefan I. von Preußen“ beide Arme bei einer Auseinandersetzung mit einer Kettensäge zerstört.



Er soll sie heute wieder benutzen können, lebt heute im Ausland, will mit „der Sache“ nichts mehr zu tun haben und möchte nur noch als Gärtner wirken. Der letzte Eintrag auf seiner Netzseite stammt aus dem Jahr 2017, was diese Meldung zu bestätigen scheint.




Hochverrat im Allgemeinen Preußischen Landrecht.




Suum cuique (lat. Jedem das Seine) steht auf der höchsten preußischen Ehren-Auszeichnung, dem Schwarzen Adler Orden. Aus gegebenem Anlass möchte das Preußenjournal an dieser Stelle unbedingt einmal Kenntnis von der drakonischen Strafe geben, die das Preußische Landrecht für die Anmaßung von Hoheitsrechten vorsieht, siehe dazu Auszug links.


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Fußnoten
1 – Rönne – Staatsrecht der Preußischen Monarchie, Band I, Seite 71ff.
2 – https://de.wikipedia.org/wiki/Titulatur_und_Wappen_der_Deutschen_Kaiser_nach_1873
3 – https://de.wikipedia.org/wiki/Titulatur_und_Wappen_der_Deutschen_Kaiser_nach_1873#Herzog_von_Lauenburg
4 – Titel III. Vom Könige. Artikel 43 ff der der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850.

2 comments on “Faktencheck: Stefan I. Ratzeburg.

Janette Ratzmann


Warum wird dieser Herr nicht vor Gericht gebracht, um diese Sache ein für alle mal zu klären? Diese Sache hat enormen Sprengstoff und für uns Laien ist es kaum möglich da noch den Durchblick zu bekommen. Wie sagte Fontane: „Der Grund warum Menschen zum Schweigen gebracht werden, ist nicht, weil sie lügen, sondern weil sie die Wahrheit reden. Wenn Menschen lügen, können ihre Worte, gegen sie angewandt werden. Doch wenn sie die Wahrheit sagen, gibt es kein anderes Gegenmittel als die Gewalt.“ Ich bin definitv dafür, dass das Deutsche Reich wieder aktiv und wir somit souverän werden aber diese Sache hat ein komisches Geschmäckle.

Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar, denn wir leben in einer wichtigen Zeit, in der wir die richtigen Entscheidungen treffen müssen.


_________

Ende







X22Bericht
18. Mai 2020

Berichtsdatum: 18.05.2020






Die Wirtschaft dreht sich jetzt um, das Vertrauen der US-Hausbauer ist gestiegen, die Restaurantbesitzer sind bereit, zu eröffnen. Trump hatte ein Rundtischgespräch mit Restaurantbesitzern und anderen Geschäftsinhabern darüber, wie das Land geöffnet werden kann.



Die MSM/[CB] sind gescheitert, die Wirtschaft kommt zurück. Die D's drängen auf das nächste Konjunkturpaket, aber das Konjunkturpaket enthält noch viel mehr, was nichts damit zu tun hat, was die Menschen brauchen oder wollen.



Die [DS]/MSM-Veranstaltung ist gescheitert. Die [DS]-Waffen werden gegen sie eingesetzt. Wir haben jetzt erfahren, dass Trump das HCQ übernommen hat. Barr kam heraus und sagte, dass er bis heute nichts gesehen hat, was zu einer Strafanzeige gegen Obama, Stichwort heute, führen könnte. Kriminelle gegen Militär, je mehr Sie wissen. Die Optik ist wichtig.


https://www.youtube.com/watch?time_continue=1&v=Rv6a6L-Zxwc&feature=emb_logo



https://www.youtube.com/watch?v=cuUBKqES1O4&feature=emb_logo




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