Dienstag, 4. August 2020

Wie zugemauert müssen Regierende sein..




Demonstrationen verbieten ...



Der bekannte Medienanwalt Prof. Ralf Höcker, in dessen Kölner Kanzlei u.a. Ex-Verfassungsschutzpräsident Maaßen als Anwalt tätig ist, hat heute Morgen auf seinem Facebookprofil Stellung zu den Politikerforderungen nach einem Verbot von Corona-Demos aus Gründen des Gesundheitsschutzes genommen. Unser Fundstück der Woche:


Politiker fordern ein Verbot von Corona-Demos aus Gründen des Gesundheitsschutzes. Doch das wäre verfassungswidrig. Es verstieße gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit aus Art. 8 1 GG.


Denn die Teilnehmer gefährden sich eigenverantwortlich selbst. Sie wissen, dass sie sich auf einer Demonstration mit Grippe, Corona oder sonstigen Infektionskrankheiten anstecken können und willigen in dieses Risiko ein.


Staat ist nicht verpflichtet, Menschen vor sich selbst zu schützen


Der Staat ist nicht verpflichtet, sie vor sich selbst zu schützen, wenn es gerade ihr im Rahmen der Demonstration erklärter Wunsch ist, genau dies nicht zu wollen.


Anders sähe es aus, wenn unser Gesundheitssystem kurz vor dem Zusammenbruch stünde. Seine Funktionsfähigkeit liegt im Interesse aller Bürger – auch solcher, die nicht an Corona-Demos teilnehmen und im Falle einer intensivmedizinisch behandlungsbedürftigen Erkrankung Anspruch auf ordentliche Versorgung haben.


Zu Beginn der Pandemie fürchtete man, dass COVID-19 unser Gesundheitssystem überfordern könnte. Die Bilder aus italienischen Krankenhäusern gaben Anlass zu größter Sorge. Zum Glück wurden die Intensivbetten in Deutschland doch nicht knapp und auch derzeit scheint das übergeordnete Rechtsgut der Funktionsfähigkeit unseres Gesundheitssystems nicht in Gefahr zu sein.


Verstoß gegen Maskenpflicht ist eine politische Meinungsäußerung


Das bedeutet nicht, dass nun gar keine Menschenansammlungen mehr verboten werden dürfen. Es kommt eben darauf an, wo, wie und auch warum Menschen sich treffen. Ob sie „nur“ feiern oder demokratische Teilhaberechte in Anspruch nehmen wollen, macht schon einen qualitativen Unterschied.


Das gilt ganz besonders, wenn politische Demonstrationen sich gerade gegen die Corona-Schutzmaßnahmen richten. Denn dann stellt der Verstoß gegen Abstandsgebot oder Maskenpflicht nicht nur eine banale Nachlässigkeit, sondern auch eine politische Meinungsäußerung dar, die ausgerechnet das Kernanliegen der Demonstranten zum Ausdruck bringt.


Diese Menschen wollen dann auch durch ihr Handeln ausdrücken, dass sie die Coronaschutzmaßnahmen für unverhältnismäßig halten. Das dürfen sie jedenfalls, solange unsere Krankenhäuser nicht vor dem Kollaps stehen.“


Was juckt das unsere Politiker?


Soweit Ralf Höcker. Eigentlich eine sehr eindeutige Lage – Bleibt nur die Frage eines der Facebookkommentatoren: „Was aber juckt das die Politiker, die sich mit unserer Verfassung den Hintern abputzen?“



Update 03.08.20, 13.10 h: „In der Frage bin ich ehrlich gesagt unentschieden



Ich habe Ralf Höcker auf Facebook folgende Frage gestellt: „Wenn ich das richtig verstanden habe, lieber Ralf Höcker, fällt auch das Nichttragen von Masken und das Nichteinhalten des Mindestabstands in diesem Fall unter das Recht auf Demonstrationsfreiheit?“



Seine Antwort: „Wenn die Demonstration so groß ist, dass ein Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, muss er auch nicht eingehalten werden.


Dann ist es unzulässig, die Demonstration genau aus diesem Grund aufzulösen.


Dass auch auf Demonstrationen gegen Masken Masken getragen werden müssen, ließe sich verfassungsrechtlich gegebenenfalls noch rechtfertigen.


In der Frage bin ich ehrlich gesagt unentschieden. Klar ist aber: ein komplettes Demonstrationsverbot würde gegen die Verfassung verstoßen.“



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